Frage Gewährleistung
hallo,
möchte mir die tage eine ninja bj 2005 zulegen und der händler gibt 1 jahr gewährleistung.
da ich selber aber nicht wirklich ahnung bzw. auch niemanden wirklich kennen der ahnung hat wollte ich fragen ob falls was an dem motorrad sein solltre nachdem ich es gekauft habe ich da ich ja die gewährleistung habe das mopped zurück geben kann oder besser gesagt was sind meine rechte bei so einer gewährleistung.
danek im vorraus
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30 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Fischmanni
Aha, dann wäre Gewährleistung=Garantie? Oder erkennst du da noch einen Unterschied?Zitat:
Original geschrieben von WishboneX
Wenn der Motorschaden z.B. auf einer defekten Nockenwelle beruht, die die Ventile nicht richtig geschlossen hat, und die Kiste deswegen abraucht, dann muß der Verkäufer/Händler beweisen, daß die Nockenwelle bei Verkauf noch in Ordnung, nicht ausgeschlagen (oder was weiß ich) war. Das kann er regelmäßig nicht, weil er den Motor - wie Du richtig schreibst - nicht aufschraubt, alles vermisst und dokumentiert.
Ja und der Unterschied ist gravierend. Bitte mal bei Wikipedia unter Garantie diesen Punkt nachschlagen: "Qualitätsgarantie" mit dem Unterpunkt "Abgrenzung der Qualitätsgarantie gegenüber der Gewährleistung". Die fleißige Nutzung der beiden Begriffe Gewährleistung und Garantie als Synonyme wird auch durch ständige Wiederholung im Volksmund nicht richtiger.