Ford Escort Lenkräder???

Ford Escort Mk7 (GAA, GAL, GAL 4, ALL, AVL)

Hi,

bin neu dabei hier und wollte mal fragen ob man eine Lenkrad vom Ford Escort austauschen kann gegen das vom Ford Focus II ??
Mir gefällt das Lenkrad und hätte gerne so eins.

Außerdem würde ich gerne wissen ob man Airbags nachbestellen kann.
Wenn ja wo???

thx mfg DonBorito

Beste Antwort im Thema

Hi DonBorito, ob ein Focus Lenkrad passt,weiss ich nicht.

Wenn der "Anschluss" so gestaltet ist,wie beim Escort,kann man's theoretisch verbauen, ob der TÜV das erlaubt ist fraglich. Z.b. passen die Mondeo Lenkräder nicht auf die Escort Aufnahme!
Höchstwahrscheinlich die Focus Lenkräder auch nicht.

Am besten,du gehst direkt zu Ford, fragst ob das überhaupt kompatibel ist und dann gehst du zum TÜV und fragst ob die das erlauben.

Umbauen nur von Fachleuten erlaubt, die die Berechtigung dafür haben, sonst erlischt deine ABE und bei einem Schaden wirst du haftbar gemacht.

Ja, Airbags sind natürlich nachbestellbar, sonst wäre ja jedes verunfallte Auto mit Airbag nur noch Schrott, wenn man keine Airbags kaufen könnte.

Das Gesetz schreibt vor,dass man nur neue Airbags verbauen darf.
Airbags kriegst du auf jeden Fall beim Ford Händler, bei Ersatzteillieferanten weiss ich nicht, wär aber möglich.

Hoffe dir sinnvoll und im Rahmen des erlaubten geholfen zu haben.

@Korporal und @Georg266 und @ alle, die hier so oft bei dem Thema Airbag allergische Reaktionen kriegen:
Einem, wohl "unwissenden", kann man soviel wie oben geschrieben doch verraten bzw. aufklären ohne das Thema kurz und bündig ohne Hintergrundinformation abzublocken, dass das "Airbag"-Thema hier ausgeklammert wird und nur von Fachleuten angefasst werden darf.

Der TE hat ja vielleicht deswegen hier nachgefragt und kriegt dann Infos, mit denen er eigentlich nichts anfangen kann.
Er hat ja nur nach der Möglichkeit gefragt und meinte doch gar nicht, dass er das selber umbbauen will.
Mit dem Abblocken wird hier nur erreicht, dass sich das Forumsmitglied dann in Eigenregie am Airbag zu schaffen macht und dann passiert vielleicht auch was.
Wir sind doch dafür da um zu helfen, also grad bei diesem heiklen Thema würde ich eher aufklären als gleich abzublocken.
Mit der Aufklärung und dem Verweis eine Fachwerkstatt aufzusuchen unterstützen wir doch, dass die Leute hier keinen Scheiss bauen und selbst geben wir dabei noch lang nicht die Infos raus, mit denen er Schaden anrichten könnte.

Schönen Sonntag an Alle.

Gruss

Zsolt

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Zitat:

Original geschrieben von Georg266


Ob ein Geschäft gut oder schlecht ist oder was die Werbung für TBM wert ist, kannst du dem Finanzamt erklären falls die mal hier rein gucken. Das kann dir passieren, dass du Steuern zahlen mußt, für Geld, was du gar nicht erhalten hast.

Zitat aus der Website:

TMB.FM ist ein rein privater, nicht kommerzieller Sender

Dies bedeutet nicht, das dieser nicht kostendeckend werben darf. In welcher Art hier Steuern gezahlt werden, ist dir nicht bekannt. Daher ist dies nur spekulation.

MfG

Das Problem ist nicht, dass wir das nicht wollen, sondern das es halt eine gesetzliche Regelung ist! Wenn du eine Anleitung einsetzt, bist du ggf. regresspflichtig! Wenn also jemanden was passiert, der angibt jemand hätte ihm die Anleitung gegeben, ist dieser dran. Er muss die Kosten ggf. teilweise übernehmen.

Dies kann sogar auf den Forenbetreiber übergehen, der dies ungehindert zulässt.

Hier ein Auszug aus Wikipedia:

Zitat:

Rechtsvorschriften

Der Treibsatz einer Airbag-Einheit funktioniert pyrotechnisch und fällt daher unter die einschlägigen rechtlichen Regelungen wie Sprengstoffgesetz (Deutschland), Sprengstoffgesetz (Schweiz): Der Ein– und Ausbau von Airbags und Gurtstraffereinheiten darf nur von sachkundigen Personen ausgeführt werden, die entweder vom Automobilhersteller oder einem entsprechenden Institut geschult worden sind. Ein Nachweis über die durchgeführte Schulung muss im Betrieb vorliegen und ist der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzuzeigen. Demontage und Einbau durch ungeschulte Personen können zu schwersten Verletzungen führen, falls der Airbag hierbei auslöst, oder zu einem Versagen im Falle eines Unfalles. Der Handel mit gebrauchten Airbags, z. B. im Zuge der Autoverwertung, ist nicht erlaubt. Airbags aus Altfahrzeugen sind ausschließlich von dafür berechtigten Personen zu vernichten. Der Versand von Airbags darf nur in speziellen, zugelassenen Behältnissen gemäß den Vorschriften für den Transport gefährlicher Güter (ADR/RID) erfolgen. Die Lagerung von Airbags hat in Deutschland gemäß der Sprengstofflagerrichtlinie 240 zu erfolgen. Die maximal zulässigen Lagermengen sind in der Anlage 6 und 6a zur 2. SprengV festgelegt. Ungeschulten Privatpersonen dürfen Airbag-Einheiten, z.B. im Wege des Ersatzteilkaufs, nicht ausgehändigt werden.

Grundsätzlich haben Automobilhersteller in der Vergangenheit den Wechsel von Airbag-Einheiten nach bestimmten Zeiträumen empfohlen um die Funktionsfähigkeit zu sichern, im allgemeinen nach etwa zehn Jahren. Inzwischen ist jedoch herstellerseitig eine Ausweitung dieser Intervalle zu beobachten.

Daher sind diese Anleitungen hier nicht erwünscht.

Da ich denke, es wird hier zu weit OT, werde ich hier ein Schloss vorhängen.

MfG
Johnes
MT-Moderatorenteam

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