Frage bzgl. Kaufvertrag / beschädigtes Fahrzeug

Hallo zusammen,

ich möchte / werde wohl meinen Golf 6 verkaufen.
Der 5. Gang funktioniert nicht mehr. Eine Welle des Getriebes ist im Bereich des 5. Gangs gebrochen.
Die anderen Gänge lassen sich aktuell noch problemlos verwenden.
Der potenzielle Käufer weiß über all dies Bescheid.

Muss im Titel des Kaufvertrages sowas stehen wie:

Kaufvertrag über ein DEFEKTES/beschädigtes Gebrauchtfahrzeug? (wie hier https://pkwfokus.de/.../Muster_Kaufvertrag_defektes_Auto.pdf)
Oder kann ich einfach einen Standard Vertrag (mobile.de) nehmen und an entsprechender Stelle den Schaden aufzählen?

Zählen Parkkratzer als Unfallschäden oder fallen diese unter sonstige Beschädigungen.

Vielen Dank vorab. Dies ist mein erster KFZ-Verkauf 🙂

Beste Antwort im Thema

Ich würde einen normalen KV nehmen, normale kleine Kratzer sind Altagsspuren, wenn man ganz sicher gehen will schreib Gebrauchsspuren vorhanden, eigentlich würde ich es weg lassen. Zum Getriebe würde ich unter sonstiges / Beschädigungen reinschreiben, aber nicht so speziel wie 5 gang geht nicht, einfach nur "Getriebeschaden", nicht das da 1 Stunde nach dem kauf nichts mehr geht und er Käufer tuttert rum hä angeblich geht doch nur der 5 nicht ... so bist du raus aus der Nummer, wenn von jetzt auf gleich nichts mehr geht...

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Zitat:

@Rotherbach schrieb am 18. Dezember 2019 um 18:36:36 Uhr:


Moin,

dennoch verkaufte du das Auto erstmal im Rahmen des deutschen Rechts 😉 Du solltest also deinen Vertrag nehmen und alles das nach deutschem Recht in den Vertrag gehört da reinschreibst. Nur dann hast du die Sicherheit, dass nachträglich nix kommen kann, dass jemand gegen dich verwenden kann (solang du halt ehrlich bist). Was der Käufer dann macht - braucht dich dann nicht mehr jucken.

LG Kester

Geht klar!
Vielen Dank.

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