Frage: Darf die Polizei ein PKW wegen einer zu lauten Abgasanlage stilllegen?

Meines wissen dürfen die das nur, wenn eine Gefährdung des Strassenverkehrs oder eine Straftat (zwecks Beweissicherung) mit dem PKW begangen wurde oder statt findet. Soweit ich weiss, kann das stilllegen eines KFZ nur durch einem Sachverständigen (TÜV/DEKRA) erfolgen. Die Polizei darf lediglich einen Mängelschein ausstellen...?
Für den Auspuff gibt es ein Gutachten und ist nach §21 eintragungspflichtig, und auch in den Brief über einen DEKRA Sachverständigen eingetragen worden.
Eine dB-Messung wurde noch nicht vorgenommen.
Mich würde nur mal interessieren, ob die Polizei das darf, und wenn nicht, mit welchen § man das beweisen kann.

Beste Antwort im Thema

hab ich doch geschrieben! Alles so wie es verbaut ist!!

K&N Luftfilter in Verbindung mit 200 Zellen Kat und Gruppe A Abgasanlage von Wolf

für diese Kombination liegt keine Geräuschmessung und kein Abgasgutachten vor, somit ist alles was Eingetragen ist nichtig, auser du lässt es per Einzelabnahme mit Geräuschmessung und Abgasgutachten abnehmen. Ist das so schwer zu verstehen? Alle Einzelgenehmigungen und ABEs beziehen sich auf den Serienmotor mit Serienabgasanlage oder Serienluftfilter, und das steht auch so in den ABEs, und es steht auch drin das bei einer Änderung es per Einzelabnahme geprüft werden muss weil somit die ABE erloschen ist. Was nie geprüft wurde kann nicht legal Eingetragen werden.

Fahr nie auf ein großes Tuning treffen, denn dort findest du Polizisten die Ahnung haben und dann wird dein Fahrzeug aus dem Verkehr gezogen und das ohne Gnade.
 

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So wie ich die Sache sehe wird in der Sache eh ein Gutachten drohen, spätestens nach dem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid - oder wurde keine Anzeige erstattet ?

Wurde der wagen überhaupt stillgelegt? Oder wurde nur die Weiterfahrt untersagt da Mängel vorliegen? Oder wurde nur eine Mängelkarte ausgestellt?

Hallole zusammen
Find ich ganz Ok wenn die zu laute Kiste erst mal aus dem Verkehr gezogen wird
und ist auch Legal.
Das ist aber nicht alles , den eine Wiederinbetriebnahme wird vermutlich nur über
den Weg einer erneuten TüV Prüfung mit Gutachten über den Realen Geräuschpegel
möglich sein. Das kann dann richtig teuer werden und wenn der Topf oder die Anlage wie
bei Motorsportentusiasten doch häufig "Freigebrannt" wurde, lassen wir mal dahingestellt wie
könnte es schwierig werden.
In meiner Nachbarschaft kam vor Jahren immer wieder der Ex der Nachbarstochter mit
seinem Fahrzeug zur " Sichtkontrolle" weil er die Trennung wohl nicht wollte mit der
nach Halterangaben lautesten in Deutschland zugelassenen Abgasanlage gegen
2 -3 Uhr morgends regelmäßig Lautstark durch die Strasse gefahren.
Troz mehrfacher ermahnungen angenervter Nachbarn die senkrecht im Bett standen wenn
Er mal wieder ( nicht nur Hormonell bedingt ) röhrte änderte sich nichts.
Plötzlich war Ruhe .. irgend ein Netter Zeitgenosse hatte sich genervt um die Abgasanlage
gekümmert. soll wohl Bauschaum gewesen sein wie mir sein Schrauber später berichtete.
NICHT ZUR NACHAHMUNG EMPFOHLEN..Danach ging es plötzlich .

Nichts gegen eine Sportauspuffanlage aber wen andere zu nachtschlafender Zeit damit
gestört werden habe ich keinerlei verständniss dafür. Jol.

Zitat:

Original geschrieben von popeye174


Jepp, das Fahrzeug darf sofort stillgelegt werden.

Bei Motorrädern ist es ebenso, deshalb haben manche Leute auf dem Weg nach Assen immer eine Tüvtüte im Rucksack 😉

nö!

das hat sich (schon vor einigen jahren) geändert!

die weiterfahrt wird untersagt und eine mängelkarte angefertigt.......diese "manipulation" am auspuff kostet wird imho nichtmalmehr als "erlöschen der be" gewertet.....aber das müsst ich nochmal nachgucken......

aber wenn die die kiste stilllegen wird da wohl mehr im spiel gewesen sein!

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Das dachte ich auch, aber ich kenne einen fall der ist noch nicht lange her (ich glaube vor ca. 1 Jahr) da wurde das Fahrzeug stillgelegt.  

Verdacht auf nicht zulassungsfähige Auspuffanlage.

Das Auto wurde kurzerhand zur nächsten Prüfstelle geschleppt und stand da wohl erst mal einige Zeit.

Ich denke der unterschied ist ob eine Auspuffanlage mit ABE Manipuliert wird, oder eine Aupuffanlage ohne ABE montiert ist. Bei der mit ABE erlischt die BE nicht, bei der ohne jedoch schon. Und bei einem begründeten Verdacht das die Eintragung im Fahrzeugschein wohl nicht in Ordnung ist hilft wohl auch die ABE nichts.

P.s. wenn du willst schick ich der den Link per PN, den das steht in einem anderen Forum.

die be erlischt bei beiden.....
allerdings hat seit einführung der fzv (müsste iwann um 2006/2007 gewesen sein) die be (die vorraussetzung für die zulassung war) nichtmehr direkt mit der zulassung zu tun!

das heißt ein fz kann zwar ohne be durch die gegend fahren, behält aber weiterhin seine zulassung......und so kann die polizei im gegensatz zu früher nichtmehr so einfach die plaketten abkratzen....

aber wie gesagt, da müsste ich wenn ich daheim bin nochmal ornder wälzen, da ich momentan da nix griffbereit habe......

Zum Thema "...ist aber eingetragen..." - das bedeutet im Zweifel rein gar nichts!

Es gibt allerlei Tuningfirmen- und Tuning-TÜVs die auch gern mal Sachen eintragen die so aber definitiv nicht zulässig sind. Sofern dann mal ein anderer Gutachter rüberschaut (z.B. weil die Polizei eine Mängelkarte aushändigt und das erfordert) wird eine unzulässige Eintragung einfach für nichtig erklärt. Bzw. nichtig ist sie prinzipiell von Anfang an!

Es gibt bestimmte Dezibel-Richtlinien, d.h. beispielsweise darf auch eine eingetragene Abgasanlage oder ABE-Auspuffanlage nicht lauter sein als es die Grenzwerte/Fahrzeugscheine +Toleranzen hergeben!

Ich habe prinzipiell nichts gegen Sound, aber wenn man einen gewissen Punkt überschreitet, so dass man die Lautstärke eines Düsenjets abgibt (ja, das ist annähernd möglich), dann empfinde ich es auch als Belästigung. Gerade wenn solche Experten dann nachts durch das Wohngebiet mit 70kmh u. mehr heizen. Bei einem Ferrari F430, Enzo, Koenigsegg, Lamborghini, Pagani Zonda o.ä. kann ich damit ja noch leben (die sind erstens wahnsinnig selten und zweitens ist die Lautstärke da zumindest berechtigt - 500+PS wollen halt raus...). Aber wenn's dann diese nervigen Tuning-Polos sind die zuhauf auf deutschen Straßen rumfahren, dann krieg ich echt einen Hals!
Die sollen sie ruhig alle aus dem Verkehr ziehen, mich wundert sowieso das diese Spinner nicht selbst merken dass sie einfach nur nervig und peinlich sind mit ihren 45PS-möchtegern-racing-bastelbuden...

Zitat:

Original geschrieben von Fordscene-bb


...ich habe zwei Kreuzungen vorher den Fofo richtig hochgezogen...

Das war ja schon quasi eine Steilvorlage für den Beamten...😁

Leider kann es dir aber auch bei einer Legalen Auspuffanlage passieren das die eintragung für nichtig erklärt wird weil es einem Gutachter nicht in den Kram passt oder ihm die Anlage zu laut vorkommt. Du musst dann die Kosten Tragen und beweisen das die Auspuffanlage doch legal ist. Die Eintragung ist das Papier nicht Wert auf dem sie steht. Manche Prüfer sehen nur das als legal an was sie eingetragen haben.

Zitat:

Original geschrieben von Fordscene-bb


Ich denke es war auch eine reine Schikane - der Beamte war relativ "Jung" !!

jaja, der böse böse Polizist, der hat dich sicherlich aufm Kiecker.

Bild dir nicht so viel auf deine person ein, ich vermute, der beamte kennt dich nicht und hat somti auch keinen grund, dich schikanieren zu wollen.

viel mehr wird er einfachnur seinen Job gemacht haben.

du bewegst dich mit der anlage deutlich im bereich des illegalen, gesteh es dir ein. ende der diskussion.

Zitat:

Original geschrieben von Fordscene-bb


Ich denke es war auch eine reine Schikane - der Beamte war relativ "Jung" !!

Um das beurteilen zu können, benötigen wir ein paar nähere Angaben von dir zu den Tatumständen.

Wenn du den Fofo z.B. zwischen 0.00 - 4.00 Uhr hochgezogen hast, dann ist i.d.R. nicht von einer Schikane des Beamten auszugehen.

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL



Zitat:

Original geschrieben von Fordscene-bb


Ich denke es war auch eine reine Schikane - der Beamte war relativ "Jung" !!
du bewegst dich mit der anlage deutlich im bereich des illegalen, gesteh es dir ein. ende der diskussion.

Ja du kennst sein Auto/ Anlage natürlich und weist dadurch ob sie illegal ist oder nicht.🙄🙄

Zitat:

Original geschrieben von Dan2948


Ja du kennst sein Auto/ Anlage natürlich und weist dadurch ob sie illegal ist oder nicht.🙄🙄

wenn eine anlage solch einen geräuschpegel von sich gibt, brauch ich nicht viel zu kennen von dem auto.

da spielt es keine rolle, ob das eingetragen ist oder nicht.

Wird wieder ein schöner Thread 😁😁😁

Und beim Hochziehen nach Mitternacht werden grenzwertige Anlagen auch schon mal schnell überkritisch. Da wird sich jeder Beamte hüten, sich durch Untätigkeit dem Tadel seines Dienstvorgesetzten auszusetzen.

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