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Frage zu ADR Fahrzeuge

Hallo,

ich habe eine Frage an die ADR Spezialisten hier, wenn ich ein Fahrzeug mit Gefahrgut Abschleppen bzw. Schleppen muss, benötige ich einen ADR- Schein und die komplette Ausrüstung? Unser Meister meinte heute, dass das auch so gehen würde, ich bin da allerdings anderer Meinung.

Was ist wenn das Fahrzeug nicht mehr zur Beförderung von Gefahrgütern geeignet ist, z.B. starker Unfallschaden und unisolierte Kabel "liegen rum"? Muss zwingend umgeladen werden? Es steht ja nicht immer ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung.

Andererseits darf ich auch Stillgelegte und nicht zulassungsfähige Fahrzeuge "befördern".

Was meint ihr?

35 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von steini111


Ähh, sorry, was ist ein höherrangiges Fzg? Ich denke nicht das es sowas gibt 😉

Kann ich Dir gerne erklären:

PKW
LKW
Busse / Anhängerfz.

normale Fahrzeuge
ADR Fahrzeuge
Radioaktivtransport

Lehrling
Angestellter
Meister
Chef des Betriebes

Soldat
Hauptmann
Major
General

....
...

Wenn Du bergab färhst und dir kommt ein PKW entgegen muss er Platz machen. Du bist höherwertig, Du bist grösser.

Habe das hier gefunden:

Zitat:

Anlageband zum Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 27 vom 14. September 2007


1.1.3.1 Freistellungen in Zusammenhang mit der Art der Beförderungsdurchführung
Die Vorschriften des ADR gelten nicht für:
.
.
.
b) Beförderungen von in dieser Anlage nicht näher bezeichneten Maschinen oder Geräten, die in ihrem
inneren Aufbau oder in ihren Funktionselementen gefährliche Güter enthalten, vorausgesetzt, es wer-
den Maßnahmen getroffen, die unter normalen Beförderungsbedingungen ein Freiwerden des Inhalts
verhindern;
.
.
.
d) Beförderungen, die von Einsatzkräften oder unter deren Überwachung durchgeführt werden, soweit
diese im Zusammenhang mit Notfallmaßnahmen erforderlich sind, insbesondere
– Beförderungen mit Abschleppfahrzeugen, die Unfall- oder Pannenfahrzeuge mit gefährlichen Gü-
tern befördern, oder
– Beförderungen, die durchgeführt werden, um die bei einem Zwischenfall oder Unfall betroffenen
gefährlichen Güter einzudämmen, aufzunehmen und zu einem sicheren Ort zu verbringen;
.
.
.

Wobei ein LKW mit >1000L Diesel ja auch schon die Mindermenge überschreitet. Da wäre ja auch ein ADR-Schein fällig, wenn er abgeschleppt wird. Der Abgeschleppte LKW wird ja dann zur Ladung!?!

Zitat:

zu einem sicheren Ort zu verbringen;

das ist dann wieder reine auslegungssache

Zitat:

Original geschrieben von Kunstbanause



Zitat:

Anlageband zum Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 27 vom 14. September 2007


1.1.3.1 Freistellungen in Zusammenhang mit der Art der Beförderungsdurchführung
Die Vorschriften des ADR gelten nicht für:
.
.
.
b) Beförderungen von in dieser Anlage nicht näher bezeichneten Maschinen oder Geräten, die in ihrem
inneren Aufbau oder in ihren Funktionselementen gefährliche Güter enthalten, vorausgesetzt, es wer-
den Maßnahmen getroffen, die unter normalen Beförderungsbedingungen ein Freiwerden des Inhalts
verhindern;
.
.
.
d) Beförderungen, die von Einsatzkräften oder unter deren Überwachung durchgeführt werden, soweit
diese im Zusammenhang mit Notfallmaßnahmen erforderlich sind, insbesondere
– Beförderungen mit Abschleppfahrzeugen, die Unfall- oder Pannenfahrzeuge mit gefährlichen Gü-
tern befördern, oder
– Beförderungen, die durchgeführt werden, um die bei einem Zwischenfall oder Unfall betroffenen
gefährlichen Güter einzudämmen, aufzunehmen und zu einem sicheren Ort zu verbringen;
.
.
.
Wobei ein LKW mit >1000L Diesel ja auch schon die Mindermenge überschreitet. Da wäre ja auch ein ADR-Schein fällig, wenn er abgeschleppt wird. Der Abgeschleppte LKW wird ja dann zur Ladung!?!

Also nur mit Polizei oder Feuerwehrbegleitung;

Der Fahrer von LKW mit mehr wie 1000l Kraftstoff braucht demnach auch ADR

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Zitat::

"Wenn aber ein abzuschleppendes Kfz, z. B. LKW mit Anhänger oder Auflieger, abgekoppelt werden kann, darf nicht zusammen abgeschleppt werden. Ausnahmsweise darf auch der Zug geschleppt werden, wenn das verbleiben eines Zugteils im Verkehrsraum eine größere Gefahr darstellen würde als das Schleppen des Zuges (z.B. auf der Autobahn bis zu einem Parkplatz, wo der Anhänger geparkt werden kann oder bis zur nächsten Ausfahrt). Dann muss vom Autobahnparkplatz aus die Abschleppfahrt mit den beiden getrennten Einheiten fortgesetzt werden."

Quelle?

Zitat:

Original geschrieben von peach82



Zitat:

Original geschrieben von steini111


Ähh, sorry, was ist ein höherrangiges Fzg? Ich denke nicht das es sowas gibt 😉
Kann ich Dir gerne erklären:

PKW
LKW
Busse / Anhängerfz.

normale Fahrzeuge
ADR Fahrzeuge
Radioaktivtransport

Lehrling
Angestellter
Meister
Chef des Betriebes

Soldat
Hauptmann
Major
General

....
...

Wenn Du bergab färhst und dir kommt ein PKW entgegen muss er Platz machen. Du bist höherwertig, Du bist grösser.

Wir sind hier bei Fzg...🙄

Bei den Fzg gibt es keine Hierarchie, zumal es hier um LKW abschleppen geht, also LKW <-> LKW

Die Vorfahrtsregelung gibts, wenn überhaupt, nur in den Alpenländern, da gehört D nicht dazu 😉

Grüße
Steini

Zitat:

Original geschrieben von Kunstbanause


Habe das hier gefunden:

Anlageband zum Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 27 vom 14. September 2007
1.1.3.1 Freistellungen in Zusammenhang mit der Art der Beförderungsdurchführung
Die Vorschriften des ADR gelten nicht für:

d) Beförderungen, die von Einsatzkräften oder unter deren Überwachung durchgeführt werden, soweit
diese im Zusammenhang mit Notfallmaßnahmen erforderlich sind, insbesondere
– Beförderungen mit Abschleppfahrzeugen, die Unfall- oder Pannenfahrzeuge mit gefährlichen Gü-
tern befördern, oder
– Beförderungen, die durchgeführt werden, um die bei einem Zwischenfall oder Unfall betroffenen
gefährlichen Güter einzudämmen, aufzunehmen und zu einem sicheren Ort zu verbringen;

Bei Unfall, kein Problem. Aber bei Panne schon, da ist die Polizei nicht bzw selten dabei.

Grüße
Steini

Zitat:

Original geschrieben von Schraubaer85



Zitat:

Original geschrieben von Kunstbanause


Wobei ein LKW mit >1000L Diesel ja auch schon die Mindermenge überschreitet. Da wäre ja auch ein ADR-Schein fällig, wenn er abgeschleppt wird. Der Abgeschleppte LKW wird ja dann zur Ladung!?!

Also nur mit Polizei oder Feuerwehrbegleitung;

Der Fahrer von LKW mit mehr wie 1000l Kraftstoff braucht demnach auch ADR

Wenn der Tank an

deinem

LKW für den Betrieb

deines

LKW's gebraucht wird nicht. Für einen Serienmäßigen 1500L-Tank für deinen großen brauchst du keinen ADR-Schein. Da zählt der Treibstoff als Betriebsstoff.

Edit:

Vielleicht reicht ja schon ein Anruf bei der zuständigen Stelle für "unter deren Überwachung".

Aber mit dem ADR-Kram kenne ich mich (noch) nicht aus.

Zitat:

Original geschrieben von Kunstbanause



Zitat:

Original geschrieben von Schraubaer85


Also nur mit Polizei oder Feuerwehrbegleitung;

Der Fahrer von LKW mit mehr wie 1000l Kraftstoff braucht demnach auch ADR

Wenn der Tank an deinem LKW für den Betrieb deines LKW's gebraucht wird nicht. Für einen Serienmäßigen 1500L-Tank für deinen großen brauchst du keinen ADR-Schein. Da zählt der Treibstoff als Betriebsstoff.

Richtig, hier wird zwischen Betriebsstoff und Ladung unterschieden.

Grüße
Steini

Zitat:

Original geschrieben von Steini111


Richtig, hier wird zwischen Betriebsstoff und Ladung unterschieden.

Ohne Begrenzung? Da kann ich bei einem Tankwagen die Kraftstoffleitungen in den Aufbau legen und brauche kein ADR

Zitat:

Original geschrieben von Schraubaer85



Zitat:

Original geschrieben von Steini111


Richtig, hier wird zwischen Betriebsstoff und Ladung unterschieden.
Ohne Begrenzung? Da kann ich bei einem Tankwagen die Kraftstoffleitungen in den Aufbau legen und brauche kein ADR

Hmm, da gibts ne Grenze, die ist aber jenseits der 1000l Da gibts sogar ne Ausnahme für am Auflieger befestigte Tanks (haben die Osteuropäer oft)

Genaue Zahlen müsste ich raussuchen 😉

Grüße
Steini

PS: Schön wer so alles online geht wenn hier ein Thema "abgeht" 😁

das sagt die StVO, abschleppen darfst du nur defekte Fahrzeuge, ist der Hänger oder Trailer im fahrbereiten Zustand darf der nicht abgeschlept werden, da er kein defektes Fahrzeug darstellt im Sinne der StVo sondern eben "normal" verfahren werden kann

""Unterabschnitt 1.1.3.1 Buchst. d ADR befreit die Beförderung von Fahrzeugen mit gefährlichen Gütern nach einem Unfall oder Panne. Dabei stellt die Regel insbesondere auf Abschleppfahrzeuge von Einsätzkräften oder unter deren Überwachung ab."""

""
Ein solcher Abschleppvorgang unterliegt nicht den Vorschriften des ADR, wenn
a) das Abschleppen durch Einsatzkräfte erfolgt (z.B. Feuerwehr, THW) oder
b) ein privates Abschleppfahrzeug durch Einsatzkräfte begleitet wird.

Das ADR ist hingegen einzuhalten, wenn das Abschleppen durch ein privates Abschleppunternehmen ohne Begleitung erfolgt.

Grund dafür ist, dass der Transport zum einen durch die Anwesenheit der Einsatzkräfte sowieso schon besonders gesichert wird und die Einsatzkräfte zum anderen bei einem erneuten Unfall während des Abschleppens rechtzeitig eingreifen könnten."""

Zitat:

Original geschrieben von AndyRe


das sagt die StVO, abschleppen darfst du nur defekte Fahrzeuge, ist der Hänger oder Trailer im fahrbereiten Zustand darf der nicht abgeschlept werden, da er kein defektes Fahrzeug darstellt im Sinne der StVo sondern eben "normal" verfahren werden kann

Allerding nicht im Gefahrenbereich. Dazu gehöhren auch Landstraßen. Aus dem Gefahrenbereich bis zum nächsten geeigneten Platz, wobei das nicht ein Parkplatz sein muss, sondern das kann auch die nächstgelegene Werkstatt sein.

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