Frage 2-Tank lösung

Hi liebe Gas-Gemeinde.

Ich habe mal eine Frage an unsere Speziallisten.
In meinem GLK sind 2 LPG-Tanks verbaut.
Jetzt hat mir ein Umrüster gesagt, dass so wie die Tanks bei mir verbaut sind, es nicht der Verordnung für die Gasanlagen entspricht, da es kein Umschalter für die Tanks gibt.
Ich habe mal zwei Bilder angehangen.

Bild 1, ist der mo­men­tan Zustand
Bild 2, so sollte es eigentlich sein, laut Aussage des Umrüster.

Was sagt ihr dazu?
Stimmt die Aussage des Umrüsters oder hat sich die Verordnung geändert, sodass man die Tanks auch ohne Umschalter verbauen darf?

Lpg-tank-schema
Lpg-tank-schema-mit-umschalter
20 Antworten

Die VSI2 bietet halt Softwarmäßig noch eine nette Option für Zweitanklösungen, die aber- wie Charly schon schreibt- NICHTS an der vorgeschriebenen mechanischen Grundausstattung ändert.
So kannst du wahlweise erst einen, dann den zweitem- oder beide Tanks gleichzeitig leer fahren. Die Einzellfüllstände oder den Gesamtfüllstand anzeigen lassen.

Was ich immer nicht verstehe: Kann man sich in D nicht einfach an geltende Vorschriften halten? Ist das so schwer? immer dieses: aber wenn man, kann man dann nicht doch...blabla...
Wenn wo Tempo 100 steht, gilt da 100, nicht 110 oder 120 - aus. Nachher dann heulen wenn es kostet - ES STAND DA!

Zitat:

@MrFleetwood schrieb am 18. Februar 2020 um 17:01:38 Uhr:


....Was ich immer nicht verstehe: Kann man sich in D nicht einfach an geltende Vorschriften halten? Ist das so schwer? immer dieses: aber wenn man, kann man dann nicht doch...blabla...

Doch kann man!!

Man muss nur den Leuten sagen, wo was steht und das, was dann in einer Verordnung steht, sollte auch so da stehen, das man es versteht!!!

Kannst ja, aber immer kommt jemand mit: aber ich hab im .net gesehen, und man könnte doch, das war schon immer so....
Und es liegt oft nicht an der Verordnung das jemand nicht "versteht" was drin steht.....zudem muss sich derjenige, der etwas tut VORHER schlau machen, und nicht darauf berufen, das man ihm das hätte sagen müssen :-)
Bei einem Tempo 100 Schild wäre das zB total simpel, aber für viele schon äussersts schwierig :-) Und dann erst bei komplexeren Verordnungen.....
Kennst den Spruch: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht
Man sollte schon selber etwas aktiv werden statt zu jammern das einem der Puderzucker nicht in den Hintern geblasen wird.

Zitat:

Doch kann man!!

Man muss nur den Leuten sagen, wo was steht und das, was dann in einer Verordnung steht, sollte auch so da stehen, das man es versteht!!!

Oh oh! Dann setze Dich mal mit aktuellen dem Steuerrecht auseinander! Viel Erfolg!

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Zitat:

@Gascharly schrieb am 21. Februar 2020 um 13:18:24 Uhr:



Zitat:

Doch kann man!!

Man muss nur den Leuten sagen, wo was steht und das, was dann in einer Verordnung steht, sollte auch so da stehen, das man es versteht!!!

Oh oh! Dann setze Dich mal mit aktuellen dem Steuerrecht auseinander! Viel Erfolg!

Und da sind wir wieder bei:
"sollte auch so da stehen, das man es versteht"

Wie willst das machen? Die Blödheit zeigt sich vermehrt Grenzelos. Beschreibst du das allumfassend, kannst drauf warten, das der Nächste Hohlkopf kommt und es nicht rafft.
Es liegt schon am Anwender zu verstehen was er da machen möchte -kann er das nicht sollte er das schlicht Fachleuten überlassen.
Sonst müsste ja jeder alles können....und das würdest du somit auch zwingend auf so Dinge wie zB Gehirnchirurgie beziehen..... muss man ja nur verständlich beschreiben :-) Du legst dich dann unters Messer?
Baurecht? Bauen allgemein....Lebensmittelrecht, Waffenrecht. Für die Fachleute durchaus verständlich.

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