Frage: Schwester hatte Gestern einen Auffahrunfall mit Auto meiner Mutter

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zu folgendem Sachverhalt:
Meine Schwester war Gestern mit dem Auto meiner Mutter unterwegs und ihr ist jemand hinten rein. So, ab zur Polizei, Protokoll ausstellen lassen, erledigt.
Jetzt stellt sich mir nur eine Frage: Da meine Eltern gerade im Urlaub sind, weiß ich natürlich nicht ob meine Mutter als "Alleinfahrer" (ihr wisst schon was ich meine) eingetragen ist oder ob andere mitversichert sind.
Gehen wir mal vom Schlimmsten aus und es ist niemand mitversichert: Muss man das der gegnerischen Versicherung mitteilen? Ist es überhaupt wichtig, da meine Schwester ja unschuldig ist? Wenn wir am Montag den Fahrzeugschein meiner Mutter der gegnersichen Versicherung auf den Tisch legen, wird sowas hinterfragt?

Danke!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von KSV

Zitat:

Als Geschädigte habt ihr das recht Euer Auto von einem Sachverständigen Eurer wahl besichtigen zu lassen. Die Kosten hat die gegnerische Versicherung zu tragen. Bei einem Bagatellschaden wird ein guter Sachverständiger Euch kein komplettes Gutachten machen sondern Euch anderweitig beraten. Von diesem Recht solltet Ihr auf jeden Fall gebrauch machen, die gegnerische Versicherung ist im Haftpflichtschadensfall nicht weisungsberechtigt.
Wenn Ihr Fragen zur Auswahl des Kfz-Sachverständigen habt, könnt Ihr euch gerne per pm bei mir melden.

Könnt Ihr euch gerne per pm bei mir melden.

Ende des Werbeblocks. (pm ? - wasn das)

Ein guter Sachverständiger wird den Schaden per Gutachten dokumentieren und seine Dienstleistung damit beenden!
Danach sollte sich ein Geschädigter, wenn erkennbar erforderlich, an einen weiteren Sachverständigen wenden der zur Rechtsberatung zugelassen ist. Diese führen die Berufsbezeichnung Rechtsanwalt und weniger zu vermuten ist, dass ein SV in "Personalunion" auch zugelassener RA ist, was im Übrigen auch erkennbar bei @KSV nicht der Fall ist.

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Zitat:

Original geschrieben von Frank128


Also ich hatte mit meinem Auto einen Parkschaden.
War nicht Schuld und habe ein Gutachten erstellen lassen.
Die Fachwerkstatt hat entsprechend Gutachten repariert und direkt mit der
Versicherung abgerechnet. Eine Rechnung habe ich nicht erhalten.
Als ich das Fahrzeug später in Zahlung gegeben habe, wurde ich gefragt ob das Fahrzeug einen
Schaden gehabt hat. Ich habe denen das Gutachten gegeben und fertig.

Gruß
Frank

sofern das nicht handschriftlich im vertrag vermerkrt ist, eine stolperfalle!

fertig ist ja nicht immer = fertig

du rechnest ab auf gutachten --- laesst billiger ( nicht immer schlechter) reparieren----- und als käufer soll das gutachten dann reichen ?
als bsp.
Harry

Sorry Doppelpost.
Irgendwann kann ich hoffentlich auch richtig zitieren.🙄

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler



Zitat:

Original geschrieben von Beukeod

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler



Zitat:

Ein guter Sachverständiger wird den Schaden per Gutachten dokumentieren und seine Dienstleistung damit beenden!


Danach sollte sich ein Geschädigter, wenn erkennbar erforderlich, an einen weiteren Sachverständigen wenden der zur Rechtsberatung zugelassen ist. Diese führen die Berufsbezeichnung Rechtsanwalt und weniger zu vermuten ist, dass ein SV in "Personalunion" auch zugelassener RA ist, was im Übrigen auch erkennbar bei @KSV nicht der Fall ist.
Du hast doch keine Ahnung !!!!!!!!!!!!!!!!!
Du kennst ja nicht mal das neue RDG !!!!!!!!!!!!

@Dellenzähler

Ich habe jetzt wirklich keine Ahnung. Was verbirgt sich hinter den Buchstaben RDG?
Gruß
Frank

http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsdienstleistungsgesetz

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@Harry999
Danke, du lässt mich nicht dumm sterben.
Hätte ich auch selbst drauf kommen können RDG zu googeln. *Schäm*
Hier bei MT lernt "Mann" und "Frau" doch immer was dazu.😉
Gruß
Frank

ob du es nicht kanntest , oder ich dich nicht dumm sterben lassen wollte, sei dahingestellt.
es war eben nur eine info mit quellenbezug.
Harry

@Harry999
Wikipedia ist da ja sehr ausführlich. Ich hoffe es fragt mich anschließend keiner ab
was genau drinsteht. 😁
Gruß
Frank

Zitat:

Original geschrieben von Frank128



Die Fachwerkstatt hat entsprechend Gutachten repariert und direkt mit der
Versicherung abgerechnet. Eine Rechnung habe ich nicht erhalten.
Als ich das Fahrzeug später in Zahlung gegeben habe, wurde ich gefragt ob das Fahrzeug einen
Schaden gehabt hat. Ich habe denen das Gutachten gegeben und fertig.

Hallo Frank,

da hast Du aber Glück gehabt, dass das bei Dir so gut gelaufen ist.
Korrekt war das so nämlich nicht.
Eigentlich sollte es selbstverständlich sein, dass der Kunde von der Werkstatt eine Rechnung bekommt. Schließlich muss die Rechnung auch auf ihn (und nicht auf die Versicherung) ausgestellt sein, denn er ist auch Auftraggeber. Da sollte er schon sehen können, was abgerechnet wird. Auch wenn am Ende ein anderer das Zahlen übernimmt...

Auch bei der Inzahlungnahme hätte es bei einem anderen Händler oder privaten Käufer ohne Rechnung in die Hose gehen können.
Wenn ich ein Auto kaufe, interessiert mich das Gutachten zu einem Unfallschaden herzlich wenig. Damit kann ich ungefähr soviel anfangen, wie mit den Beteuerungen des Verkäufers, dass der Schaden "natürlich in der Fachwerkstatt völlig fachgerecht repariert wurde".

Es zählt nur die Werkstattrechnung.
Denn dem Käufer gegenüber muss man eben nicht den Schaden, sondern dessen Instandsetzung nachweisen.

Die Probleme, die man bei einem späteren Unfall mit dem Versicherer haben kann, wenn man die Reparatur des Vorschadens nicht nachweisen kann, wurden hier ja schon oft genug beschrieben.

Also bei künftigen Schäden wäre ich da vorsichtiger und würde mir auf jeden Fall eine Rechnung geben lassen.

Gruß
Hafi

Hallo Haifi,
danke für deine Ausführungen.

Die Werkstatt hat direkt mit der Versicherung abgerechnet.
Ich habe deshalb wahrscheinlich keine Rechnung erhalten.

Doch jetzt für mich Laien eine Frage.
Da gibt es doch diese Kostenübernahme Vereinbahrung.
Ist dann nicht die Versicherung der Auftraggeber?
Ich wäre doch nur der Geschädigte.

Gruß
Frank

Hallo Frank,

wie gesagt: es spielt keine Rolle, ob Du Deine Ansprüche gegen die Versicherung abgetreten hast.
Du hättest trotzdem eine Rechnung bekommen müssen.

Entscheidend ist, wer den Auftrag erteilt. Und das ist eben der immer der Geschädigte und nie der Versicherer.

Schließlich haftest Du auch persönlich für den Werklohn, wenn die Versicherung -aus welchem Grund auch immer- nicht eintrittspflichtig ist.
Daher  muss die Rechnung eben auch auf den Auftraggeber und nie auf die Versicherung ausgestellt sein.

Die Vereinbarung, die Du unterschrieben hast, besagt lediglich, dass Du die Ansprüche, die Du gegen den Versicherer hast, an die Werkstatt abtrittst. Die Werkstatt wird somit berechtigt, vom Versicherer die Auszahlung der Entschädigung direkt auf das eigene Konto zu verlangen.

Was es nicht bedeutet ist, dass der Geschädigte  mit der ganzen Sache nichts mehr zu tun hat.

Stell Dir nur mal vor, Du hast am Unfallort ein falsches Kennzeichen aufgeschrieben. Der Schädiger ist bei Unternehmeen X versichert, das Kennzeichen, das Du aufgeschrieben hast, ist bei Y versichert.

Folge: Du unterschreibst bei der Werkstatt die Abtretung. Rechnung geht an Y und kommt ohne Zahlung postwendend wieder zurück, weil  Y nicht eintrittspflichtig ist.

Ruckzuck steht die Werkstatt bei Dir vor der Tür und verlangt ihr Geld.  Erklärung hin Erklärung her.
Und spätestens hier wird  klar, warum eine Rechnung, die auf Unternehmen Y ausgestelllt ist, nur Altpapier darstellt...

Schöne Grüße
Hafi

Wunderbar, bei MT lernt man immer wieder was dazu.

Nehme für mich jetzt mit:
Sollte ich noch einmal einen Schaden haben, natürlich mein Fahrzeug und nicht ich 😁,
werde ich mir auf jeden Fall eine Rechnung geben lassen.
Die hefte ich an das Gutachten und dann ist alles komplett.
Ich habe ja nichts zu verstecken.

Vielen Dank für die Infos.
Gute Nacht,
wünscht Frank

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