Frage bzgl. Kaufvertrag / beschädigtes Fahrzeug
Hallo zusammen,
ich möchte / werde wohl meinen Golf 6 verkaufen.
Der 5. Gang funktioniert nicht mehr. Eine Welle des Getriebes ist im Bereich des 5. Gangs gebrochen.
Die anderen Gänge lassen sich aktuell noch problemlos verwenden.
Der potenzielle Käufer weiß über all dies Bescheid.
Muss im Titel des Kaufvertrages sowas stehen wie:
Kaufvertrag über ein DEFEKTES/beschädigtes Gebrauchtfahrzeug? (wie hier https://pkwfokus.de/.../Muster_Kaufvertrag_defektes_Auto.pdf)
Oder kann ich einfach einen Standard Vertrag (mobile.de) nehmen und an entsprechender Stelle den Schaden aufzählen?
Zählen Parkkratzer als Unfallschäden oder fallen diese unter sonstige Beschädigungen.
Vielen Dank vorab. Dies ist mein erster KFZ-Verkauf 🙂
Beste Antwort im Thema
Ich würde einen normalen KV nehmen, normale kleine Kratzer sind Altagsspuren, wenn man ganz sicher gehen will schreib Gebrauchsspuren vorhanden, eigentlich würde ich es weg lassen. Zum Getriebe würde ich unter sonstiges / Beschädigungen reinschreiben, aber nicht so speziel wie 5 gang geht nicht, einfach nur "Getriebeschaden", nicht das da 1 Stunde nach dem kauf nichts mehr geht und er Käufer tuttert rum hä angeblich geht doch nur der 5 nicht ... so bist du raus aus der Nummer, wenn von jetzt auf gleich nichts mehr geht...
45 Antworten
Möglich ist alles, es kommt auf den Aufwand drauf an.
Den Kilometerstand im Kombiinstrument kann man am einfachsten und schnellsten ändern.
Für die teuren Steuergeräte braucht man spezielle Software oder man muss sie tauschen.
Hast du den Ausdruck oder fragst du pauschal?
Zitat:
@Lukas_2014 schrieb am 17. Dezember 2019 um 16:34:44 Uhr:
Möglich ist alles, es kommt auf den Aufwand drauf an.
Den Kilometerstand im Kombiinstrument kann man am einfachsten und schnellsten ändern.Für die teuren Steuergeräte braucht man spezielle Software oder man muss sie tauschen.
Hast du den Ausdruck oder fragst du pauschal?
Im Serviceheft steht der Kilometerstand mit glaub 93000 drin (der Wagen war wegen eines Softwareupdates bei VW).
Sei mir nicht böse, aber könntest du die Infos in der Menge liefern, die du hast? 😉
Also die Chronologie:
2012 letzter Stempel bei VW, KM-Stand 93.000km
2019, 117.000km
Ergo: in 7 Jahren 3428km gefahren
Korrekt?
Wann hast den Wagen gekauft?
Wenn es einer aus dem ersten Baujahr war, 2008, hat er in den 4 Jahren, pro Jahr 23.250km gemacht.
Den KM-Stand würde ich niemals nicht zusichern
Zitat:
@Lukas_2014 schrieb am 17. Dezember 2019 um 20:37:11 Uhr:
Sei mir nicht böse, aber könntest du die Infos in der Menge liefern, die du hast? 😉Also die Chronologie:
2012 letzter Stempel bei VW, KM-Stand 93.000km
2019, 117.000kmErgo: in 7 Jahren 3428km gefahren
Korrekt?Wann hast den Wagen gekauft?
Wenn es einer aus dem ersten Baujahr war, 2008, hat er in den 4 Jahren, pro Jahr 23.250km gemacht.Den KM-Stand würde ich niemals nicht zusichern
Klar, sorry meinerseits . War alles etwas durcheinander.
Das Auto wurde im Februar 2009 zugelassen.
Hatte laut Eintrag
im April 2010 15 700 km
August 2012. 39 000 km
Oktober 2018 94000 km
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Der Wagen muss einfach sehr günstig weg. Das nennt man Lehrgeld bei Gebrauchten. 🙁
Einfach ausrechnen was Du alles zahlen müsstest um den Wagen perfekt hinzustellen und abziehen, -15% von allem wegen Unfallwagen (einfach auf Verdacht).
Normal verkaufen (nicht vorab als Unfallwagen kennzeichnen), aber wie hier beschrieben kurz ehrlich sein ohne Details (z.B. der Wagen wird als Bastlerfahrzeug mit Kratzer und Dellen, Getriebeschaden (im Moment noch fahrtauglich ) und in der Vorgeschichte reparierten Schaden verkauft).
Es melden sich eh nur Händler. Wenn Export dann musst Du nichts angeben beim Verkäufer (auf einen 2. Blatt: keine Gewährleistung, gekauft wie gesehen, Bastlerfahrzeug inklusive Getriebeschaden und Vorschäden, und er unterschreibt).
So habe ich meinen Smart Diesel verkauft. Der fuhr ganz gut, war aber rund herum zerkratzt, Reifen schrott und trocken war er nicht, Turbo fühlte sich nicht mehr gut an. Für 2200 habe ich ihn noch als Bastler Fahrzeug verkauft. Der Händler hat es dann für 4400 € verkaufen "wollen". Ich hätte privat mindestens 1800 € bezahlt um alles schick hinzubekommen (+ freie Zeit) und der Wagen stand 9 Monate beim Händler auf dem Hof und nicht bei mir...
Moin,
und bitte keine lustigen Ergänzungen machen. Nimm dem Vertrag von Mobile, dem ADAC oder einem ähnlichen Anbieter. Schließlich die Gewährleistung aus, gebe die dir bekannten Mängel an (Getriebeschaden, eventuell das was dir sonst wichtig ist), gib die dir aus der Vorgeschichte des Autos bekannten Dinge wie den Unfall an und den km Stand laut Tacho. Alles andere sorgt hinterher dafür, dass du doch wieder irgendwelchen Kram beachten musst und einiges ist schlicht unnötig.
LG Kester
Zitat:
@MisterMoe19 schrieb am 17. Dezember 2019 um 23:54:11 Uhr:
Das Auto wurde im Februar 2009 zugelassen.
Hatte laut Eintragim April 2010 15 700 km
August 2012. 39 000 km
Oktober 2018 94000 km
Eigentlich ist es ganz einfach:
Wenn Du beim Autoverkauf etwas zusicherst, dann nur das, was Du auch aus eigener Wahrnehmung sicher zusagen kannst. Ob an dem Wagen mal irgendwann der Kilometerstand gedreht wurde, weißt Du nicht. Ob der Wagen noch weitere Unfälle gehabt hat, weißt Du auch nicht.
Die Unterlagen die du hast, kannst Du unkommentiert dem Käufer mitgeben.
Relevante Informationen über den Wagen gibst Du genauso weiter, wie sie dir vorliegen. "Laut Vorbesitzer Unfallschaden an X mit Reparaturkosten von XY, Unterlagen dazu liegen mir nicht vor. Weitere Unfallschäden sind mir nicht bekannt, können aber für den Zeitraum vor meiner Nutzung nicht ausgeschlossen werden".
Bei einem Export wird der Aufkäufer von dir gar keine Zusicherungen ernsthaft verlangen, also gibst Du auch keine. Du verkaufst hier kein gepflegtes Jungfahrzeug aus erster oder zweiter Hand, sondern ein Bastlerfahrzeug, dessen Zustand der jeweilige Interessent bitte selbst bewerten soll.
Jeder Käufer kann Ehrlichkeit erwarten, aber nicht, dass Du für ein Letztverbrauchsfahrzeug die Hand ins Feuer legst.
Zitat:
@MisterMoe19 schrieb am 17. Dezember 2019 um 23:54:11 Uhr:
Das Auto wurde im Februar 2009 zugelassen.
Hatte laut Eintragim April 2010 15 700 km
August 2012. 39 000 km
Oktober 2018 94000 km
und woher willst Du bei einer Wanderhure mit VIER Vorbesitzern wissen, ob der Zweitbesitzer (von 2013 bis 2017) 10.000 km/Jahr oder 35.000 km/Jahr gefahren ist?
sprich:
ob der Händler, der das Auto z.B. im September 2017 dem Drittbesitzer = (von Dir aus gesehen) dem Vorbesitzer mit 82.000 km verkauft hat, dieses 2 Wochen vorher mit 81.950 km angekauft hat - oder ob der Wagen damals im Einkauf 164.000 drauf hatte???
Ja, der Themenstarter hat jetzt einen Kosename für sein Auto: "Meine kleine Wanderhure". Ich lach mich gerade platt.
Tachomanipulation muss nicht sein wenn Belege das nachvollziehbar machen. Mit 5 Vorbesitzer wird es dem neuem Käufer sowas von egal sein...😎
Zitat:
@Breton schrieb am 18. Dezember 2019 um 11:49:03 Uhr:
...Tachomanipulation muss nicht sein wenn Belege das nachvollziehbar machen. Mit 5 Vorbesitzer wird es dem neuem Käufer sowas von egal sein...😎
auch wenn es dem Käufer egal ist:
es kann ihm - wenn der km-Stand im Kaufvertrag zugesichert wird - die Möglichkeit bieten, nachträglich noch eine Preisminderung einzufordern 😉
Zitat:
@camper0711 schrieb am 18. Dezember 2019 um 11:59:31 Uhr:
Zitat:
@Breton schrieb am 18. Dezember 2019 um 11:49:03 Uhr:
...Tachomanipulation muss nicht sein wenn Belege das nachvollziehbar machen. Mit 5 Vorbesitzer wird es dem neuem Käufer sowas von egal sein...😎
auch wenn es dem Käufer egal ist:
es kann ihm - wenn der km-Stand im Kaufvertrag zugesichert wird - die Möglichkeit bieten, nachträglich noch eine Preisminderung einzufordern 😉
Das wird er aber nicht machen, er hat genügend Infos von uns bekommen... 😎
Zitat:
@camper0711 schrieb am 18. Dezember 2019 um 11:30:57 Uhr:
Zitat:
@MisterMoe19 schrieb am 17. Dezember 2019 um 23:54:11 Uhr:
Das Auto wurde im Februar 2009 zugelassen.
Hatte laut Eintragim April 2010 15 700 km
August 2012. 39 000 km
Oktober 2018 94000 kmund woher willst Du bei einer Wanderhure mit VIER Vorbesitzern wissen, ob der Zweitbesitzer (von 2013 bis 2017) 10.000 km/Jahr oder 35.000 km/Jahr gefahren ist?
sprich:
ob der Händler, der das Auto z.B. im September 2017 dem Drittbesitzer = (von Dir aus gesehen) dem Vorbesitzer mit 82.000 km verkauft hat, dieses 2 Wochen vorher mit 81.950 km angekauft hat - oder ob der Wagen damals im Einkauf 164.000 drauf hatte???
Das ist mir schon klar. Deswegen werde ich natürlich auch nicht meine Hand für den Kilometerstand ins Feuer legen.
Zitat:
@Breton schrieb am 18. Dezember 2019 um 01:23:33 Uhr:
Der Wagen muss einfach sehr günstig weg. Das nennt man Lehrgeld bei Gebrauchten. 🙁Einfach ausrechnen was Du alles zahlen müsstest um den Wagen perfekt hinzustellen und abziehen, -15% von allem wegen Unfallwagen (einfach auf Verdacht).
Normal verkaufen (nicht vorab als Unfallwagen kennzeichnen), aber wie hier beschrieben kurz ehrlich sein ohne Details (z.B. der Wagen wird als Bastlerfahrzeug mit Kratzer und Dellen, Getriebeschaden (im Moment noch fahrtauglich ) und in der Vorgeschichte reparierten Schaden verkauft).
Es melden sich eh nur Händler. Wenn Export dann musst Du nichts angeben beim Verkäufer (auf einen 2. Blatt: keine Gewährleistung, gekauft wie gesehen, Bastlerfahrzeug inklusive Getriebeschaden und Vorschäden, und er unterschreibt).
So habe ich meinen Smart Diesel verkauft. Der fuhr ganz gut, war aber rund herum zerkratzt, Reifen schrott und trocken war er nicht, Turbo fühlte sich nicht mehr gut an. Für 2200 habe ich ihn noch als Bastler Fahrzeug verkauft. Der Händler hat es dann für 4400 € verkaufen "wollen". Ich hätte privat mindestens 1800 € bezahlt um alles schick hinzubekommen (+ freie Zeit) und der Wagen stand 9 Monate beim Händler auf dem Hof und nicht bei mir...
Vielen Dank für den Post.
Bei mir verhält es sich ähnlich was die Investitionskosten angeht. Deswegen versuche ich den Wagen jetzt zu veräußern.
Alle potentiellen Käufer, die sich bisher gemeldet, wollen so wie ich das verstanden habe den Wagen für den Export
Moin,
dennoch verkaufte du das Auto erstmal im Rahmen des deutschen Rechts 😉 Du solltest also deinen Vertrag nehmen und alles das nach deutschem Recht in den Vertrag gehört da reinschreibst. Nur dann hast du die Sicherheit, dass nachträglich nix kommen kann, dass jemand gegen dich verwenden kann (solang du halt ehrlich bist). Was der Käufer dann macht - braucht dich dann nicht mehr jucken.
LG Kester