Frage um bestehenden Führerschein

Kawasaki

Hallo Leute,

habe letztes Jahr, am 6.6.13 meinen Motorradführerschein gemacht...
Dürfte ja der neue A2 sein, sodass ich nächstes Jahr eine Prüfung für A (unbeschränkt) machen muss oder?
Finde dazu allerdings keinen Vermerk oder so auf meinem Führerschein. Wo steht z.B das ich momentan nur A2 habe und nicht A?

Danke im vorraus. (Habs hierhin geschreiben weil ich ne Ninja fahre, zurzeit halt gedrosselt)
Hier ein Bild des Führerscheins:
http://abload.de/thumb/20140806_140012y4qrx.jpg

25 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Deathrocket


Dafür muss man aber entweder 24Jahre alt sein oder 2Jahre den Führerschein haben.

Das war damals auch nicht viel anders. nur 25 Jahre oder 2 Jahre.

Wer aber 24 war und den schein gemacht hat, durfte dann erst mit 26 offen fahren. Wer diese Regel geschaffen hatte... aber ist ja zum Glück nun anders ;-) (für andere zum Pech)

Grüße

Forster

Führerschein/Fahrerlaubnis
Klasse A: leistungsunbeschränkte Krafträder

Dieser Artikel bezieht sich auf die Fahrerlaubnis- und Ausbildungsvorschriften, die bis zum 18.01.2013 gültig waren, und wird in Kürze aktualisiert. Die neuen Fahrerlaubnisklassen, die ab dem 19. Januar 2013 erteilt werden, finden Sie in den Paragrafen 6 und 6a der Fahrerlaubnis-Verordnung.

Die Klasse A gibt es in zwei Abstufungen. Mit der Klasse A unbeschränkt darf man »offene« Motorräder fahren; die Motorleistung und das Leistungsgewicht (kg pro Kilowatt) der Maschine spielen dabei keine Rolle mehr. Die Klasse A unbeschränkt erhält man völlig automatisch und ohne Änderung des Führerscheins, nachdem man zwei Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse A beschränkt ist.

Wer 25 Jahre oder älter ist, darf jedoch — ohne den Umweg über die leistungsbeschränkte Klasse A gehen zu müssen — gleich die Ausbildung und Prüfung in der unbeschränkten Klasse A ablegen (so genannter »Direkteinstieg«).
Mindestalter: für den Direkteinstieg 25 Jahre;
ansonsten 2 Jahre nach Erhalt der Klasse A beschränkt
Voraussetzungen:

Die Klasse A unbeschränkt setzt den 2-jährigen Vorbesitz der Klasse A beschränkt voraus. Die Klasse A beschränkt wird nach 2 Jahren automatisch zur Klasse A unbeschränkt (dazu ist weder ein Antrag noch eine weitere Ausbildung oder Prüfung nötig).

Ausnahme: Mit mindestens 25 Jahren kann die Fahrerlaubnis Klasse A unbeschränkt erworben werden, ohne vorher die Klasse A beschränkt zu besitzen (Direkteinstieg). Voraussetzungen: Ausbildung und Prüfung auf einem Motorrad der unbeschränkten Leistungsklasse; die Fahrprüfung kann einen Monat vor Erreichen des 25. Lebensjahres abgelegt werden; die Fahrerlaubnis wird jedoch erst ab dem 25. Geburtstag ausgehändigt.
Fahrzeuge
(siehe § 6 FeV):

— Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und

— dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW.
.
Befristung: Die Klasse A unbeschränkt ist unbefristet gültig.
Einschluss: Wer die Klasse A unbeschränkt besitzt, besitzt automatisch auch die Klassen A1 und M.
Sonstiges: Zwei Jahre nach Aushändigung der Fahrerlaubnisklasse A beschränkt erfolgt automatisch die Erweiterung der Fahrerlaubnis auf die Klasse A unbeschränkt.

Sonderfall: Wer die beschränkte Klasse A erst im Alter von 23 oder 24 Jahren erworben hat, der kann die unbeschränkte Klasse A zum 25. Geburtstag beantragen, also noch bevor die Zweijahresfrist abgelaufen ist (denn schließlich ist mit 25 auch der Direkteinstieg möglich). Allerdings: Damit ist eine Erweiterungs-Ausbildung mit erneuter Fahrprüfung verbunden. Angesichts der Kosten dürfte sich ein solcher Schritt zur Verkürzung der Wartezeit selten lohnen.

unglaublich kompliziert ,das Ganze.
Und da blickt der kleine Polizeiobermeister bei der Verkehrskontrolle durch,wenn einem so ein komplizierter Fall unter die Nase kommt?
Früher gabs den einser (Motorrad) den zweier (LKW) und den dreier(Auto) und na klar für alle ab 16 Jahren den 1b (80ccm).Alles wesentlich einfacher.

Wer denkt sich so einen Scheiss eigentlich aus?
Genau wie die beschissene Regelung ,dass der PKW nur noch bis 3,5 to gilt und dann noch das Drama mit dem Anhänger beim PKW.Unsere jüngere Generation bei der Freiwilligen Feuerwehr kann ein Lied davon singen(Die dürfen mit dem PKW Führerschein unser Feuerwehrauto nicht mehr fahren)

Ein hoch auf die EU Reglungen

Das mit den 3,5 Tonnen musste gemacht werden! Denn ein Fahrzeug, was mehr wiegt ist ja auch kein Auto mehr. Denn sonst könnte man auch ganz einfach sagen, wenn man ein LKW gefahren ist, dass das ein PKW ist. Oder anders ausgedrückt, warum darf ich dann nicht, einen LKW mit den normalen PKW schein fahren?
Dann sind ja die Straßen noch voller und gefährlicher dadurch geworden. Da musste also auch eine Änderung gegenüber von früher her.
Das der Staat wiederum damit Geld macht, ist dagegen. Man müsste die Möglichkeit nun mal schaffen, dass man zum Beispiel den PKW-Schein direkt mit Anhänger machen darf. Also nur eine Prüfung. Aber das ist ja erstmal eine andere Geschichte.

Grüße

Forster

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Bin ich froh, dass ich meinen Lappen schon so lange habe.
Darf nämlich alles fahren, außer richtigen LKWs. Also bis 7,5 Tonnen und beim Auto auch mit Hänger.

Noch einfacher wars zu Honeckers Zeiten. Mit 15 Mopedschein gemacht. Danach mit 16 eine Stunde dem Prüfer mit Motorrad hinterherfahren -> Motorradführerschein (mit 16 gehabt). Die Folge davon war, dass ich mit 18 nach der Wende sofort offene Motorräder fahren durfte, weil ich ja schon 2 Jahre Fahrpraxis mit dem Motorradschein hatte.

Zitat:

Original geschrieben von STP


Bin ich froh, dass ich meinen Lappen schon so lange habe.
Darf nämlich alles fahren, außer richtigen LKWs. Also bis 7,5 Tonnen und beim Auto auch mit Hänger.

Und beim 7,5t kein Hänger?

Zitat:

Original geschrieben von WorldEater666



Zitat:

Original geschrieben von STP


Bin ich froh, dass ich meinen Lappen schon so lange habe.
Darf nämlich alles fahren, außer richtigen LKWs. Also bis 7,5 Tonnen und beim Auto auch mit Hänger.
Und beim 7,5t kein Hänger?

Da bin ich ehrlich gesagt überfragt, würde aber mal auf "nein" tippen.

Zitat:

Original geschrieben von STP



Zitat:

Original geschrieben von WorldEater666


Und beim 7,5t kein Hänger?

Da bin ich ehrlich gesagt überfragt, würde aber mal auf "nein" tippen.

Beim alter 3er (ich hab ihn auch noch bekommen), darfst Du auch mit einem 7,5 to Zugfahrzeug einen Hänger ziehen. Der gesamte Zug darf bis 12 to wiegen.

Zitat:

Original geschrieben von Nersgatt


Der gesamte Zug darf bis 12 to wiegen.

bei einem 7,5t zugfahrzeug, darf der gesamte zug 18,75t wiegen!

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



Zitat:

Original geschrieben von Nersgatt


Der gesamte Zug darf bis 12 to wiegen.
bei einem 7,5t zugfahrzeug, darf der gesamte zug 18,75t wiegen!

Du hast Recht. Ich hab das mit der Klasse CE mit Zusatz 79(C1E>120000kg, L<=3) verwechselt. Was wohl für die 3-achsigen Auflieger war?

Aber C1E ist in der Umschreibung Klasse 3 auf neu nicht beschränkt.

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



Zitat:

Original geschrieben von Nersgatt


Der gesamte Zug darf bis 12 to wiegen.
bei einem 7,5t zugfahrzeug, darf der gesamte zug 18,75t wiegen!

Richtig... aber die Führerscheinstellen haben gerne mal "vergessen" den Anhänger für 7,5t beim wechsel von Rosa auf Plastik zu übertragen.

Deswegen meine Frage an STP.

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