Neuschaden überdeckt unverschuldeten Altschaden
Hallo,
die Sachlage: jemand ist mir vor wenigen Tagen beim Rückwärts ausparken, nachdem (!) ich selbst rückwärts aus einer Parklücke gefahren bin und schon wieder am Umsetzen war, ins Auto gefahren.
Der Unfallgegner fragte mich, ob ich eine bestimmte Werkstatt zur Reperatur hätte, er würde mir sonst gerne eine empfehlen, wäre auch günstiger wegen Versicherung etc. Ich wollte ihm das Leben nicht noch schwerer machen und bin in eben diese Werkstatt, habe einen Kostenvoranschlag bekommen (brauche neue Stoßstange) und diesen an den Verursacher weitergeleitet. Antwort: Er hätte niemals ein Schuldgeständnis abgegeben, sein Anwält wäre nun für alles Weitere der Ansprechpartner.
Ich ärgere mich hauptsächlich über meine Naivität, dass ich nicht die Polizei kommen ließ und mich sogar auf seinen Vorschlag einließ, es ohne Versicherung zu klären.
Nun kommt allerdings erschwerend hinzu: heute bin ich selbst beim Rückwärts ausparken gegen einen Stein gefahren (noch nie ist mir so was passiert 🙁) und habe nun genau auf dem vorherigen Schaden einen neuen Schaden.
Argh. Ich habe nun mittlerweile den (ersten) Schaden meiner und der gegnerischen Versicherung gemeldet. Ich gehe stark davon aus, dass die gegnerische Versicherung nun einen Gutachter einschalten wird.
Wird mir nun die Steinschramme zum Verhängnis?
Rechtsschutz habe ich leider keine (bisher).
13 Antworten
Die Frage ist, wie groß bzw. umfangreich war der Schaden durch den Zusammenstoß eurer Fahrzeuge und was wäre zur Schadenbehebung erforderlich gewesen und welche Schadenbehebung wäre für deinen eigenen Schaden jetzt erforderlich... Was kaputt bzw. erneuerungswürdig ist, kann bspw. keinen weiteren Schaden mehr erleiden. Ein Gutachter wird das ganz sicher ermitteln können.
Danke erstmal für deine Antwort! Die Werkstatt meinte, dass u.a. eine neue Stoßstange nötig wäre (ohne Versicherung wären das Kosten von ca. 800 Euro).
Ob die Steinschramme nun noch weitere Kosten verursachen würde, weiß ich nicht, da ich noch nicht wieder in der Werkstatt war. Allerdings würde ich jetzt amateurhaft annehmen, dass es keinen Unterschied macht, weil sie eben genau auf der anderen Schramme ist.
Ich würde es dann also so verstehen, dass, falls es keinen Unterschied in der Schadenbehebung gibt, mir mein eigener Unfall nicht den Versicherungsanspruch des ersten Unfalls nimmt?
Na ja, so eine Story von einem neu angemeldeten User.
Hab da so meine Bedenken.
Wenn beide rückwärts fahren gibt üblicherweise keiner die Schuld zu 100% zu.
Naja, ich bin neu, denn mein Interesse gilt üblicherweise nicht Motoren egal welcher Art, warum sollte ich dann bisher in einem Forum zu diesem Thema angemeldet sein? Jetzt habe ich halt eine Frage und erhoffe mir Hilfe, keine Ahnung, warum man da deswegen Bedenken an einer "story" hat.
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Zitat:
@Whylikethat schrieb am 21. Juli 2023 um 22:13:41 Uhr:
Ich würde es dann also so verstehen, dass, falls es keinen Unterschied in der Schadenbehebung gibt, mir mein eigener Unfall nicht den Versicherungsanspruch des ersten Unfalls nimmt?
Im Idealfall sollte das m.E. so sein. Final kann das aber nur ein Sachverständiger bewerten.
Parkschäden werden sehr oft mit 50/50 abgerechnet, erst recht wenn beide rangieren.
Mein Tipp: lass für 800€ den Schaden beheben.
So wie sich der Gegner äußert ist der Ärger vorprogrammiert.
Zitat:
@germania47 schrieb am 21. Juli 2023 um 22:14:25 Uhr:
Na ja, so eine Story von einem neu angemeldeten User.
Hab da so meine Bedenken.
Wenn beide rückwärts fahren gibt üblicherweise keiner die Schuld zu 100% zu.
Naaaa.
Vorsicht.
Der TE hat geschrieben sein Rückwärtsfahren sei beendet gewesen. So habe ich es verstanden.
Und die Angaben des TE werden einfach mal als gegebene Diskussionsgrundlage gesehen.
Die Meldedauer und die Beitragszahl spielt für die thementreue Antwort auf eine Frage nicht die geringste Rolle.
Misstrauen über das Unfallgeschehen lasse ich erst nach vernünftigen Fragen und dahingehend nicht schlüssigen Antworten zu.
Ich hoffe das deutlich und klar dargelegt zu haben.
Gruß Moorteufelchen
Moderator
Zitat:
@Cokefreak schrieb am 21. Juli 2023 um 22:50:30 Uhr:
Parkschäden werden sehr oft mit 50/50 abgerechnet, erst recht wenn beide rangieren.
Mein Tipp: lass für 800€ den Schaden beheben.
So wie sich der Gegner äußert ist der Ärger vorprogrammiert.
Ich befürchte den Ärger auch.
Allerdings tun mir die 800 Euro für einen Fehler einer anderen Person schon ziemlich weh :/
Auf den Fotos sieht man, dass mein Auto viel weiter auf der Straße ist als das des Unfallverursachers. Ich hoffe, daraus wird ersichtlich, dass wir dementsprechend nicht gleichzeitig gefahren sein können und dementsprechend keine Teilschuld auf mich kommt.
Es waren zwar auch andere Personen auf dem Parkplatz, die mir beipflichteten, allerdings hat keiner in dieser Sekunde des Rückwärtsfahren des Gegners zufällig zu uns geschaut, sondern erst als es krachte.
Übersicht dem Thema angepast
Zitat:
@Dellenzaehler schrieb am 22. Juli 2023 um 09:27:48 Uhr:
Übersicht dem Thema angepast
Sollte das Thema nicht heißen:
Neuschaden überdeckt unverschuldeten Altschaden
Ja, erl.
@whylikethatZitat:
@Whylikethat schrieb am 21. Juli 2023 um 22:24:01 Uhr:
Naja, ich bin neu, denn mein Interesse gilt üblicherweise nicht Motoren egal welcher Art, warum sollte ich dann bisher in einem Forum zu diesem Thema angemeldet sein? Jetzt habe ich halt eine Frage und erhoffe mir Hilfe, keine Ahnung, warum man da deswegen Bedenken an einer "story" hat.
Dann tut es mir leid, wenn ich Dir unterstellt haben sollte.
Gefühlte 85% der Unfallbeteiligten, die beide vor der Kollision rückwärts fuhren, sagen aus, dass sie vorher gestanden haben.
Das ergibt sich einfach aus der beruflichen Erfahrung. 🙂
Ich würde einen KVA der Markenwerkstatt einholen, den fiktiv abrechnen, vom Schrotti eine Stoßstange in passender Farbe holen und bom Rest den Sachschadenanteil von der eigenen HP zur Vermeidung einer Rückstufung ankaufen.