Ford Transit von Werk aus mit Geschwindigkeitsbegrenzug auf 90Km/h?
Hallo Gemeinde,
wir bekommen im Juli unser Wohnmobil.
Ich lese jetzt vermehrt das ein Ford Transit Wohnmobil mit Auflastung auf 4100Kg von Werk aus auf 90Km/h Höchstgeschwindigkeit begrenzt ist.
Warum?
In Deutschland darf ein WoMo ü3.5T 100Km/h fahren.
Ford soll sich schwer machen dieses zu ändern. Teilweise soll es geklappt haben, das es aufgehoben wurde durch den FFH.
Kann man die Aufhebung auch selbst mit ForScan machen?
Kenn jemand von euch dieses Problem?
Grüße
M.M
8 Antworten
In der Garantiezeit würde ich das nicht selbst machen sondern beim Händler beanstanden. Es sei denn es steht in der Fahrzeugbeschreibung dass es Bestandteil der Ausstattung ist. Die Geschwindigkeitsbegrenzer 90 km/h, fix - nicht abschaltbar, ist für netto 25 Euro bestellbar.
Die Frage ist auch: Was steht in der ZLB Teil 1.
Wenn er mit Begrenzung ausgeliefert wird, dann stehen die 90 km/h drin. So ist es zumindest bei Fiat.
Ich würde mal den Händler fragen. Der sollte eigentlich wissen was er bestellt hat.
Es ist ein WoMo und Bestellt wurden diese Pakete
- FORD-Motor mit 165 PS
- Automatic gearbox
- Chassis Heavy 4100 kg
- Premium-Polsterung (RONDA, BREMEN, BILBAO)
- VISION-PACK: 16-Zoll-Alufelgen + Bi-Xenon-Scheinwerfer mit LED-Tagfahrlicht
- DELIVERY-PACK: Solarpanel 165 W + Auβenleuchte Aufbautür + Verdunkelungsplissees
- WINTER-PACK: Isolierter und beheizter Abwassertank + Trittstufe isoliert + Vorbereitung für 2. Aufbaubatterie im Fahrerhaus (Standard bei Mileo) + Erhöhte Heizleistung (Truma 6000 W + 230 V) + Isolierte Auβenheizungsrohre + Isoliermatten für Fahrerhausfenster
- NORTHAUTOKAPP-PACK: VISION-PACK + DELIVERY-PACK + WINTER-PACK + Chassis in Metallic-Lackierung Moondust Silver + Allwetterreifen + Beheizte Windschutzscheibe + Adaptiver Tempomat mit Verkehrszeichenerkennung Spurhalteassistent, und Pre-Collision-Assistent + Navigationssystem (Navigationskarten ohne Internet + 1 Jahr Updates) + Spezifische Außendekoration + Kennzeichnung "Northautokapp"
bin gespannt was im FzSchein Eingetrgen ist.
In den paketen ist aus meiner Sicht kein Hinweis auf 90Km/h
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Denke ich habe die Lösung gefunden.
Falls jemand das selbe Problem haben sollte, hier eventuell die Lösung ( ich habe es selbst nicht getestet da ich mein Fahrzeug erst im Juli bekomme )
Dass es technisch möglich ist den Speed-Limiter zu ändern dürfte klar sein. Die Frage ist nur was in Zulassungsbescheinigung steht und was die Änderung auf 120 km/h für eine Auswirkung auf die Betriebserlaubnis hat. Das wurde entweder hier oder in einem anderen Forum schon mal diskutiert, betraf damals einen Ducato.
Wenn Ford die Geschwindigkeit ohne besondere Bestellung bei 4,1t Fahrgestellen auf 90 begrenzt, obwohl sie wissen dass die Auslieferung an einen Wohnmobilhersteller erfolgt, könnte das auch technische Gründe haben.
"Im Feld T wird die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit in km/h angegeben, die vom Fahrzeughersteller definiert wurde."
Hier wäre ich aber sehr vorsichtig. Wenn eine andere (höhere) Höchstgeschwindigkeit als die eingetragene (ZLB Teil1) möglich ist, dann erlischt die Betriebserlaubnis.
Auch könnte ich mir vorstellen, dass die Begrenzung auf 90 Km/h etwas mit den Reifen (bei der Gewichtserhöhung) zu tun hat, aber das müsste Ford wissen.
An die Reifen dachte ich auch, insbesondere weil er Allwetterreifen geordert hat. Die Traglast nimmt mit zunehemender Geschwindigkeit ab.
Ein Blick in die CoC-Überinstimmungsbescheinigungen wäre auch nicht verkehrt. Es müsste 2 CoC's geben. Eine von Ford und eine vom Fahrzeughersteller, also dem Aufbauhersteller.