Frage über verbleibserklärung vom Schrottauto
Hallo
Hab mal eine kurze Frage und zwar ist folgendes:
Ich hab noch ein alten Mazda im Hof stehen der Vorrübergehent stillgelget ist. Nun ist es so das ich denn wagen net in der 18 Monatsfrist wieder hin bekomme da mehr kaputt ist als ich dachte.
Nun wollte ich fragen ob ich Post von der Zulassungsstelle bekomme weil die Frist abgelaufen ist oder net weil ich hab das Problem das der Wagen im Freien steht und net das ich ärger wegen Umweltschäden oder so bekomme.
Muss ich mich da melden oder melden die sich nach ablauf der 18 Monate ??
Gruß Mazdafreak
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20 Antworten
@dabrifa
Wenn du über die Entsorgung wie beschrieben eine lückenlose und nachvollziehbare Dokumentation erstellst, sollte dieser Weg keine Probleme bereiten.
Gibt's höchstens "nur" ein Problem: es wäre illegal.
-> http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/altautov/gesamt.pdf
und Punkt 4 Absatz 1...
@OrcaDesign
Wenn ich die Verordnung richtig interpretiere, bezieht sich diese nur auf die gewerbsmäßige Abfallbeseitigung.
siehe Anwendungsbereich §1:
"(5) Den Vorschriften dieser Verordnung unterliegen die Wirtschaftsbeteiligten sowie die Besitzer, Eigentümer und Letzthalter von Altfahrzeugen."
Natürlich wird hier die gewerbsmässige Abfallbeseitigung in einem Aufwasch gleich mit geregelt, denn die Altautoverordnung besagt nunmal eindeutig, dass es Privatpersonen nicht erlaubt ist, ihre Altautos zu verwerten... siehe Punkt §4: "(1) Wer sich eines Fahrzeugs entledigt, entledigen will oder entledigen muss, ist verpflichtet, dieses nur einer anerkannten Annahmestelle, einer anerkannten Rücknahmestelle oder einem anerkannten Demontagebetrieb zu überlassen." -> was wohl kaum auf eine Privatperson zutreffen dürfte, daher sag ich das mal so, dass die (legale) Beseitigung nur gewerbsmässig noch erfolgen kann...
Ohne Garantie natürlich. Aber ich meine, das letztes Jahr im Seminar zu Umweltrecht so gelehrt bekommen zu haben - und sehe in §1 auch keinen Ausschluß bzw. Hinweis darauf, dass diese Ordnung sich an spezielle Gruppen wendet (außer halt an Autobesitzer)... genaugenommen gründet sich in dieser Verordnung ja die Pflicht zu einem Verwertungsnachweis bei endgültiger Stillegung - und wer diesen überhaupt ausstellen darf...
@OrcaDesign
Okay, nach diesen Ausführungen stimme ich deiner Sichtweise zu. Wieder etwas dazugelernt...😉
Hallo,
Ich habe folgendes Problem:
Ich war mit meinem Golf 3 über die Feiertage in Kroatien. Dort ist der Zahnriehmen gerissen und Motor hat totalschaden. Jezt ist der Schaden viel größer als der Golf wert ist. Ich will den Golf in Kroatien verschrotten lassen weil es sich nicht loht Ihn wieder nach Deutschland zu holen. Weiß jemand wie das Verschrotten von Autos in Ausland funktioniert und was Ich alles brauche um das Auto als verschrottet hier in Deutschland abmelden kann.
Gruss Ivan