fortbestehende deutsche zulassung - möglich/legal/empfehlenswert?
ein freundliches hallo an die versicherungsexperten. ich bitte um die beantwortung folgender fragestellung:
wenn man D für einen eingeschränkten zeitraum -bspw. für ein (halbes) jahr- verlässt und dementsprechend seinen deutschen wohnsitz abmeldet, das haus/die wohnung selbst aber nicht aufgibt - darf man dann die zulassung in dem zustand belassen, in dem sie ist?
17 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von bits1011
Würdet Ihr nur innerhalb Deutschlands umziehen, würde der Verstoß gegen §13 FZV je nach Bundesland und Sachbearbeiter i.d.R. mit einem Bußgeld zwischen 15 und 100 EUR geahndet werden.
im fall des umzugs nach ausserhalb deutschlands, werden die bussgelder wohl nicht unter 75 steinen sein. denn darunter ist im ausland nicht vollstreckbar.😉
aber zwangsstillegungen haftpflichtversicherungskündigungen, von denen der im ausland lebende vorzugsweise noch nicht mal was erfährt können ausgeschlossen werden?
gut... 🙂
Zitat:
Original geschrieben von turbocivic
aber zwangsstillegungen haftpflichtversicherungskündigungen, von denen der im ausland lebende vorzugsweise noch nicht mal was erfährt können ausgeschlossen werden?
gut... 🙂
Nee, ich hab nur den aus meiner Sicht schlimmsten anzunehmenden Fall geschildert 😉
Wenn die "Begleitperson" ihren Wohnsitz in D eh behalten muß - warum meldet sie das Fahrzeug nicht auf sich an?