Frage wegen Händlergarantie

Opel Vectra B

Hallo,
hatte mir am 14.10.2005 ein Vectra B 2.0l 16V bei einem freien Autohändler gekauft.

Am 15.11.05 beanstandete ich den Klimakompressor.Und hat mich bis heute immer vertröstet.

Laut Gesetzgeber ist ein Händler verpflichtet 6 Monate Gewährleistung zugeben.

Jetzt meine frage:Kann ich vom Händler verlangen das er mir den Kompressor Repariert bzw erneuret ( Gebrauchten oder Neuen Kompressor).

MfG
Speedfighter

16 Antworten

normlerweise hast du zwei jahre garantie vom händler aber er kann die garantie auf 1 jahr bei gebrauchtwagen verkürzen.
eine reparatur muß er machen bzw.erneuern wenn es nicht zu reparieren geht.
wenn ich was falsches geschrieben habe dann bitte korrigert mich

Also das spricht auf jeden Fall nicht für dein Händler. Wobei deine Klimaanlage jetzt so wieso nicht funktionieren kann. Die Kompressor dürfte bei den Temperaturen nicht anziehen um zu kühlen.... Falls ich jetzt falsch liege bitte ich um Verbesserung!

Abgesen von DIE KOMPRESSOR lol :P

@Bluesteal553

soviel wie ich weiß kann man den Klimakompressor bei ca -2 Grad nicht mehr einschalten.

Also wenn du oben gelesen hast, hatte ich geschrieben, das ich am 15.11.05 den Klimakompressor beanstandet hatte.

Und im Novembar war es noch nicht so kalt grins

Natürlich hast du ein Anrecht auf Reparatur, wenn dein Klimakompressor nicht mehr tut.

Box dein Recht durch! Notfalls hilft nur der Gang zum Anwalt. Vorausgesetzt du hast kein Bastlerfahrzeug gekauft oder Klimamängel stehen bereits im Kaufvertrag. In diesen Fällen hättest leider Pech gehabt.

Gruß
Flasher

War´s denn da noch soo warm.... rofl

Aber gut.... Normalerweise sollte der Klimakompressor ersetzt werden. War bei mir wenigstens so. Nicht der Kompressor viel mehr meine Dieseleinspritzpumpe. War heil froh das ich NICHTS bezahlen durfte und habe sogar noch ein Leihwagen für die zwei Tage bekommen und brauchte selbst dafür nichts zu zahlen (Ja gut den Sprit) aber das wär ja mal zu viel verlangt. In diesem Sinne ein FETTEN Gruß an mein freudlichen Opelhänder Tönnemann!
Also ich würde auf jeden Fall auf deine Garantie bestehen zumal das auch Wartungsfreies Teil ist. Oder hast du irgendwas unterschrieben das du auf die Garantie verzichten wolltest um Geld zu sparen. Dann siehts finster aus aber wer daran spart is selber schuld...

Werde morgen zu Händler hin fahren und er soll mir schriftlich den Auftrag zur Reparatur geben.

Der Händler verkauft nur Autos und läst die Reparaturen in einer anderen Werkstatt durchführen.

Berichte morgen weiter

MfG

Hi,

kurze Anmerkung hierzu:
Bitte nicht eine GG (Gebrauchtwagengarantie) mit einer, von Händler gegebenen "Gewährleistung" verwechseln...
Das sind 2 verschiedene paar Schuhe,bei einer GG kann der Händler, sich die Kosten für die Inst. von der Versicherung der GG wiederholen...😉

Ich denke mal in deinem Fall handelt es sich um ne Gewährleistung daher auch die ewige Vertröstung, da es an die "Gedlbörse" des Händlers gehen soll...
Und eine Klimakompressor Rep. ist meist ne sehr "teure" Angelegenheit...

Aber trotzdem hast du ein Recht auf Inst. wenn der Fehler bei Fahrzeugübergabe schon da gewesen ist oder innerhalb von 6Mon. auftritt...😉

Und auch bitte die oben bereits gemachten Angaben beachten.Bei den jetzigen Temp. springt der "Klimakompressor" nicht an,also muss KEIN defekt vorliegen...

Hat er denn nach dem Autokauf funktoniert...???

Lalelubär

Also jetzt mal Butter bei die Fische:

Innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf muss der Verkäufer die Reparaturkosten übernehmen, AUSSER er kann nachweisen, dass der Schaden zum Verkaufszeitpunkt noch nicht bestand. Kann er das nicht oder tut er das nicht, muss er zahlen.

So einfach ist das. 🙂

Gruß Wolfgang

Du meinst wohl, er kann nachweisen, daß der Schaden auch nicht versteckt vorhanden war? Sonst wäre es nämlich ziemlich simpel, denn wer ist so blöd und
a) verkauft ein Auto mit der Angabe "Klimakompressor defekt"
oder
b) kauft so ein Auto, von dem er weiss, das er defekt ist und die Kosten selbst tragen muss!?

Dirk

Die neuste "Masche" ist auch nur an "Händler" zu verkaufen,so steht es dann zumindestends im Kaufvertrag drinn...😉
Auch dann greift diese "Gewährleistungsklausel" nicht mehr,....
Es gibt viele Wege diese zu umgehen...

So einfach und simpel wie es manchmal dargestellt wird, ist es oftmals nicht....
Musste das letztes Jahr, leider am eigenen Leib erfahren....🙁

Aber wie oben schon geschrieben, immer zwischen einer "GG" und der "Gewährleistung" eines Händlers unterscheiden....😉

Lalelubär

hi,
also meines wissens ist es immer noch so mit der gewährleistung, wie es oben geschrieben worden ist. gewährleistung ist prinzipiell mindestens 1 jahr bei gebrauchten sachen und 2 jahre bei neuen. nicht zu verwechseln mit garantie, die muss man immer extra abschließen.
in den ersten 6 monaten ist der händler dran, zu beweisen, dass der defekt nicht schon von anfang an vorhanden ist, kann er wohl nie, also muss er es auf seine kappe nehmen. nach 6 monaten ist der käufer in der pflicht es zu beweisen, wird dann schon schwierig, was zu bekommen.

ich hatte auch mal so nen fall, ging aber um eine garantie, wobei ich aber eh noch im ersten halben jahr lag udn mich auch hätte darauf berufen können und ich hab vor gericht gewonnen ( 1000,- kupplungszylinder, defekte batterie..... )

vielleicht hilft dir der anhang etwas, musste es von word in txt wandeln, hoffe mal, dass es einigermaßen geht.

mein tip, da du schon wohl mehrfach dort warst, noch einmal hingehen, den rechtsanwalt erwähnen und dass du es in einer anderen werkstatt reparieren lässt und es einklagst. er würde es verlieren und auch die anwaltskosten ect. tragen. du hast rechtschutz ( selbst wenn nicht, einfach mal behaupten ).
und dann mal sehen.

cu frosti

Hallo@all,
danke erst mal für eure antworten.

Habe mich beim Anwalt mal erkundigt wie hier schon einige geschrieben haben, ist seit 2002 eine neu EU Regelung.

D.h nach der EU habe ich, wenn ich beim Händler ein Gebrauchtfahrzeug erwerbe 6 Monate Garantie und danach wenn im Kaufvertrag nicht vereinbart worden ist 18 Montae Gewährleistung.

War auch gestern bei meinem Händler. Der hatte auch noch für mein Vectra eine Gebrauchtwagen Garantie abgeschlossen .

Diese teite Ihm aber mit das der Klimakompressor nicht darunter fählt.

Er bat mich noch bis ende Januar zu warten weil er den Scheff von der Garantie- Versicherung kennt und wollte das mit Ihm klären.

.Auf jeden fall bekomme ich einen Klimakommpressor jetzt geht es dem Händler nur wer bezahlen muss er oder die Garantie

so, ups, etwas spät bin ich dran ;-) das wollte ich mal nun auch noch einwerfen. dass nicht immer alle teile dazu zählen.
laut Pass kann ich folgende Teile mal aufzählen die kostenlos ersetzt werden vom Kühlsystem, darunter fallen folgende: Kühler(Wasserkühlung), Wärmetauscher, Thermostat, Wasserpumpe, Visco-/Thermolüfter, Lüfterkupplung und Thermoschalter, Kühler für Automatikgetriebe

dies sind wiederrum alles Sachen, die zum Zusatzpaket gehören und nicht zum Standardpaket (beinhaltet Motor, Schaltgetriebe, Differentialgetriebe)

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