Frage an einen Elektri(c)ker

Volvo 850 LS/LW

Hallo Volvofahrer/-schrauber da draußen!

Habe mir für dieses Jahr Einiges vorgenommen. Eine Idee ist es die Poserecken 😉 der Originalrücklichter zu beleben. Habe mich in der StVZO schon belesen - alles machbar. Auf Amazon habe ich mir zwei BAy15d - Metallfassungen (für P21/5W) mit jeweils 2 Kabeln dran bestellt. Minus nehme ich über die Besfestigung der Fassung selbst ab. Dann wohin damit 😕
Aufs Minus der unteren Positionsleuchten scheidet ja klar aus. Der Strom vom ersten Faden (Positionlicht) und vom 2. Faden (Bremslicht) müssen ja über den selben Minusleiter ohne eine andere Leuchte zu beeinflussen.
Sehe ich da gerade den Wald vor Bäumen nicht oder wird das komplizierter?

Grüße aus Wilsdruff
TigerRevenge

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@TigerRevenge schrieb am 5. Juli 2017 um 20:12:16 Uhr:



Zitat:

@Elchpfleger schrieb am 4. Juli 2017 um 22:10:57 Uhr:


Ich häng mich mal rein - im Spiel gibt es den 850 mit Bremslichtern oben in den Ecken. Ist evtl. so etwas gemeint? Und wie kommt der GFW mit 2 zusätzlichen Bremsleuchten klar?

@T5-Power: StVZO lässt es zu 2 zusätzliche Bremsleuchten zu montieren. Denke die Werte waren mindestens 350mm über der Straße, nicht mehr als 400mm von der äußersten Kante Fahrzeugrand entfernt, nicht höher als 1500mm über der Straße und einen Mindestabstand zwischen den beiden von 100mm. Dort oben in der Ecke werden all diese Punkte erfüllt.
siehe Absatz (2)

Ist uninteressant,da Du die ursprünglichen Rückleuchten veränderst,und zwar so,das sie nicht mehr der BE von Volvo für dieses Modell entsprechen.
Und wie ich bereits schrieb,erlischt bei jeglicher Veränderung der Leuchtmittel/Leuchtkörper die Betriebserlaubnis.

Du kannst dann ja mal gerne mit einem Polizisten bei einer Kontrolle das Diskutieren anfangen.

10 weitere Antworten
10 Antworten

Ähm. Bitte was genau hast du vor? Dass das laut StVZO zulässig sein soll, erschließt sich mir jetzt gerade nicht. Sorry.

Ich denke er meint die Nachahmung der US-Rückleuchten. Diese haben seitlich im Rückleuchtenglas noch eine Glühlampe verbaut

Ich häng mich mal rein - im Spiel gibt es den 850 mit Bremslichtern oben in den Ecken. Ist evtl. so etwas gemeint? Und wie kommt der GFW mit 2 zusätzlichen Bremsleuchten klar?

Zitat:

@Erwachsener schrieb am 4. Juli 2017 um 21:13:52 Uhr:


Ähm. Bitte was genau hast du vor? Dass das laut StVZO zulässig sein soll, erschließt sich mir jetzt gerade nicht. Sorry.

Jegliche Veränderungen an Rückleuchten und Scheinwerfern ist unzulässig.
Offiziell darf man nicht einmal die normalen Leuchtmittel gegen LED tauschen.
Aber das nur am Rande 😁

Zitat:

@Elchpfleger schrieb am 4. Juli 2017 um 22:10:57 Uhr:


Ich häng mich mal rein - im Spiel gibt es den 850 mit Bremslichtern oben in den Ecken. Ist evtl. so etwas gemeint? Und wie kommt der GFW mit 2 zusätzlichen Bremsleuchten klar?

@Elchpfleger: Kenne das Spiel zwar nicht, aber wir denken sicher an das Selbe. GFW sagt mir grade nichts.

@Eigen2: Das die Ammis das so haben wusst ich gar nicht. Bin selber auf die Idee gekommen als ich die Birnen da oben wechseln wollte und gesehen habe dass da nur tote Hose drin ist 😁

@T5-Power: StVZO lässt es zu 2 zusätzliche Bremsleuchten zu montieren. Denke die Werte waren mindestens 350mm über der Straße, nicht mehr als 400mm von der äußersten Kante Fahrzeugrand entfernt, nicht höher als 1500mm über der Straße und einen Mindestabstand zwischen den beiden von 100mm. Dort oben in der Ecke werden all diese Punkte erfüllt.
siehe Absatz (2)

Das Spiel kannst Du gratis downloaden und dann mit dem 850er ein wenig fahren, dann siehst Du es im Rennen schon.
Der GFW ist der Glühfadenwächter, und da wäre die Frage, ob der für 2 zusätzliche Bremsleuchten ausgelegt ist. Wenn Du z.B. die dritte Bremsleuchte nachträglich einbaust, dann sagt diese gar nichts, wenn Du nicht einen entsprechenden GFW aus den USA oder UK nachrüstest.
Ich habe zufällig gerade einen Schlachter da und werde am WE mal ein wenig löten ;-)
Der Gesetzestext ist auf jeden Fall cool, den werde ich mal meinem Nachbarn von der Rennleitung vorlegen.
Grüße
Micha

Zitat:

@TigerRevenge schrieb am 5. Juli 2017 um 20:12:16 Uhr:


@T5-Power: StVZO lässt es zu 2 zusätzliche Bremsleuchten zu montieren. Denke die Werte waren mindestens 350mm über der Straße, nicht mehr als 400mm von der äußersten Kante Fahrzeugrand entfernt, nicht höher als 1500mm über der Straße und einen Mindestabstand zwischen den beiden von 100mm. Dort oben in der Ecke werden all diese Punkte erfüllt.
siehe Absatz (2)

Mag sein, aber ich vermute ganz stark, dass diese zusätzlichen Bremsleuchten selbst zugelassen sein müssen. So wie Zusatzscheinwerfer, Nebelschlussleuchten und ähnliches.

Zitat:

@TigerRevenge schrieb am 5. Juli 2017 um 20:12:16 Uhr:



Zitat:

@Elchpfleger schrieb am 4. Juli 2017 um 22:10:57 Uhr:


Ich häng mich mal rein - im Spiel gibt es den 850 mit Bremslichtern oben in den Ecken. Ist evtl. so etwas gemeint? Und wie kommt der GFW mit 2 zusätzlichen Bremsleuchten klar?

@T5-Power: StVZO lässt es zu 2 zusätzliche Bremsleuchten zu montieren. Denke die Werte waren mindestens 350mm über der Straße, nicht mehr als 400mm von der äußersten Kante Fahrzeugrand entfernt, nicht höher als 1500mm über der Straße und einen Mindestabstand zwischen den beiden von 100mm. Dort oben in der Ecke werden all diese Punkte erfüllt.
siehe Absatz (2)

Ist uninteressant,da Du die ursprünglichen Rückleuchten veränderst,und zwar so,das sie nicht mehr der BE von Volvo für dieses Modell entsprechen.
Und wie ich bereits schrieb,erlischt bei jeglicher Veränderung der Leuchtmittel/Leuchtkörper die Betriebserlaubnis.

Du kannst dann ja mal gerne mit einem Polizisten bei einer Kontrolle das Diskutieren anfangen.

@T5-Power

Zitat:

Du kannst dann ja mal gerne mit einem Polizisten bei einer Kontrolle das Diskutieren anfangen.

Sollte ich damit, so wie beim Betriebs-LKW, ohne Probleme durch den TÜV kommen werde ich das auf jeden Fall tun ^^

@Elchpfleger
Ja Mist! Glühfadenwächter hab ich nicht bedacht. Allerdings haben die schon damals bei der Anhängerkupplung gepfuscht und die funzt trotzdem. Habe nur das Phänomen dass er mir anzeigt die Blinker seien defekt wenn ich den Warnblinker benutze. Geht aber alles, auch am Anhänger, wenn der dran ist.

Zitat:

@TigerRevenge schrieb am 9. Juli 2017 um 03:24:09 Uhr:


@T5-Power

Zitat:

@TigerRevenge schrieb am 9. Juli 2017 um 03:24:09 Uhr:



Zitat:

Du kannst dann ja mal gerne mit einem Polizisten bei einer Kontrolle das Diskutieren anfangen.

Sollte ich damit, so wie beim Betriebs-LKW, ohne Probleme durch den TÜV kommen werde ich das auf jeden Fall tun ^^

Eine gültige HU hat nichts mit dem ordnungsgemäßen Zustand Deines Fahrzeuges zum Zeitpunkt der Kontrolle durch ein Ordnungsorgan zu tun.
Wenn die Dich erst einmal auf dem Kieker haben,weil Du zur Zielgruppe (Jung,Fahranfänger plus großes Auto) gehörst,dann wird auch mal nach etwas mehr als nur nach einer gültigen HU geguckt.

Deine Antwort