Frage Gewährleistung

hallo,

möchte mir die tage eine ninja bj 2005 zulegen und der händler gibt 1 jahr gewährleistung.
da ich selber aber nicht wirklich ahnung bzw. auch niemanden wirklich kennen der ahnung hat wollte ich fragen ob falls was an dem motorrad sein solltre nachdem ich es gekauft habe ich da ich ja die gewährleistung habe das mopped zurück geben kann oder besser gesagt was sind meine rechte bei so einer gewährleistung.

danek im vorraus

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Zitat:

Original geschrieben von Fischmanni


Hallo

Wenn dir, sagen wir mal nach 3 Monaten der Motor, das Getriebe auseinanderfliegt kannst du dir die Gewährleistung über´s Klo hängen. So viel ist die Wert.

Nach drei Monaten sicher nicht. Erst ab dem 7. Monat ist das richtig. Das wurde schon weiter oben sehr gut beschrieben.

Zitat:

Original geschrieben von Fischmanni


Hallo

Wenn dir, sagen wir mal nach 3 Monaten der Motor, das Getriebe auseinanderfliegt kannst du dir die Gewährleistung über´s Klo hängen. So viel ist die Wert.

Was bringt dich zu der Annahme?

Zitat:

Original geschrieben von sampleman



Zitat:

Original geschrieben von Fischmanni


Hallo

Wenn dir, sagen wir mal nach 3 Monaten der Motor, das Getriebe auseinanderfliegt kannst du dir die Gewährleistung über´s Klo hängen. So viel ist die Wert.

Was bringt dich zu der Annahme?

Hallo

Zeig mir mal einen der nach 3-5 Monaten anstandslos einen neuen Motor, Getriebe ect. bekommen hat. Der Händler übernimmt keine Garantie sondern muss beweisen das der Mangel beim Kauf nicht vorhanden war.
Beweispflicht des Händlers? Wie soll die Aussehen? Muss der Händler z.b den Motor vor dem Verkauf auseinanderbauen und alle Teile messen und die Ergebnisse Dokumentieren?
Wenn er sagt der Motor lief beim Verkauf einwandfrei, schließlich habe der Käufer eine Probefahrt gemacht und sei auch danach noch 3 Monate gefahren?

Höchstwahrscheinlich hat er damit auch Recht.

Fischmanni, das ist rechtlich ganz einfach, ich versuche es mal, unjuristisch zu erklären:

Wenn der Motorschaden z.B. auf einer defekten Nockenwelle beruht, die die Ventile nicht richtig geschlossen hat, und die Kiste deswegen abraucht, dann muß der Verkäufer/Händler beweisen, daß die Nockenwelle bei Verkauf noch in Ordnung, nicht ausgeschlagen (oder was weiß ich) war. Das kann er regelmäßig nicht, weil er den Motor - wie Du richtig schreibst - nicht aufschraubt, alles vermisst und dokumentiert.

Und da ist der Gag der Gewährleistung in den ersten 6 Monaten: Wenn er das Gegenteil nicht beweisen kann, dann hat er Pech gehabt und muss die Sekundäransprüche des Käufers erfüllen.

Genau solche verbraucherfreundlichen Unwägbarkeiten habe dazu geführt, daß der Markt für alte, günstige Gebrauchte fast nur über Privatverkäufer läuft.

C.

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Zitat:

Original geschrieben von WishboneX


Genau solche verbraucherfreundlichen Unwägbarkeiten habe dazu geführt, daß der Markt für alte, günstige Gebrauchte fast nur über Privatverkäufer läuft.

Das Problem haben Autohändler oft noch in stärkerem Maße. Ich habe mich vor ein paar Jahren mal bei einem Mercedes-Händler (Werksniederlassung) nach einem gebrauchten W 124 erkundigt (gebaut bis 1996), der sagte mir, dass sie bei Kunden, die einen neuen Mercedes kaufen wollen, solche Autos jederzeit in Zahlung nehmen würden. Nur verkaufen tun sie sie dann nicht mehr an Privatpersonen. Statt dessen gehen die alle in den Export.

Ja, die gehen normalerweise auf die Händlerebene, auf der nur noch zwischen gewerblichen Käufern verschoben wird.
Das hat mir auch der Audihändler gesagt, bei dem ich fragte, was ich für mein altes Modell (BJ 99) bei Inzahlungnahme bekommen würde. Mit Glück einen Satz Reifen, obwohl allein die Kosten der Reparaturen und Neuteile der letzten Jahre für einen neuen Dacia reichen würden. Nach 5, 6 Jahren sind die Fahrzeuge für die Händler nicht mehr interessant .. ab da verkaufen nur noch die bekannten Fähnchenhändler, die im Ernstfall wahrscheinlich ihre Tricks haben werden, sich möglichst um die Erfüllung der Gewährleistung zu drücken. Wenn sie überhaupt noch an privat verkaufen.

Zitat:

Original geschrieben von Fischmanni


Zeig mir mal einen der nach 3-5 Monaten anstandslos einen neuen Motor, Getriebe ect. bekommen hat.

Die Teile müssen nicht neu sein. Gleichwertiger und funktionierender gebrauchter Ersatz ist auch zulässig.

Zitat:

Original geschrieben von WishboneX


Wenn der Motorschaden z.B. auf einer defekten Nockenwelle beruht, die die Ventile nicht richtig geschlossen hat, und die Kiste deswegen abraucht, dann muß der Verkäufer/Händler beweisen, daß die Nockenwelle bei Verkauf noch in Ordnung, nicht ausgeschlagen (oder was weiß ich) war. Das kann er regelmäßig nicht, weil er den Motor - wie Du richtig schreibst - nicht aufschraubt, alles vermisst und dokumentiert.

Hallo

Aha, dann wäre Gewährleistung=Garantie? Oder erkennst du da noch einen Unterschied?

Ach so, mal was aus den Weiten des Netzes.

Tritt in den Ersten 6 Monaten nach Übergabe ein Motorschaden auf ist der Käufer nicht auf der sicheren Seite.
Laut BGH Urteil muss dann der Käufer den Nachweis erbringen das der Motorschaden schon beim Kauf und nicht durch einen Fahrfehler, sicher auch mangelnde Wartung verursacht wurde.
Was meiner Ansicht nach auch vollkommen logisch ist.

@ Sampleman:
Genau das meinte ich: Die Händler haben mit älteren Karren das genannte Problem, weil sie eben nicht all die Unwägbarkeiten ausräumen können. Daher kaufen sie ein z.B. 10 Jahre altes Auto (insb. mit unklarer Wartungshistorie) nur selten an oder wenn sie es tun, verkaufen sie es nicht an Private, weil sie denen gegenüber die Gewährleistung nicht ausschließen können, ggü. gewerblichen Käufern schon. Daher steht auch in vielen Annoncen "Verkauf nur an Gewerbetreibende oder für Export", wobei ich gar nicht weiß, warum der Export wichtig ist, auch für ausländische Käufer gilt das deutsche Schuldrecht. Ich vermute aber, daß da die Gefahr eines Rückgabeversuchs geringer ist und die idR wissen, worauf sie sich einlassen.

@ Fischmanni:
Mit juristischen Expertisen aus den Weiten des Netzes ist es immer so eine Sache (so auch hier, ich würde mir gar nicht anmaßen, mich als Schuldrechtsexperten zu bezeichnen, ich hab ein anderes Fachgebiet).

Aber die BGH-Entscheidung würde ich gern lesen, denn ich kann mir kaum vorstellen, dass das da drinsteht, dem steht der Gesetzeswortlaut entgegen. Der Käufer muss nur nachweisen, daß der Mangel der Kaufsache, hier z.B. "Zylinderkopf kaputt", auf dem und dem Defekt beruht, z.B. "Nockenwelle ausgeschlagen, Ventilsitz mangelhaft, Überhitzung, whatever". Dafür läßt er ein Gutachten anfertigen. Das kann der Käufer bestreiten, ist aber schon schwieriger. Gelingt das nicht, dann kommt dem Käufer die gesetzliche Vermutung zugute: Es wird vermutet, daß der Mangel (defekte Nockenwelle) schon bei Übergabe vorhanden war. Und DAS muss der Käufer widerlegen, um aus der gesetzlichen Vermutung rauszukommen.

Es ist aber keine Garantie, Garantie bedeutet ja das Versprechen einer Gewähr für eine bestimmte Beschaffenheit oder Haltbarkeit, das (verschuldensunabhängige) Einstehen für auftretende Mängel. Beid er Gewährleistung kann der Verkäufer ja die gesetzlichen Vermutungen (in den ersten 6 Monaten) entkräften.

C.

Hallo

Natürlich ohne Gewähr🙄

Dennoch behaupte ich einfach weiterhin ganz kess das du bei einem Motorschaden nach ein paar Monaten nicht ohne weiteres einen Ersatz bekommst.
Gleiches gilt für Getriebe ect.
Solche Dinge enden meiner Erfahrung nach meist mit irgendwelchen Vergleichen.

Zitat:

Original geschrieben von Fischmanni



Zitat:

Original geschrieben von WishboneX


Wenn der Motorschaden z.B. auf einer defekten Nockenwelle beruht, die die Ventile nicht richtig geschlossen hat, und die Kiste deswegen abraucht, dann muß der Verkäufer/Händler beweisen, daß die Nockenwelle bei Verkauf noch in Ordnung, nicht ausgeschlagen (oder was weiß ich) war. Das kann er regelmäßig nicht, weil er den Motor - wie Du richtig schreibst - nicht aufschraubt, alles vermisst und dokumentiert.

Hallo

Aha, dann wäre Gewährleistung=Garantie? Oder erkennst du da noch einen Unterschied?

Ach so, mal was aus den Weiten des Netzes.

Tritt in den Ersten 6 Monaten nach Übergabe ein Motorschaden auf ist der Käufer nicht auf der sicheren Seite.
Laut BGH Urteil muss dann der Käufer den Nachweis erbringen das der Motorschaden schon beim Kauf und nicht durch einen Fahrfehler, sicher auch mangelnde Wartung verursacht wurde.
Was meiner Ansicht nach auch vollkommen logisch ist.

Evtl. einfach mal lesen

?

Hallo

@ BIHUMI

Ja, ist klar. Das ist natürlich´wahrer´als das was ich geschrieben habe.
Bevor wir uns nun seitenweise Gesetzestexte um die Ohren hauen klinke ich mich, sollten nicht noch sachdienliche Hinweise kommen, mal aus.

Mein Fazit:

Ich habe natürlich Recht. Ansonsten wäre die Gewährleistung faktisch, zumindest in den Ersten 6 Monaten eine Garantie. Da muss man auch nicht auf Feinheiten rumreiten.

Meine Ansicht ist logisch da sonst der Käufer de Facto einen Freibrief hätte.

Es ist auch egal was wo steht, es gilt die alte Weißheit:
Auf hoher See und vor Gericht sind wir alle in Gottes Hand.

Sorry, Fischmanni hat in gewisser Weise recht.

Wenn der Motor bei Kaufdatum funktionniert und dann innherhalb der 6 Monate hopps geht, dann das nicht unbedingt bestandteil der Gewährleistung. So einfach ist das nicht.

Man kann sich keinen Gebraucht-pkw kaufen, damit einmal mit 30kmh gegen den Bordstein brettern und dann auf Gewährleistung plädieren, schliesslich ist die Spur innerhalb der 6 Monate verzogen. Das ist auch schweirig zu beweisen.

Beim Motor ist es ähnlich, warum soll er einwandfrei laufen und dann auf einmal auf Grund eines Vorschadens völlig kaputt gehen ?

Wenn der Motor so kaputt geht, dann ist das kein Gewährleistungsfall. es ist nur schwierig zu beweisen.

Hallo,
ich wollte mir mal ne E-Klasse kaufen.
Der Händler meine 'ohne Gewährleistung'. Ich habe ihm gesagt das er das Auto an mich als Privatperson nicht ohne Gewährleistung verkaufen kann, auch wenn er sie im Kaufvertrag ausschließt.
Daraufhin er:
"Ich schreibe in den Kaufvertrag rein das sie Gewerbetreibender sind. Wenn sie ihn unterschreiben dann ist es ihr Problem. Ich habe keine Verpflichtung das zu kontrollieren. Im übrigen haben schon mehrere Kunden vor Gericht versucht mich zu verklagen. Alle haben verloren"

Ich habe das und überhaupt ein Auto bei dem Händler gekauft.

Statt dessen hab ich einen BMW bei einem Händler gekauft, der eine Zusatzversicherung abgeschlossen hat die diese Gewährleistungfälle abdeckt.
Nicht der Händler steht da in der Pflicht. Es wird zu einem Versicherungsfall er meldet das nur weiter. Deswegen sind die Autos bei den Händlern auch teurer.

Zitat:

Original geschrieben von Fischmanni


Hallo

@ BIHUMI

Ja, ist klar. Das ist natürlich´wahrer´als das was ich geschrieben habe.
Bevor wir uns nun seitenweise Gesetzestexte um die Ohren hauen klinke ich mich, sollten nicht noch sachdienliche Hinweise kommen, mal aus.

Mein Fazit:

Ich habe natürlich Recht. Ansonsten wäre die Gewährleistung faktisch, zumindest in den Ersten 6 Monaten eine Garantie. Da muss man auch nicht auf Feinheiten rumreiten.

Meine Ansicht ist logisch da sonst der Käufer de Facto einen Freibrief hätte.

Es ist auch egal was wo steht, es gilt die alte Weißheit:
Auf hoher See und vor Gericht sind wir alle in Gottes Hand.

Klar hast Du recht! Jeder hier im Forum weiss, dass die alte Weissheit gilt:

Auf hoher See und vor Gericht sind wir alle in Fischmanni' s Hand.

😮

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