Frage wegen Befahren eines Feldweges
Wurde letztens von einem übereifrigen Ehepaar angehalten da ich einen Feldweg befahren habe. Ich fuhr vom Sportplatz richtung meines Heimatortes. Das Dorf, zu dem der Sportplatz gehört liegt aber in der anderen Richtung. Dieser Feldweg führt vom Dorf bis zum Sportplatz und weiter bis in die 3 Km entfernte Kreisstadt. Da ich wie gesagt in der entgegengesetzten Richtung wohne und keinen 4 KM Umweg fahren wollte bin ich den Feldweg weiter gefahren. Es stehen keine Schilder an besagtem Weg, dass das Fahren hier untersagt ist.
Der Kasper hielt mich also an und meinte hier wäre fahren verboten. Meine Einwände, dass ich in dem Fall ja anlieger war, da ich am SPortplatz zu Gange war interessierten ihn nicht, er beharrte auf seinem Recht und drohte mir Probleme zu bereiten. Ich hatte leider kein Handy dabei, sonst hätte ich das vor Ort mit der Rennleitung geklärt.
Nun die Frage, war ich hier im Recht?
Beste Antwort im Thema
Ja Kirschkuchen, du bis wie immer der größte.....🙄 Hier geht es um Straßenverkehr und der wird in den Straßenverkehrsgesetzen geregelt. Was Gemeindeordnungen und Flächennutzungspläne damit zu tun haben weißt du wohl selber nicht. Ist eine Straße oder ein Weg nicht für den Allgemeingebrauch gedacht, so ist das klar und deutlich zu kennzeichen. Die Glaskugeln sind nämlich alle zur Wartung. Und zu deinem übrigen Dummfug sag ich jetzt mal besser nix. Das sagt der R 129 Fan, der das mal gelernt hat ,aber natürlich gegen den allwisssenden Schokokuchen ein unwürdiges Nichts ist.😛
41 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von teddy3
Er ist somit öffentliche Verkehrsfläche und es gilt die StVO.
Wo steht das, dass dies öffentliche Verkehrsfläche ist ?
Oder ist so, weil es einfacher ist und man nicht zwischen "öffentlicher Verkehrsfläche" und "öffentlichem Verkehrsraum" unterscheiden muss?
Das Gelände einer Tankstelle ist "öffentlicher Verkehrsraum" aber ganz sicher nicht "öffentliche Verkehrsfläche".
Wenn ich bei mir auf dem Acker eine Betonfläche hinpacke, dann wird daraus ganz sicher nicht eine öffentliche Fläche, Schilder werden eben nicht benötigt, weil es eben dies nicht erfüllt.
Halteverbotsschilder an Engstellen gibt es auch nicht, da ist doch wegen der Engstelle schon Halteverbot, was soll man dann doppelt ausschildern?
Warum sollte man etwas mit Verbotsschildern ausstaffieren müssen, wenn dort ohnehin niemand fahren darf?
Warum ist es in der StVO nicht verboten, aus fahrenden Fahrzeugen auf Fußgänger zu schießen?
Weil es erlaubt ist oder weil ein Schild irgendwo steht?
Weil ein Autofahrer überall wo er mit dem Wagen draufpasst auch fahren darf?
Wo steht das?
Wir reden hier von einer ganz normalen Betonstraße. Solche Straßen gibts hier in Niederbayern zu tausenden. Und da darf man auf JEDER EINZELNEN fahren. Woher soll man denn wissen ob man auf einer Straße, die aussieht wie tausend andere auch, plötzlich nicht fahren darf, auf anderen aber schon?!?
Die Logik geht mir nicht so ganz rein, sorry. Ich glaub auch kaum dass die Betonstraße Privateigentum darstellt o.Ä. Also wieso sollte hier nicht gefahren werden dürfen?
Muss ich ab jetzt für jede einzelne Straße von der Gemeinde eine Erlaubnis einholen dass ich drauf fahren darf? Wohl kaum.
Zitat:
Original geschrieben von pflaumenkuchen
Wo steht das, dass dies öffentliche Verkehrsfläche ist ?
Zu einer öffentlichen Verkehrsfläche zählt es, dass diese Fläche für den öffentlichen Verkehr gewidmet worden ist. Diese Widmung ist Grundvoraussetzung.
Das Problem hierbei ist, wie unterscheide ich als Otto-Normal-Fahrer, ob es sich bei dem geteerten oder betonierten Weg, der von einer Straße abgeht, ob es sich hierbei um eine öffentliche oder private Fläche handelt?!
Steht ein Schild "Privatweg" da, ist die Sache klar. Und wenn nicht? Im Zweifel wird von einer öffentlichen Fläche ausgegangen, denn zur Eigenschaft eines nichtöffentlichen Weges gehört u.a. die Möglichkeit, ob diese Straße tatsächlich von Jedermann zu jederzeit ohne Einschränkung genutzt werden kann.
Beispiele:
- Hauptstraße im Ort, ich nenne sie mal B50: Keine Frage, sie ist gewidmet, für den öffentlichen Verkehr freigegeben und kann jederzeit von jedem frei befahren werden.
- Parkplatz eines großen Einkaufszentrums mit Zufahrtstraße, ohne Schranken oder Absperrungen: Auch hier keine Frage. Es erfolgte zwar keine Widmung, deswegen ist der Parkplatz und die Zufahrtstraße keine öffentliche Verkehrsfläche. Aber sie kann, da nicht abgesperrt und jederzeit von jedem befahrbar, tatsächlich immer befahren werden. Daher nennt man dies tatsächlich öffentlicher Verkehrsraum.
- Parkplatz einer Anwaltskanzlei mit Pollern oder Absperrband: Auch klar Sache. Die Kanzlei stellt diese Fläche für ihre Kunden oder sich selbst bereit. Es ist nicht gewollt, dass diese Fläche von anderen Personen genutzt wird und die Poller werden in der Regel nach Arbeitschluss zu gemacht, so dass keine unberechtigte Nutzung geschieht. Oft gibt es sogar noch Zusatzschilder wie "Unberechtigte werden kostenpflichtig abgeschleppt". Hier handelt es sich um nichtöffentliche Fläche.
Diese Beispiele sind willkürlich ausgesucht und nicht abschließend. Sie sollen nur verdeutlichen was gemeint ist.
Zitat:
Original geschrieben von pflaumenkuchen
Das Gelände einer Tankstelle ist "öffentlicher Verkehrsraum" aber ganz sicher nicht "öffentliche Verkehrsfläche".
Ob Fläche oder Raum, soweit in die Materie wollte ich gar nicht gehen. Sicher hast Du Recht, es ändert aber nichts an dem was rechtlich ausschlaggebend ist.
Zitat:
Original geschrieben von pflaumenkuchen
Wenn ich bei mir auf dem Acker eine Betonfläche hinpacke, dann wird daraus ganz sicher nicht eine öffentliche Fläche, Schilder werden eben nicht benötigt, weil es eben dies nicht erfüllt.
Siehe meine Ausfertigungen oben.
Zitat:
Original geschrieben von pflaumenkuchen
Warum sollte man etwas mit Verbotsschildern ausstaffieren müssen, wenn dort ohnehin niemand fahren darf?
Siehe ebenfalls oben. Woher soll ich, wenn ich vor Deinem mit Beton ausstaffierten Ackerweg wissen, dass ich da nicht fahren darf? Dies gehört zur Verständlichkeit und Leichtigkeit des Verkehrs, dass man nicht erst die halbe Nachbarschaft befragt haben muss um zu wissen, ob man nun hier fahren darf oder nicht! Pack ein Schild "Privatweg" oder ne Absperrkette hin und die Sache ist klar. Machst du das nicht, dann darf tatsächlich Jedermann jederzeit den Weg befahren.
Zitat:
Original geschrieben von pflaumenkuchen
Warum ist es in der StVO nicht verboten, aus fahrenden Fahrzeugen auf Fußgänger zu schießen?
Weil es erlaubt ist oder weil ein Schild irgendwo steht?
Och bitte, das musste ja jetzt kommen. Du vergleichst Äpfeln mit Birnen!
Wo gehört das Schießen mit einer Waffe hin? Ins Straßenverkehrsrecht jedenfalls nicht! Das ist was fürs WAffenrecht und dazu findest Du am Straßenrand keine Schilder. Also unterlasse solche Vergleiche, die nix mit dem Thema zu tun haben.
Zitat:
Original geschrieben von pflaumenkuchen
Weil ein Autofahrer überall wo er mit dem Wagen draufpasst auch fahren darf?
Wo steht das?
Grundsätzlich ja. Siehe meine bisherigen Ausfertigungen.
Und zur abschließenden Klärung
wo das steht:
Zitat:
Original geschrieben in Straßenverkehrsrecht, Hentschel, zu § 1 StVO:
Dem öffentlichen Straßenverkehr dienen alle Flächen, die der Allgemeinheit zu Verkehrszwecken offenstehen, bei straßenrechtlicher Widmung oder bei Gemeingebrauch mit Zustimmung des Berechtigten, ohne Rücksicht auf Eigentumsverhältnisse. Voraussetzung ist ausdrücklich oder stillschweigende Freigabe durch den Berechtigten zur allgemeinen Verkehrsbenutzung.
Dem öffentlichen Verkehr dient [außerdem] ein Privatweg, mit Eigentümerduldung benutzt, der allgemein benutzbare Weg zu Privatgrundstücken, eine zu mehreren Wohnhäusern führende private, aber nicht besonders gekennzeichente, gemeinsame Zufahrt...
Dies hat sich nicht irgendjemand ausgedacht, dem es gerade in den Kram passte. Dies gründet sich auf jahrzehntelange REchtsprechung und größtenteils auch höchstrichterliche Rechtsprechung durch den BGH. Es ist also als herrschende Rechtsmeinung zu bezeichnen und somit allgemeinverbindlich.
Achja, der Vollständigkeit halber: ein "Privatweg", der nicht als solches erkennbar ist und der auch nicht durch Poller, Schranken oder sonst was abgesperrt ist, so dass also nicht erkennbar ist, ob ich da jetzt fahren darf oder nicht, gilt immer als frei benutzbar mit stillschweigender Duldung des Besitzers. Würde der Besitzer nicht dulden, hätte er ja Vorkehrungen getroffen um das zu verhindern.
Mich wundert ja dass der TE angehalten hat. 🙂
Ich halt da nie an wenn so ein Vogel was von mir will..
...ausserdem wuerde mich sonst meine Staubwolke einholen. 😁
Gruss
yo-chi
(schade dass dieser "Feldweg" von dir geteert war..)
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Also hier bei uns gibt es viele, viele, dieser Betonstraßen ohne irgendwelche Schilder.
Und bevor ich jedesmal anhalte und die Gemeinde anrufe, falls ich überhaupt weis welche es ist, fahre ich lieber weiter. 😁
Und wenn jemand meint ich darf das nicht, dann soll er mich halt anzeigen.
Dann sehen wir weiter.
Gruß
Frank, der seine Gemeinde am Wochenende nicht telefonisch erreicht.
Was teddy 3 geschrieben hat ist vollkommen korrekt. Ich schätze mal der Typ, der den TE angehalten hat, hieß Kernobstkuchen...😁
😁 Es ist doch immer wieder lustig wenn ein Großstadtcowboy jemandem der auf dem Lande unterwegs ist das System der Feld-und Gemeindeverbindungswege erklären will.
Übrigens gibt es da auch schöne Mischkonstruktionen,teils im Besitz der Gemeinde und Teil Eigentum der Landwirte.Dann wird rechtlich ganz interessant.
Hi...
Habe auch mal ne Frage dazu, nen Freund, der auch auf dem Land wohnt, sagte mal das zu seinem Ort ein normale Strasse führt, die wäre an den Leitpfosten und den weißen Begrenzungslinien zu erkennen, das andere wären Wirtschaftswege, die teilweise in Bäuerlichem Besitz sind, oder Teilweise der Stadt, dem Dorf bzw der Komune gehören... !?
-die dürften nur mit 70kmh befahren werden
-müsten im Winter nicht geräumt werden
und das befahren wäre erlaubt, aber auf eigene Gefahr!?
Hinweisschilder die das Befahren untersagen, bzw das das Befahren auf eigene Gefahr wäre, stehen nirgendwo!?
Zitat:
Original geschrieben von Sir Donald
Übrigens gibt es da auch schöne Mischkonstruktionen,teils im Besitz der Gemeinde und Teil Eigentum der Landwirte.Dann wird rechtlich ganz interessant.
Mach Dir da mal keine Gedanken. Unser Pflaumenaugust hat auch dazu was ganz Schlaues zu sagen. Da bin ich mir sicher...
Pflaumi, willkommen zurück. War fast ein bisschen langweilig, ohne Deine Ausführungen.
Gruß
Hafi
Zitat:
Original geschrieben von R 129 Fan
Was teddy 3 geschrieben hat ist vollkommen korrekt. Ich schätze mal der Typ, der den TE angehalten hat, hieß Kernobstkuchen...😁
Wenn er eine Blonde ehefrau, einen Border Collie was weiss ich was Mischling und dazu noch eine rechthaberische Art hat könnte es hinkommen.
Zitat:
Original geschrieben von stef 320i
Muss ich ab jetzt für jede einzelne Straße von der Gemeinde eine Erlaubnis einholen dass ich drauf fahren darf? Wohl kaum.
Die Gemeinden werden sich bedanken wenn jeder Knallkopp anruft wenn er über irgendeinen Feldweg fahren will.🙄
Zu meinen "Honda XL500" Zeiten haben mir ständig alle möglichen "Oberlehrer Opas" hinterher gefuchtelt, wenn sie denn im Staub noch atmen konnten und der fast ungedämpfte Einzylinder das Trommelfell heil gelassen hatte...
😁
Bei solchen Leuten halt ich aus Prinzip nie an...->runterschalten+Vollgas!
Zitat:
Original geschrieben von speedy187
Hi...
Habe auch mal ne Frage dazu, nen Freund, der auch auf dem Land wohnt, sagte mal das zu seinem Ort ein normale Strasse führt, die wäre an den Leitpfosten und den weißen Begrenzungslinien zu erkennen, das andere wären Wirtschaftswege, die teilweise in Bäuerlichem Besitz sind, oder Teilweise der Stadt, dem Dorf bzw der Komune gehören... !?
-die dürften nur mit 70kmh befahren werden
-müsten im Winter nicht geräumt werden
und das befahren wäre erlaubt, aber auf eigene Gefahr!?
Eine öffentliche "normale" Straße erkennt man nicht an den Leitpfosten oder der Markierung. Die Straßenbehörden haben jedoch eine Verkehrssicherungspflicht qua Gesetz, so dass sie im Falle einer mangelhaften oder nicht vorhandenen Sicherung zum Schadenersatz verpflichtet sein könnte.
Daher werden Straßen in der Regel durch Leitpfosten und Markierungen versehen, um den Verkehrsfluss leicht und problemlos zu halten.
Es gibt aber auch Straßen, die nur Leitpfosten und keine Markierung oder umgekehrt haben. Im Hinterland (ost wie west) gibts auch Straßen (oder eher kleine Nebengassen) die teilweise gar keine Pfosten oder Markierungen haben. Trotzdem sind es öffentliche Straßen.
Meistens erübrigt sich auf solchen Straßen eine Geschwindigkeitsbegrenzung, weil sie meist sowieso eng, schadhaft oder schlecht übersichtlich sind und somit wegen der Verpflichtung "Fahren auf Sicht" automatisch reglementiert sind.
Und was die Räumpflicht angeht, so ist der Eigentümer der Straße dazu verpflichtet. Bei öffentlichen Straßen meist die Kommune u.a., auf Privatwegen der Eigentümer. Und für letzteren gibt es keine Pflicht zum Räumen auf eigenem Grund. Entweder er machts, oder lässt es sein.
Zitat:
Original geschrieben von speedy187
Hinweisschilder die das Befahren untersagen, bzw das das Befahren auf eigene Gefahr wäre, stehen nirgendwo!?
Das kann ja sein. Ich kann da nur an meine obigen Ausführungen verweisen.
Zitat:
Original geschrieben von speedy187
Hi...
Habe auch mal ne Frage dazu, nen Freund, der auch auf dem Land wohnt, sagte mal das zu seinem Ort ein normale Strasse führt,
Gibt es auch unnormale Strassen? 😁
Zitat:
die wäre an den Leitpfosten und den weißen Begrenzungslinien zu erkennen
Leitpfosten haben im Regelfall ab Kreisstrasse aufwärts alle,aber bekanntlich keine Regel ohne Ausnahme.Wenn eine Strasse selten befahren wird kann auch eine Kreis-oder Landstrasse mal ohne Pfosten sein.
Begrenzungslinien hängen wohl auch mit der Strassenbreite zusammen.Unterhalb von Landstrassen kommt es wohl auch auf den Eigentümer der Strassen an ob er in die Farbe investiert.Man müßte mal verstärkt darauf achten.
Zitat:
-die dürften nur mit 70kmh befahren werden
Woher kommt eigentlich dieser Blödsinn?
Wenn nichts anderes angegeben ist darf man theoretisch auf jedem noch so üblen Feldweg 100 fahren.In der Praxis gilt wie immer und überall das Sichtfahrgebot,bzw an sehr unübersichtlichen Stellen das man in der Hälfte der Sichtweite anhalten kann.Gilt immer dann wenn keine 2 Fahrzeuge aneinander vorbeipassen.
Zitat:
-müsten im Winter nicht geräumt werden
Es müssen eh nicht alle Strassen geräumt werden,jede Komune,Landkreis und das Land hat eine Prioritätenliste nach der der Räumplan erstellt wird.Das Nebenstrassen quer durch die Pampa da mal ungeräumt bleiben sollte logisch sein.
Das ein Landwirt einen Weg den er nur zur Bewirtschaftung seiner Grundstücke benötigt im Winter nicht räumen wird dürfte ebenfalls logisch sein.Aber alle Strassen und Wege die Ortschaften und Einzelgehöfte verbinden werden geräumt,oft sogar schneller und besser als Landstrassen.
Zitat:
und das befahren wäre erlaubt, aber auf eigene Gefahr!?
Selbst Autobahnen befährst du auf eigene Gefahr.Einen Strasseneigentümer für einen Unfall zur Kasse zu bitten ist nicht einfach.
Im Grunde ist es ganz einfach.Steht kein Schild das einem das Befahren verbietet darf man uneingeschränkt darauf fahren,nur immer §1 & 3 der STVO beachten.Wenn nicht Hinz und Kunz auf den Wegen fahren soll stehen die entsprechenden Schilder am Anfang des Weges die den Kreis der Berechtigten einschränken.
Zitat:
Original geschrieben von Sir Donald
Aber alle Strassen und Wege die Ortschaften und Einzelgehöfte verbinden werden geräumt [...]Zitat:
Original geschrieben von speedy187
-müsten im Winter nicht geräumt werden
Ist das gesetzlich vorgeschrieben ?
Falls ja hätte ich gerne diesen Gesetzestext um ihn meiner Gemeinde auf den Tisch zu legen.
Aussage meiner Gemeinde:
Feld- und Waldwege (dass es sich bei der Anbindung (= Weg mit Mittelbewuchs) zu meinem Weiler eigentlich um eine Verbindungsstraße handelt, wird wohl gezielt missachtet) werden nicht geräumt.
Auch wenn alle Straßen frei sind, kommt der Räumer nicht ohne Anruf und dies wäre dann kostenpflichtig.
Für die Räumung eines öffentlichen (nicht privaten !) Weges, die keine 10 Minuten dauert, auch noch eine Rechnung ausstellen wollen...
PS:
Falls jemand die "Richtlinien für den ländlichen Wegebau 1999" (RLW 99) rumliegen hat oder weiß wo ich sie bekomme. Ich bin für jede Information dankbar.
Zitat:
Original geschrieben von LSirion
Feld- und Waldwege (dass es sich bei der Anbindung (= Weg mit Mittelbewuchs) zu meinem Weiler
Du wohnst in nem Dorf wo nur ne Strasse hinführt auf der Gras in der Mitte wächst..? 😰