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Frage: Darf die Polizei ein PKW wegen einer zu lauten Abgasanlage stilllegen?

Themenstarteram 5. November 2009 um 11:23

Meines wissen dürfen die das nur, wenn eine Gefährdung des Strassenverkehrs oder eine Straftat (zwecks Beweissicherung) mit dem PKW begangen wurde oder statt findet. Soweit ich weiss, kann das stilllegen eines KFZ nur durch einem Sachverständigen (TÜV/DEKRA) erfolgen. Die Polizei darf lediglich einen Mängelschein ausstellen...?

Für den Auspuff gibt es ein Gutachten und ist nach §21 eintragungspflichtig, und auch in den Brief über einen DEKRA Sachverständigen eingetragen worden.

Eine dB-Messung wurde noch nicht vorgenommen.

Mich würde nur mal interessieren, ob die Polizei das darf, und wenn nicht, mit welchen § man das beweisen kann.

Beste Antwort im Thema

hab ich doch geschrieben! Alles so wie es verbaut ist!!

 

K&N Luftfilter in Verbindung mit 200 Zellen Kat und Gruppe A Abgasanlage von Wolf

 

für diese Kombination liegt keine Geräuschmessung und kein Abgasgutachten vor, somit ist alles was Eingetragen ist nichtig, auser du lässt es per Einzelabnahme mit Geräuschmessung und Abgasgutachten abnehmen. Ist das so schwer zu verstehen? Alle Einzelgenehmigungen und ABEs beziehen sich auf den Serienmotor mit Serienabgasanlage oder Serienluftfilter, und das steht auch so in den ABEs, und es steht auch drin das bei einer Änderung es per Einzelabnahme geprüft werden muss weil somit die ABE erloschen ist. Was nie geprüft wurde kann nicht legal Eingetragen werden.

 

Fahr nie auf ein großes Tuning treffen, denn dort findest du Polizisten die Ahnung haben und dann wird dein Fahrzeug aus dem Verkehr gezogen und das ohne Gnade.

 

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Ich dachte übrigens zuerst was das wohl wieder für ein supergenauer Polizist gewesen sein könnte.

Den schönen Capri rausziehen! Hat der keinen Geschmack und keine Ahnung?

Bis der TE dann das Bild vom Focus hochgeladen hat... :eek:

Ich mein, den Focus in Ehren, geht sicherlich gut ab die Karre, aber wenn ich mit sowas rumdüse und den hochdrehe, obwohl ich weiß, dass der gut (zu) laut ist, wundert einen da noch was?

 

Mach den original Luffi drauf, den kannst du auf der Rennstrecke wechseln und schon hast du deine Ruhe. Aber ich sehe es schon, hier geht es ums Prinzip, also mach weiter, dann wird irgendwann der amtliche Gutachter anrücken und den Pfeifen von Prüfern mal etwas erzählen von wegen Eintragungen.

Dass es dann in Zukunft keine solchen günstigen und unkomplizierten Eintragungen mehr gibt, erklärt sich von selbst.

 

PS:

Zitat:

Original geschrieben von Ping pong paul

Zitat:

Um hier nun mal die Sache zu Entschärfen - es war nicht mein Auto sondern das eines Vereinskameraden

am 10. November 2009 um 15:20

Sofort stillegelen natürlich nicht.. aber sie können anordnen das du zu einem weiteren TÜV test muss.. das hat alles seine gründe. Die Polizei weiß doch das manche Prüfer nicht 100% genau arbeiten.. wie immer im leben.. für ein paar euro ist bei manchen eben alles möglich.. wenn ich überlege ich kaufte ein Auto mit neuen Tüv der einen Tag zuvor gemacht wurde. Dann Audi und Dekra Check.. wurde ich komisch angeguckt, wie das Auto den eine Plakete kriegen durfte :D tja das manche an so Prüfer zweifeln ist wohl sehr berechtigt

am 20. Juli 2019 um 22:30

also hört ma genau zu der bulle spielt immer alls hoch. er wird natürlich sagen es ist laut wir müssen es feststellen und stillegen. nach der aussage wird er ein papier euch geben und sagen bitte unterschreiben es wird fest gestellt. dann wird es zum tüv gebracht dies das und dann müsst ihr die kosten alles zahlen. aber 1 sollt ihr wissen ihr micht nichts unterrschreiben lasst euch nicht einreden. ohne eure unterschrieft darf der das auto niergenswo mitnehmen, auch wenn das auto zu laut ist kann er euch ein tüv mängel geben fertig, hab einen dokumment vom anwalt da muss der bulle unterschreiben das er eure karre mittnehmt, wo gibs das ohne eine unterschrieft das einer eure auto mit nimmt. die meisten würden es ehh nicht unterschreiben das dokkument informiert euch und nichts unterschreiben gibs gesetzt in der stvzo

Zitat:

@DersimFFM schrieb am 21. Juli 2019 um 00:30:14 Uhr:

also hört ma genau zu

sach ma, wie schräg bist du denn drauf???

Dein Anwalt taugt nichts: weder die polizeilichen Maßnahmen noch die Maßnahmen der Zulassungsstelle bei Fahrzeugmängeln sind in der StVZO geregelt.

(und das war auch schon vor zehn Jahren so, als das letzte Mal in diesem Thread etwas geschrieben wurde...)

Es sind Ferien, lasst doch den Burschi seinen Spaß.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 21. Juli 2019 um 00:51:09 Uhr:

Es sind Ferien, lasst doch den Burschi seinen Spaß.

...und es ist Wochenende.

Is wohl grad auf ner Raver-Party... mit allem was dazu gehört (was ich jetzt nicht weiter präzisieren möchte ;)).

Da hat man wohl nix besseres zu tun, als sich bei MT anzumelden und solche Verwirrtheiten zu posten.

Zitat:

@DersimFFM schrieb am 21. Juli 2019 um 00:30:14 Uhr:

also hört ma genau zu

Ich höre.... nichts.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 21. Juli 2019 um 00:51:09 Uhr:

Es sind Ferien, lasst doch den Burschi seinen Spaß.

Nicht überall, manche Kindergärten haben schon wieder geöffnet.

Man sollte hier eine automatische Kontrolle einprogrammieren, die jeden Beitrag erst frei gibt, wenn er weniger als 5 Fehler enthält.

Zitat:

@DersimFFM schrieb am 21. Juli 2019 um 00:30:14 Uhr:

also hört ma genau zu der bulle spielt immer alls hoch. er wird natürlich sagen es ist laut wir müssen es feststellen und stillegen. nach der aussage wird er ein papier euch geben und sagen bitte unterschreiben es wird fest gestellt. dann wird es zum tüv gebracht dies das und dann müsst ihr die kosten alles zahlen. aber 1 sollt ihr wissen ihr micht nichts unterrschreiben lasst euch nicht einreden. ohne eure unterschrieft darf der das auto niergenswo mitnehmen, auch wenn das auto zu laut ist kann er euch ein tüv mängel geben fertig, hab einen dokumment vom anwalt da muss der bulle unterschreiben das er eure karre mittnehmt, wo gibs das ohne eine unterschrieft das einer eure auto mit nimmt. die meisten würden es ehh nicht unterschreiben das dokkument informiert euch und nichts unterschreiben gibs gesetzt in der stvzo

@DersimFFM

Deine Rechtskenntnisse sind ebenso lausig wie Dein Auftreten und Deine Rechtschreibung. Es wäre sinnvoll, vor dem Erstellen von Beiträgen einen Moment nachzudenken, anstatt derartige Verworrenheiten abzusondern. Außerdem erwarten wir hier ein gewisses Grundniveau auch in Betragen und Auftreten.

Ich darf Dich also bitten, Dich künftig wie ein zivilisierter Erwachsener zu benehmen.

Der Thread ist damit dann auch geschlossen

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