Frage wegen Befahren eines Feldweges

Wurde letztens von einem übereifrigen Ehepaar angehalten da ich einen Feldweg befahren habe. Ich fuhr vom Sportplatz richtung meines Heimatortes. Das Dorf, zu dem der Sportplatz gehört liegt aber in der anderen Richtung. Dieser Feldweg führt vom Dorf bis zum Sportplatz und weiter bis in die 3 Km entfernte Kreisstadt. Da ich wie gesagt in der entgegengesetzten Richtung wohne und keinen 4 KM Umweg fahren wollte bin ich den Feldweg weiter gefahren. Es stehen keine Schilder an besagtem Weg, dass das Fahren hier untersagt ist.

Der Kasper hielt mich also an und meinte hier wäre fahren verboten. Meine Einwände, dass ich in dem Fall ja anlieger war, da ich am SPortplatz zu Gange war interessierten ihn nicht, er beharrte auf seinem Recht und drohte mir Probleme zu bereiten. Ich hatte leider kein Handy dabei, sonst hätte ich das vor Ort mit der Rennleitung geklärt.

Nun die Frage, war ich hier im Recht?

Beste Antwort im Thema

Ja Kirschkuchen, du bis wie immer der größte.....🙄 Hier geht es um Straßenverkehr und der wird in den Straßenverkehrsgesetzen geregelt. Was Gemeindeordnungen und Flächennutzungspläne damit zu tun haben weißt du wohl selber nicht. Ist eine Straße oder ein Weg nicht für den Allgemeingebrauch gedacht, so ist das klar und deutlich zu kennzeichen. Die Glaskugeln sind nämlich alle zur Wartung. Und zu deinem übrigen Dummfug sag ich jetzt mal besser nix. Das sagt der R 129 Fan, der das mal gelernt hat ,aber natürlich gegen den allwisssenden Schokokuchen ein unwürdiges Nichts ist.😛

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Ein Weiler liegt normalerweise abgelegen außerhalb eines Dorfes. Natürlich wächst auf einem Wirtschaftsweg, wie es die Gemeinde wohl sieht, Gras.

Zu Überprüfen wäre, ob es sich überhaupt um einen Wirtschaftsweg handelt. Ein Wirtschaftsweg ist wohl durch die überwiegend land- und forstwirtschaftliche Nutzung gekennzeichnet.

Eine Verkehrssicherungspflicht gibt es nicht, da jeder von Schlaglöchern ausgehen muss.

Doch wie sieht es aus wenn sich die Nutzung über Jahre völlig verändert hat und die landwirtschaftliche Nutzung bei nurnoch maximal 10 % liegt, die überwiegende Nutzung aus Fahrten zur Arbeit, Einkäufen und Fahrten um schulpflichtige Kinder in die Schule zu bringen, besteht ?

Ab wann wäre die Überprüfung der Einteilung eines Weges angebracht und wer ist dafür zuständig ?

Dazu wären Informationen äußerst willkommen.

Zitat:

Original geschrieben von LSirion



Zitat:

Ist das gesetzlich vorgeschrieben ?

Falls ja hätte ich gerne diesen Gesetzestext um ihn meiner Gemeinde auf den Tisch zu legen.

Keine Ahnung,aber bei uns in der Gegend sind zumindest Ortschaften über geräumte Wege zu erreichen.Bei Einzelgehöften liegt die Sache anderst da die Zufahrten oft Privatwege sind,da haben die Bauern aber meistens eigenes Räumgerät.

Aber frag mal auf dem Landratsamt nach wie es aussieht.

😉Danke...
Teddy3 und Sir Donald...
Super Ausführung und Erklärung...

@ TE:
Da an "deinem" Feldweg kein gegenteiliges Schild steht ist er für alle befahrbar, somit darfst auch Du da drüber!
Es dürfte sich hier also um tatsächlich öffentlichen Verkehrsraum handeln wenn nicht sogar um (gewitmeten) VK-Raum.

@ 25Plus:
Die Einstufung der Straßen und Weg erfolgt im jeweiligen Bundesland im VK-Ausschuss an dem dann auch die Städte und Gemeinden teilnehmen. Bei der Einstufung geht es vorwiegend neben anderen Fragen um die Themen Wichtigkeit für den Verkehr (Verkehrsdichte...) und Unterhaltungskosten.
So kann es sein das heute (bei dir) durchs Dorf eine Landstraße der 1. Ordnung führt und sie nächstes Jahr nur noch eine der 2. Ordnung oder sogar eine Kreisstraße / landwirsch. Weg ist. Kommt immer drauf an wie man sich im Ausschuss in Bezug auf die Kriterien einigt.

@Sir Donald:
kann zwar hier nur für unseren Landkreis in Thüringen schreiben, aber ich denk mal wird in anderen Teilen von D nicht anders sein:
Winterdienst wird auch wieder nach Straßentyp eingeteilt:
In D müssen Autobahnen ständig frei gehalten werden.
Bundesstraßen (außerorts) zumindest hier bei uns nur zu Hauptverkehrszeiten. Weitere Straßen (außerorts) und die innerstädtischen Straßen nur an Unfallschwerpunkten. Die legt wiederum die Stadt teilweise selbst fest! (Also wie sich dann jeder denken kann: wenig Geld in der Stadtkasse = weniger Winterdienst = weniger winterl. Unfallschwerpunkte)

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Zitat:

Original geschrieben von pflaumenkuchen


Was in Gemeideordnungen oder einem FNP festgelegt ist, muss nicht ausgeschildert sein und gilt trotzdem und kann sogar bestraft werden, denn auf einen Verbotsirrtum kann man sich nicht berufen, weil hier der "ausführende Mensch" die Pflicht zur ("Eigen"😉-Information hat, anders als im Straßenverkehr, wo "der Staat" die Informationspflicht hat.

Diese Rechtsauffassung kannst du uns sicherlich durch einen Link zu entsprechenden Urteilen belegen....

@Drahkke

Pflauemaugust ist hier mittlerweile Geschichte bei MT...😁

Genau wie dieser Fred hier.......😉

Gruß

Delle

Oh! Eine Konifere! 😁

.....😁 

ist halt Sommerzeit

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler


Pflauemaugust ist hier mittlerweile Geschichte bei MT...😁

Oh, sorry. Schade, daß man dies nicht direkt erkennen kann.

Zitat:

Original geschrieben von Brownyy



Meine Einwände, dass ich in dem Fall ja anlieger war, da ich am SPortplatz zu Gange war interessierten ihn nicht, er beharrte auf seinem Recht und drohte mir Probleme zu bereiten.

Wohl doch ein Schild....

Anlieger Frei!

In diesem Fall klares nein.

Anlieger an dieser Straße/Flurweg sind Besitzer von Grund oder gebachteten Grund oder Anwohner oder deren Besucher.

Da der Fussbalplatz, genau wie dein Wohnsitz über öffentliche Straßen zu erreichen sind, bist du leider nicht im Recht.

An den Beitragsersteller,

niemals sich auf so ein Gespräch einlassen! Setze die Fahrt fort und gut ist.

Zitat:

Original geschrieben von yo-chi


Mich wundert ja dass der TE angehalten hat. 🙂
Ich halt da nie an wenn so ein Vogel was von mir will..

...ausserdem wuerde mich sonst meine Staubwolke einholen. 😁

Gruss
yo-chi
(schade dass dieser "Feldweg" von dir geteert war..)

Das ist auch genau mein Punkt. Ich hätte dem Anhalter ausschließlich erklärt, wenn er sich mir denn in den Weg stellt, dass sein Verhalten wohl Nötigung sei und das er dies nicht fortsetzen solle.

Ein Erklärung dem Männlein im Walde oder auf dem Felde zu geben, wo ich denn herkomme und wohin ich gedenke mich zu bewegen, würde für ihn auf ewig ein Geheimnis bleiben.

Bei Drohungen des Anhalters würde ich ihm wirklich empfehlen, den Rechtsweg zu beschreiten, weil ich bei dieser Gelegenheit seien Namen erfahre und meinerseits ihn wegen Nötigung und vielleicht noch ein bissl mehr anzeigen kann.

Bei hartnäckiger Weigerung den Weg frei zu machen .... wüsste ich noch nicht genau, was passieren würde, wohl insgesamt situationsabhängig.

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