Frage Kauf und Verkauf
Hi liebe Community,
mal eine Frage ... ein Kumpel von mir möchte gerne ein gebrauchtes Fahrzeug kaufen. Normalerweise kauft man ja erst das neue und verkauft danach das alte. Bei ihm ist es so, dass er erst das Geld des Verkaufs benötigt, um sich danach ein anderes Fahrzeug zu kaufen. Welche Möglichkeiten gibt es hierfür? Er wohnt auf einem Dorf und ist somit auf einen "fliegenden Wechsel" der Fahrzeuge angewiesen. Also erst verkaufen, dann kein Fahrzeug haben und dann eines erst kaufen, funktioniert so leider nicht. Ich habe auch keine passenden Erfahrungen, was man in so einem Fall tun könnte
28 Antworten
ja so sehe ich das auch. Welcher Privatmann nimmt ein Auto in zahlung? dasd heißt ja das er den alten irgendwann weiter verkaufen muß, also ist er Händler...
ich denke auch: Mit fast jedem Hecktriebller kommt man mit guten Winterreifen fast überall hin. Selbt matschige Feldwege gehen da. Ich hatte mal nen MX-5 NA (Bj. 1990) der war sogar noch etwas tiefer gelegt. Denn bin ich auch im Winter gefahren und bin überall hin gekommen. Selbst bei Schnee in einer ländlichen Mittelgebirgsgegend. Der blieb einmal hängen. Da schob der einfach zu viel Schnee vor sich her das die Räder durchdrehten. Und einmal kam ich im tiefen Schnee nicht vom Hof. Da hat dann jemand auf den Kofferaum gedrückt (sich Drauf gesetzt) und dann gings auch wieder. Mit dem bin ich sogar anderen an der Ampel davon gefahren die ebenfalls heckantrieb hatten. ich stand zwar quer aber ich war "weg".
Bei einem Kredit würde ich realistisch bleiben, was den Verkaufswert des jetzigen Hobels anbelangt, bei den Internetpreisen ist jedenfalls immer ein Stück Hoffnung resp Verhandlungsspielraum drin.
Inzahlungnahme beim Händler: für Alteisen gibt's nen Trostpreis, auch sonst wird der Preis tiefer sein als bei Privatverkauf. Dito beim Kauf geht's bei Privat günstiger, Gewährleistung wird's bei Billigautos eh keine mehr geben.
Was sich dann an günstigen aber noch guten Allradlern finden lässt, ist nochmals eine andere Sache. Da sind halt ein paar Teile mehr, die teuer defekt gehen können. Wenn's einfach mehr Bodenfreiheit sein soll, tut's vielleicht auch ein Einstiegsmodell mit FWD.
Eine Möglichkeit, die ich auch selbst schon gemacht habe:
Wenn man bei einem Händler das passende Auto zum passenden Preis findet, ein Angebot für die Inzahlungnahme machen lassen.
Den Kaufvertrag mit der Option Inzahlungnahme vom alten fertig machen, aber ausserdem die Option Privatverkauf des alten z.B. innerhalb 14 Tage. Wenn du das alte Auto nicht los wirst, nimmt der Händler es zum vorher vereinbarten Preis. Solange bleibt der "neue" natürlich beim Händler.
Dann hast du die Möglichkeit, dein altes Auto vielleicht doch noch für einen besseren Preis los zu werden, aber die Gewissheit, nicht plötzlich ohne Auto bzw. mit 2 Autos da zu stehen.
Hab das schon 2mal so gemacht, einmal den alten in Zahlung gegeben, einmal den alten für einen besseren Kurs anderweitig los geworden.
Bei einem privaten Verkäufer wird das natürlich nicht funktionieren.
Grundsätzlich gibt und gab es auch noch die Tausche Rubrik in den kleinanzeigen, evtl. mit Wertausgleich.
Aber ob man da den passenden Tauschpartner findet ist wohl die Stecknadel im Heuhaufen.
In meinem ganzen Umfeld habe ich davon nur 1 mal gehört, be beiden haben sich die Lebensumstände geändert und so wechselte Kleinwagen gegen Kombi, also möglich ist es schon....mit Glück
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Da musst Du aber auch erstmal einen Händler finden, der sich auf sowas einlässt.
Bei manchen Geschäften entscheidet die Inzahlungnahme auch über einen evtl. Nachlass auf den Kaufpreis des "neuen".
Zitat:
@taurus1 schrieb am 18. März 2018 um 22:43:00 Uhr:
Eine Möglichkeit, die ich auch selbst schon gemacht habe:Wenn man bei einem Händler das passende Auto zum passenden Preis findet, ein Angebot für die Inzahlungnahme machen lassen.
Den Kaufvertrag mit der Option Inzahlungnahme vom alten fertig machen, aber ausserdem die Option Privatverkauf des alten z.B. innerhalb 14 Tage. Wenn du das alte Auto nicht los wirst, nimmt der Händler es zum vorher vereinbarten Preis. Solange bleibt der "neue" natürlich beim Händler.Dann hast du die Möglichkeit, dein altes Auto vielleicht doch noch für einen besseren Preis los zu werden, aber die Gewissheit, nicht plötzlich ohne Auto bzw. mit 2 Autos da zu stehen.
Hab das schon 2mal so gemacht, einmal den alten in Zahlung gegeben, einmal den alten für einen besseren Kurs anderweitig los geworden.
Bei einem privaten Verkäufer wird das natürlich nicht funktionieren.
Warum soll sich ein Händler nicht darauf einlassen? Wie gesagt, ich habe das schon zweimal gemacht.
Und ich bekomme bestimmt nicht bessere Konditionen als irgendjemand anderes.
Händler bieten in der Regel immer eine Inzahlungnahme an, sind aber auch froh, wenn sie ohne Inzahlungnahme verkaufen können.
Ist doch für den Händler so oder so ein sicheres Geschäft. Und der TE wird auch so oder so sein Auto los, ohne irgendwelche Zwischenfinanzierungen, die ja auch wieder Geld kosten, oder Ersatzautos auf Pump vom Bekanntenkreis.
Den Preis vom neuen verhandelt man erstmal ganz normal.
Dann wird gefragt, ob die Inzahlungnahme des alten auch möglich ist, mit der Option des anderweitigen Verkaufs mit der Frist von z.B. 7 oder 14 Tagen.
Wenn ein Händler das nicht will, dann eben ein anderer.
Nicht jeder Händler hat aber auch Dein "neues" Auto, aber egal...........
Zitat:
@vwpassat99 schrieb am 19. März 2018 um 17:47:53 Uhr:
@taurus1Nicht jeder Händler hat aber auch Dein "neues" Auto, aber egal...........
Was soll denn jetzt der Quatsch??
Wenn der Händler, bei dem ich grad auf dem Hof stehe, nichts passendes da hat, brauch ich auch nix zu verhandeln. Bzw. dann fahr ich erst gar nicht zu dem hin.
Ist mein Vorschlag tatsächlich derart exotisch? Ich kenne auch andere Leute, die die gleiche Vereinbarung mit einem Händler getroffen haben. Gab nie ein Problem.
Bei einem von "meinen" Händlern wurde diese Option sogar von diesem angeboten.
Nur weil einige anscheinend noch nie davon gehört haben bzw. nicht selbst auf die Idee gekommen sind, heißt das ja noch nicht, dass das völlig unmöglich ist.
Habe ich das korrekt verstanden?
Du gehst zum Händler, guckst dir die Karre an, verhandelst, dann steht Kaufpreisfest. Dann wird die Option der Inzahlungnahme besprochen und dabei gibt es die besondere Möglichkeit, einen Zeitraum zu vereinbaren, in welchem man das zur Inzahlungnahme zu gebende Fahrzeug noch privat verkauft werden darf?
Genau so habe ich es auch schon einmal gemacht.
Ergebnis: Der Privatverkauf brachte etwas mehr ein . in meinem Fall: 900 € über Händlerinzahlungnahmegebot.
Das hat mein letzter Verkäufer von sich aus noch gesagt und das war kein Auto für den Schrott.
Versteh auch nicht was daran so utopisch ist.
Es ist nicht utopisch, aber geht doch nicht davon aus, dass jeder Händler das so mitmacht.
Versuch macht klug!
Zitat:
@vwpassat99 schrieb am 20. März 2018 um 10:58:40 Uhr:
Es ist nicht utopisch, aber geht doch nicht davon aus, dass jeder Händler das so mitmacht.Versuch macht klug!
Nicht jeder, aber anscheinend viele!
Zitat:
@Landwalker schrieb am 19. März 2018 um 22:19:47 Uhr:
Habe ich das korrekt verstanden?Du gehst zum Händler, guckst dir die Karre an, verhandelst, dann steht Kaufpreisfest. Dann wird die Option der Inzahlungnahme besprochen und dabei gibt es die besondere Möglichkeit, einen Zeitraum zu vereinbaren, in welchem man das zur Inzahlungnahme zu gebende Fahrzeug noch privat verkauft werden darf?
Richtig. In der Regel wollen die Händler lieber ohne Inzahlungnahme verkaufen. Deswegen haben auch viele kein Problem mit der Zusatzvereinbarung.
Es gibt wahrscheinlich auch einige, die das ablehnen, aber wer nicht fragt, bekommt keine Antwort.