Ford Focus Mängelkarte Abmeldung/Verkauf?
Hallo,
ich hoffe ihr könnt mich ein bisschen schlauer machen.
Ich habe gestern Abend eine Mängelkarte von einem Polizisten erhalten.
Vorab möchte ich sagen, dass ich den Wagen im Januar gekauft habe. Es ist mein 1. Fahrzeug, was ich besitze und sooo gut kenne ich mich auch nicht aus.
Der Polizist war recht unfreundlich und kurz angebunden. Auf der Mängelkarte stehen 3 Mängel. Zum einen dass das 3. Bremslicht abgeklebt ist. Dazu muss ich sagen, dass dort die Buchstaben Focus beim Bremsen erscheinen. Die Rückleuchten sind ganz leicht lasiert, das Licht dort allerdings trotzdem sehr hell.
Und zu guter Letzt die Scheinwerfer, da es Xenon Licht ist.
TÜV wurde im November 2015 neu gemacht, alle Mängel wurden behoben. Auch steht dort, dass das Rücklicht zu dunkel sei, dies aber auch behoben wurde.
Das Xenonlicht ist Mist, ich weiß. Hab mir schon neue Scheinwerfer bestellt gehabt.
Ist so eine Lasierung allg. verboten? Wegen den TÜV Berichtes ging ich davon aus, dass es ok ist.
Auf der Mängelkarte steht keine Frist, nur "unverzüglich".
Ganz ehrlich, ich habe jetzt kein Geld für einen neuen TÜV und eine neue Anmeldung. War froh mir dieses Auto leisten zu können.
Wie sieht das nun aus, wenn ich den Wagen erst mal abmelde?
Oder gar verkaufe? Geht das? Was muss ich beachten? Muss ich die Abmeldung dann vorlegen?
Gruß Lilly
34 Antworten
welcher Focus ist es denn?
ja, lasierte Leuchten sind generell nicht erlaubt ... die Leuchte wird dadurch ja verändert, und dadurch erlischt die Zulassung
die Dinge sind aber leicht zu beheben, beim ganz alten Focus sind Scheinwerfer und Rückleuchten für ein paar Euro über ebay zu bekommen ...
bzw. was für Xenon-Scheinwerfer hast du? Ist es eventuell nur ein Umbausatz den man ausbauen kann?
der Aufkleber wird normalerweise nicht bemängelt, aber die Polizei dachte sich wenn sie schon mal dabei sind schreiben sie das auch auf?! Aber den kannst du ja einfach abziehen
Ford Focus mk1 Baujahr 2000.
Ja die Folie beim 3. Bremslicht kann ich einfach abziehen, das ist ja kein Problem.
Bekomme ich die Lasierung nicht auch so irgendwie ab? 🙁
So wie ich das erkenne handelt es sich wirklich bei den Xenonlichtern um einen Umbausatz.
Muss ich das Auto wirklich wieder neu zulassen? Oder nur die vom TÜV abgehändelte Mängelkarte dann vorlegen?
Wie teuer ist das beim TÜV und dann beim Straßenverkehrsamt?
die Lasur bekommt man normalerweise nicht oder nur schwer ab, Rückleuchten gibt es bei ebay ab 1€ das ist kein Problem ... aber du kannst mal schauen ob du die Lasur mit Verdünnung oder Nagellackentferner abbekommst, ansonsten einfach andere verbauen
bei den Scheinwerfern muss man schauen ob man sie zurückrüsten kann, oder ob man auch einfach andere verbaut ... das hängt davon ab wie gebastelt wurde, kannst du den Vorbesitzer eventuell um Hilfe bitten?
den Wagen muss man nicht neu zulassen, die Vorführung beim TÜV kostet nichts oder nicht viel, du kannst ja vorher bei den Prüfstellen (wie TÜV, Dekra ...) anrufen und fragen
ist jetzt halt hauptsächlich ärgerlich, aber die Kosten sollten überschaubar bleiben ... 5-10€ die Rückleuchten (falls du sie brauchst), 20-25€ pro Scheinwerfer (falls du sie brauchst)
Danke für deine Antwort.
Ich dachte ich muss beim TÜV und in der Zulassungsstelle (beim Vorlegen der Karte) noch ordentlich zahlen.
Mal schauen! 🙂
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Als allererstes würde ich mal wirklich freundlich den Verkäufer darauf ansprechen....
Er hat dir ein Auto mit offensichtlich nicht eingetragener Beleuchtung verkauft. Was steht denn im Kaufvertrag, bzw. habt ihr darüber gesprochen?
Eventuell findet ihr gemeinsam eine pragmatische Lösung. Ansonsten Gebrauchtteile von Ebay, Kleinanzeigenzeitung, o.ä.
Gruß, der.bazi
psss. in welchen Zustand ist der Rest vom KFZ? Evtl. mal beim ADAC oder Werkstatt grob 'drüberschauen lassen.
Problem ist, das Fahren mit erloschener Betriebserlaubnis 😠
Die Mängel ab zu stellen, das dürfte das kleinste Problem sein. Aber, da kommt, wenn du Pech hast, noch ein Brief von der Zulassungsbehörde/Staatsanwaltschaft.
Sollte das der Fall sein, brauchst du einen Rechtsanwalt !
Zum TÜV musst Du auf jeden Fall, mit dem TÜV-Bericht zur Polizei. Und, vorher keinen Meter damit fahren. Focus darf normalerweise nicht mal auf öffentlichem Parkplatz stehen.
Kannst auch abmelden / verkaufen, musst mit der abmeldung zur Polizei, oder halt dem Kaufvertrag.
(Achtung, wenn du die Mängel dem Käufer verschweigst, wird es ganz böse für dich (Vorsatz))
Hast du den Focus so gekauft ? Oder selbst "verschönert" ?
Hab den Wagen so gekauft mit neuem TÜV. Da das mit den abgedunkelten Rückleuchten im TÜV Bericht stand und er dann auch drüber ging, war ich (leider) recht gutgläubig. Wusste auch nicht, dass das verboten ist.
Der Wagen steht jetzt auf meinem Privatparkplatz.
Ich würde die Rückleuchten tauschen gibt bei ebay genug original fürn paar euro
hier zb.
http://www.ebay.de/.../172081981503?fits=Year%3A2001|Model%3AFocus&hash=item2810e2a83f:g:SjwAAOSwnLdWrM6M
Die Scheinwerfer würde ich auch so komplett tauschen
hier
http://www.ebay.de/.../391198797796?...
oder wenn du auf tuning Scheinwerfern stehst mit Angel Eyes dann hier
http://www.ebay.de/.../350359326064?...
Und beim 3. Bremslicht würde ich einfach die Folie abziehen, ich hab zwar auch Focus da stehen und war 2014 beim Tüv Rheinland und die haben nix gesagt aber wenn ich mal angehalten werden sollte und die das bemängeln mach ich das direkt vor ort ab.
Die dritte Bremsleuchte ist das kleinste Problem !
Gehe zum Verkäufer, und fordere das Rück rüsten auf STvZO Basis.
und sage gleich:
Zwecks Polizei: Kaufvertrag wird ( wenn es geht mit Bildern des Focus) übergeben !
In deinem Fall wird man "noch" ein Einsehen haben, da der Kauf erst kurz vorher erfolgt war.
Lass den Focus zurück bauen, was Xenon und lasierte Rücklichter, betrifft.
Selbst wenn du das selbst bezahlst, bist du unter 100€ dabei. Und kannst nach Vorführung beim TÜV mit dem Focus fahren.
Und, so schlecht schaut Der doch nicht aus 🙄
Ach ja, zur Mängelkarte: Unverzüglich bedeutet: Sofort, Fahrt nur noch zur Werkstatt.
In seltenen Fällen kann das Fahrzeug auch an Ort und Stelle "stillgelegt" werden.
Macht man aber nicht, weil da allein schon die Parkplätze fehlen. Und nur bei akuter Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer !
Ist in deinem Fall Ermessenssache, die Xenon sind da das Hauptproblem.
Danke euch für die vielen Antworten, Jungs! 🙂 Werde mich morgen auf den Weg machen und mich um alles kümmern! 🙂
Ihr habt mir die größte Panik schon mal genommen.
Mache eine schulische Ausbildung, die nicht vergütet wird, deshalb ging mir erst mal die Hutschnur. ??