Frage wegen Händlergarantie

Opel Vectra B

Hallo,
hatte mir am 14.10.2005 ein Vectra B 2.0l 16V bei einem freien Autohändler gekauft.

Am 15.11.05 beanstandete ich den Klimakompressor.Und hat mich bis heute immer vertröstet.

Laut Gesetzgeber ist ein Händler verpflichtet 6 Monate Gewährleistung zugeben.

Jetzt meine frage:Kann ich vom Händler verlangen das er mir den Kompressor Repariert bzw erneuret ( Gebrauchten oder Neuen Kompressor).

MfG
Speedfighter

16 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Speedfighter


Habe mich beim Anwalt mal erkundigt wie hier schon einige geschrieben haben, ist seit 2002 eine neu EU Regelung.

D.h nach der EU habe ich, wenn ich beim Händler ein Gebrauchtfahrzeug erwerbe 6 Monate Garantie und danach wenn im Kaufvertrag nicht vereinbart worden ist 18 Montae Gewährleistung.

Kann ich mir zwar nicht vorstellen, dass ein Anwalt das gesagt haben soll, denn das ist definitiv falsch. Aber egal, der Händler muss die Rep zahlen - wenn er es nicht noch irgendwie schafft, zu beweisen, dass der KK zum Verkaufszeitpunkt iO war.

Dein Anspruch erwächst aus einer gesetzlichen Regelung. Ein evtl. GW Garantie, die ZUSÄTZLICH vorhanden ist, und die Frage, ob die den Schaden übernimmt, spielt überhaupt keine Rolle. DAs braucht Dich überhaupt nicht zu interessieren und ist allein des Händlers Bier. Der Händler hat somit auch überhaupt keine Handhabe, Dich bis Ende Januar hinzuhalten.

Pass mal auf, dass der nicht versucht, sich über die gesamte 6 Monatsfrist zu retten - danach guckst Du nämlich in die Röhre (wenn Du die rechtzeitige Reklamation nicht beweisen kannst). Ende Januar hat der Händler immerhin schon mehr als die Hälfte der Frist geschafft ...

Gruß Wolfgang

Hallo da bin ich wieder,
hat etwas länger gedauert aber das warten hat sich gelohnt.

Habe ein neuen Kilmakompressor auf Garantie bekommen.

Ich würde sagen Glückgehabt.

Habe keine Probleme mit geräusche mehr.

MfG

Speedfighter

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