Förderung „Solarstrom für Elektroautos“ ab dem 26.09.2023

Das Wichtigste in Kürze

Zuschuss bis zu 10.200 Euro
für den Kauf und An­schluss von Lade­station, Photo­voltaik­anlage und Solar­strom­speicher
für Eigentümer/innen von selbst­genutzten Wohn­gebäuden, die ein Elektro­auto (kein Hybridfahrzeug) besitzen.

Mehr Infos hier:

https://www.kfw.de/.../

54 Antworten

Wenn man schon eine geförderte Wallbox besitzt, bekommt man dieses Förderprogramm (KFW 442) nicht mehr, meine ich gelesen zu haben.

Noch habe ich kein Elektro Auto , aber um die Förderung zu bekommen, sind wir am überlegen.
Da es nur heißt man muss im Besitz eines E Autos sein, geh ich davon aus, es genügt auch wenn man einen gebrauchten kauft. Weiß das jemand?
Des Weiteren , was wäre denn wenn ich den Wagen verkaufen würde und kein neues E Auto kaufe? Prüft das danach jemand ob man noch ein E Auto besitzt?
Danke

Es gibt bei diesen Förderungen meist eine vorgeschriebene Nutzungsdauer der installierten Produkte - ob sich das in dem Fall auch auf das Auto selbst bezieht, kann man vermutlich im Kleingedruckten nachlesen.

Ich hab jetzt alles durchgelesen und nichts gefunden. Nur das man die Zulassung oder Kaufvertrag beifügen muss. Theoretisch könnte man das Auto ja dann nach paar Monaten wieder verkaufen.

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Ist die Frage, ob es (moralisch/wirtschaftlich) Sinn macht ein E-Auto zu kaufen, um es nach ein paar Monaten wieder (vermutlich mit Wertverlust) zu verkaufen…

Hmmm, wenn man nur so die Förderung bekommt aber eigentlich bei. E Auto möchte, sonder den Strom für das Haus nicht fürs Auto. Für mich ist dieser Beschluss nur wieder um die Autowirtschaft anzukurbeln.

Muss ja kein Neuwagen sein lt. dem Förderprogramm

@mebe

"Ein Elektroauto muss mindestens drei Jahre ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Gesamtsystems genutzt werden."

Zitat:

@Xentres schrieb am 7. September 2023 um 20:41:45 Uhr:


"Ein Elektroauto muss mindestens drei Jahre ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Gesamtsystems genutzt werden."

Ein Elektroauto oder das (im Antrag) genannte Elektroauto? Bzw. was wäre bei einem Unfall? Fragen über Fragen ;-)

notting

Nein, "ein Elektroauto".

Bei Antragstellung reicht beispielsweise ein Leasingvertrag mit Laufzeit von mindestens 12 Monate. Danach wird man logischerweise ein anderes Elektroauto im Rahmen eines neuen Leasings nutzen.

Es wird egal sein, wieviele Fahrzeuge man durchwechselt, solange man eben die 3 Jahre ein BEV vorhält.

Bei einem Unfall, wird man wohl auch auf Kulanz beim Zeitraum für die Neuanschaffung setzen dürfen, solange man eben wieder ein Elektroauto anschafft.

Ok, danke. Das mit den 3 Jahren habe ich niergends gelesen. Das sollte ja kein Problem sein, vielleicht bekommt man ja gefallen dran??. Wie sie das wohl überprüfen? Danke trotzdem für die Antwort meiner Frage

@mebe

Du solltest dir mal das Merkblatt ansehen, da findest du wesentlich umfangreichere Informationen zu Was und Wie und so weiter.

Nachweise zum Vorhandensein eines Elektroautos werden halt entsprechend verlangt, sollte man durch die KfW geprüft werden. Stichprobenartige Prüfungen sind in der Regel "angedroht".

Als Nachweis kann dann sicherlich vieles dienen, von Kauf-/Leasing-/ Zulassungsunterlagen über Werkstattrechnung, TÜV-Unterlagen bis zu Nachweisen über jährliche Versicherungszahlungen und so weiter.

@rolftomdooley

Zum Thema "alte wallbox verkaufen/ersetzen":

Das wird nichts, denn die Förderung verlangt, dass alle Komponenten des Gesamtsystems ERSTMALIG neu angeschafft werden.

Wer bereits eine Wallbox hat, schafft also nicht mehr erstmalig an, kann also nicht in den Genuss der Förderung kommen.

Aber Leute die bereits ein EAuto haben, haben im Normalfall auch eine Wallbox. Deshalb meinte ich ja, hier geht es nicht unbedingt drum Photovoltaik zu fördern, sondern um die Autoindustrie mal wieder anzukurbeln. Was soll das? Ich fühl mich da schon wieder etwas veräppelt mit diesen Bedingungen für die Förderung

Zitat:

@Xentres schrieb am 7. September 2023 um 20:41:45 Uhr:


@mebe

"Ein Elektroauto muss mindestens drei Jahre ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Gesamtsystems genutzt werden."

dh - auch wenn der Elektrowagen ein Dienstwagen ist? Ich nutze ihn ja?

@CivicTourer

Dienstwägen zählen nicht für die Förderung.

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