Frage an die Anhängerprofis (100er Zulassung)

Ich zitiere: (...)

4. Voraussetzung (für die 100er Zulassung): Masseverhältnis
Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers (zG Anh) darf folgenden Wert nicht überschreiten:

zG Anh = X x m Zugfz leer
mit m Zugfz leer = Leermasse Zugfahrzeug

Für X gelten in Abhängigkeit von der technischen Ausstattung der Kombination folgende Werte:
Technische Ausrüstung des Anhängers
ohne hydraulische Stoßdämpfer mit Bremse und hydraulischen Stoßdämpfern
Wohnwagen andere Anhänger
0,3 0,8 bzw. 1,0* 1,1 bzw. 1,2*

(...)

Für meine Fahrzeugkombination gilt der Faktor 1,1, mir fehlen nur ein paar kg, um diesen zu erreichen.

Frage: darf die Stützlast in dieser Berechnung zur Leermasse des Zugfahrzeuges addiert werden?

23 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von derSentinel


Vereinfach kann man aber auch sagen, wenn der Anhänger gefedert (mit Stoßdämpfern) und gebremst (auflaufbremse) kann er schon für 100 zugelassen werden. Das dürfen dann aber nur zugelassene Prüfstellen.
Allerdings kostet der Anhänger dann auch mehr Steuern. warum weiß kein Mensch

gilt nicht für Anhänger mit grünen Nummernschildern. Die kosten als 80er und 100er Version Null Steuern.

@ichtyos: ich habe das Auto noch gar nicht 😁, will es aber bestellen. Mir "fehlen" bisher 100kg, wenn ich den Prospekten Glauben schenken darf. Masseerhöhende Zusatzausstattung wäre bei mir Schiebedach (keine Ahnung, wieviel Kg das bringt), 7-Sitzer (sind wohl so ca. 40kg), AHK (10?!), fehlen also noch 50kg. Ob die mit Lederausstattung, großem Radio, Scheibenrollos und diversen technischen Helferlein erreicht werden ist halt fraglich. Da wären die 50kg Stützlast halt gerade recht. Steht leider nichts zu im Gesetzestext/Verordnung, somit kann es wahrscheinlich nicht angenommen werden (bei Fragen zur Anhängelast an sich darf ja die Stützlast abgezogen werden, deshalb war ich auf die Idee gekommen). Nötigenfalls muss ich um 50kg ablasten bzw. eine Antischlingerkupplung besorgen.

Zitat:

Original geschrieben von waschbaer123


Mir "fehlen" bisher 100kg

Wie viel Luft hast du denn beim Anhänger? Laste den doch um die nötigen kg ab.

Hallo Waschbaer!

Eine Schlingerkupplung solltest Du Dir auf jeden Fall besorgen - gerade wenn Du 100 fahren willst!

Damit sollte sich Dein anderes Problem eigentlich gleich mit erledigen.

Jepp. So eine Antischlingerkupplung bringt richtig mehr Ruhe ins Gespann. Das ist IMHO deutlich besser investiertes Geld als sich mit irgendwelchen - möglicherweise machbaren - Änderungen bei den Daten des Zugwagens rumzuplagen. Die kosten auch einige Euronen.

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Zitat:

Original geschrieben von ichtyos


Jepp. So eine Antischlingerkupplung bringt richtig mehr Ruhe ins Gespann. Das ist IMHO deutlich besser investiertes Geld als sich mit irgendwelchen - möglicherweise machbaren - Änderungen bei den Daten des Zugwagens rumzuplagen. Die kosten auch einige Euronen.

Echt? Ich ziehe im Moment (allerdings mit 2,5t Zugfahrzeug) und habe noch nicht einmal in irgendeiner Form Unruhe im Gespann gehabt. Und ich habe schon einige Km (beladen und unbeladen) gefahren.

Klar, ob ein Gespann unruhig wird, hängt von vielen Faktoren ab. Wenn Du ein günstig ausgelegtes Gespann hat, geht es sicher auch ohne Antischlingerkupplung.

Trotzdem bringt sie ein zusätzliche Maß an Ruhe ins Gespann.

Und im Fall des TE scheint es mir günstiger zu sein, die vielleicht 250 € dafür auszugeben, als irgendwelche Klimmzüge mit dem Leergewicht zu machen, die es auch nicht für lau geben wird.

Wieviel darf man denn bei euch in D  mit einem Hänger im Freiland und in der Ortschaft fahren,
wenn man schon auf der AB nur nen 80 fahren darf?

Viktor

Na,

80km/h außerhalb von Ortschaften und 50km/h innerhalb. Natürlich nur solange durch Schilder nichts anderes geregelt wird.

Grüße
Steini

Und auf der AB auch nur nen 80er, da schläft man ja ein!
Ausgenommen die eine 100er Zulassung haben.

Bei uns kann man mit jeden Autohänger auf der AB nen Hunni fahren.

Viktor

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