Frage 2-Tank lösung

Hi liebe Gas-Gemeinde.

Ich habe mal eine Frage an unsere Speziallisten.
In meinem GLK sind 2 LPG-Tanks verbaut.
Jetzt hat mir ein Umrüster gesagt, dass so wie die Tanks bei mir verbaut sind, es nicht der Verordnung für die Gasanlagen entspricht, da es kein Umschalter für die Tanks gibt.
Ich habe mal zwei Bilder angehangen.

Bild 1, ist der mo­men­tan Zustand
Bild 2, so sollte es eigentlich sein, laut Aussage des Umrüster.

Was sagt ihr dazu?
Stimmt die Aussage des Umrüsters oder hat sich die Verordnung geändert, sodass man die Tanks auch ohne Umschalter verbauen darf?

Lpg-tank-schema
Lpg-tank-schema-mit-umschalter
20 Antworten

Der Umrüster hat recht. Hatte in einem früheren Fahrzeug auch zwei Tanks mit Umschalter. War genau so aufgebaut wie auf dem zweiten Bild.

Nein, er hat nicht Recht!
Es ist bei einem Mehrtankverbau vorgeschrieben, daß immer der zuletzt genutzte Tank den Überdruckabbau übernimmt, um ein Überfüllen bei ebenenversetztem Verbau zu verhindern, dafür ist ein "Entweder.Oderventil" ausreichend, da die Multiventile Rückstromoffen sind. Ein lediglicher Verbau eines Umschalters ist dafür nicht geeignet. Das E/O Ventil ist zweckgebunden und völlig ausreichend, da dieses die momentane Nutzung auf einen Tank beschränkt! Der Rückstrom (Überdruckabbau) erfolgt immer in den zuletzt genutzten Tank!

Stimmt natürlich, man kann auch das E/O Ventil nehmen. Bei mir war damals nur ein T-Stück drin, daher war der Umschalter nötig.

Das ist in der Form aber nicht zulässig, weil so das Gas von einem Tank in den anderern strömen kann- unter Umgehung des 80% Füllstops über die Entnahmeleitung. Du entnimmst Gas aus einem Tank, gleichzeitig steht der Druck aber über das T Stück am Anderen am Multiventil an und kann dieses aufdrücken - für Druck aus dieser Richtung sind die Ventile nicht gebaut.
Wenn, dann ein T Stück mit Rückschlagventil, das genau das verhindert.

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Ja, war ein T-Stück mit Rückschlagventil, aufgrund der von dir beschriebenen Umfüllproblematik. Das war 1999, das hat irgendwie niemanden wirklich interessiert...

Zitat:

@MrFleetwood schrieb am 14. Februar 2020 um 02:07:09 Uhr:


Das ist in der Form aber nicht zulässig, weil so das Gas von einem Tank in den anderern strömen kann- unter Umgehung des 80% Füllstops über die Entnahmeleitung. Du entnimmst Gas aus einem Tank, gleichzeitig steht der Druck aber über das T Stück am Anderen am Multiventil an und kann dieses aufdrücken - für Druck aus dieser Richtung sind die Ventile nicht gebaut.
Wenn, dann ein T Stück mit Rückschlagventil, das genau das verhindert.

Exakt! Fleetwood hat mir das vorweggenommen!
Nur ein Umschalter ist nicht zulässig, da die Ventile ja wie bereit bemerkt rückstromoffen sind, deshalb müssen dort E/O Ventile drin sein. Der el. Umschalter ist absoluter Quatsch!
Wenn beide Tanks nebeneinander, auf einer Ebene verbaut sind, kann es nicht zur Überfüllung kommen, dort bräuchte es nicht mal ein E/O Ventil (ich weiß, es ist vorgeschrieben), aber bei ebenenversatz ist das unbedingt wichtig!

Nabend in die Runde, bei mir musste nach 14 Jahren beide Tanks getrennt werden. Habe jetzt diesen dubiosen Umschalter im Auto, sonst hätte es keinen TÜV mehr gegeben. Dann wurde noch ein Spektakel getrieben das die Füllstandsanzeige nicht richtig anzeigt. Also LPG und TÜV ist immer noch exotisch

Hi Leute,

habe jetzt von einem Prins Generalimporteur (Car-Gas) die Information bekommen, das es für die VSI-2 extra einen CAN-Tankkopplungsbock geben soll.
Leider konnte er mir die Teilenummer nicht sagen.

____________________________________

Und jetzt mal die Frage??

Wie sieht das aus, wenn mir ein Umrüster den 2-Tank einbaut, diesen auch vom TÜV oder DEKRA abgenommen wird und in die Fahrzeugpapiere eingetragen ist.

Kan dann ein anderen Prüfer sagt, das ist so aber nicht richtig wie es in den Papieren eingetragen ist.

Kann der Prüfer dieses in Nachhinein bemäkeln und mir die HU verweigern??

Alternativ kann man ja zur Not auch zu einer anderen Prüfstelle fahren, wo nicht so genau in geschaut wird.😁

Zitat:

@BMW-Biker007 schrieb am 18. Februar 2020 um 02:00:54 Uhr:


Kan dann ein anderen Prüfer sagt, das ist so aber nicht richtig wie es in den Papieren eingetragen ist.
Kann der Prüfer dieses in Nachhinein bemäkeln und mir die HU verweigern??

Ja und ja, Stichwort "Gefälligkeitgutachten. Kommt z.B. häufig bei Rad/Reifenkombinationen vor.
Der entscheidende Prüfer kann, wenn es auffällt nicht gegen die Richtlinien abzeichnen und für ok. erklären.

Richtig!
Eine falsche Eintragung legalisiert sich nicht mit der Eintragung, die ist und bleibt falsch und kann jederzeit bemängelt werden.
Zudem dieses E/O Ventil bei ebenenversetzten Tankverbau absolut wichtig und kein Schnick Schnack. Der el. Umschalter allein bringt dort auch nichts und ist genauso falsch!

Erst mal danke für eure Antworten.

Dann kommt die nächste Frage.

Kann ich, wenn der TÜV jetzt irgendwann meinen 2 Tank bemängelt, den Umrüster der den 2 Tank verbaut hat zur Rechenschaft ziehen und darauf bestehen, dass er den Umbau (nachträglich Verbau des Umschalter) auf seinen Kosten vornehmen muss?
Stichwort versteckter Mangel?

Nachtrag.

Habe jetzt mit einen zweiten Generalimporteur (EKO-GAS GmbH) gesprochen.
der sagte wieder, es gibt keinen Can-Tankkupplugsblock!!!

@Fozzy999
kannst Du mir bitte sagen, was und wie es bei dir geschaltet wurde?

Du kannst Dich jetzt noch bei 100 anderen umhören, das änder nix an den Vorschriften. Es muß ein E/O Ventil rein, basta! Wenn Du Glück hast, blickt das der Prüfer nicht, was aber auch nicht so sein sollte!
Überlege mal selbst, das E/O Ventil aht seine absolute Berechtigung! Laß es nachrüsten und gut iss! Kannst ja mal den Einbauer des Tankes fragen, ob er das für Lau macht!

@Gascharly
Das Prins Tankkopplungsblock ist doch ein E/O Ventil, oder???
Das ist verbaut!!
Die Frage ist, ob jetzt zusätzlich noch eine Elektrische E/O-Schaltung sein muss.

Nein! Eine el. Trennung ist unnötig und nicht vorgeschrieben!

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