Flottenrabatt mit Barzahlung
Als Mitarbeiter einer grossen Company habe ich Anrecht auf Flottenrabatt (bereits abgeklärt). Das Fahrzeug finanziere ich privat per Barzahlung. Hat jemand Erfahrung was für Rabatthöhen (Flottenrabatt & Barzahlungsrabatt) auf einem F10 erzielt werden können?
Vielen Dank für Feedback, Steff
Beste Antwort im Thema
Das Finanzamt kriegts ganz einfach mit:
Der Händler muss nämlich den Namen des Kunden bei den "Flottenverträgen" an den Arbeitgeber melden. Und diese Listen werden schon von den FA geprüft und mit den "Steuerdaten" des Arbeitgebers verglichen. Die Wahrscheinlichkeit hier erwischt zu werden geht gegen 99%. Und nachdem auch der begünstigte Arbeitgeber als "Flottenvertrags-Nehmer" für die Abführung der Lohnsteuer haftet, MUSS der auch vom Autohaus informiert werden, dass sich ein Mitarbeiter auf den Flottenvertrag berufen hat. Sonst könnte ja jeder (auch Nicht-Beschäftigte) den Flottenrabatt "abgreigfen" und ins anonyme Nichts verduften.
11 Antworten
Wenn du den Flottenrabatt deiner Fa. privat nutzen kannst ist der Gesamtnachlass genau der, den dein Untenehmen mit BMW ausgehandelt hat, ob du bar zahlst, least oder finanzierst ist nicht relevant.
Bedenke aber das du mit Nutzung des Firmenrabattes einen geldwerten Vorteil bei Privatkauf erzielst, der natürlich versteuert werden muß.😰😁
Zitat:
Original geschrieben von Cobbi
...Bedenke aber das du mit Nutzung des Firmenrabattes einen geldwerten Vorteil bei Privatkauf erzielst, der natürlich versteuert werden muß.😰😁
Hallo,
Ich habe das Gefühl Du bringst hier etwas durcheinander.
Wenn der TE den Flottenrabatt erhält und den Wagen kauft, ist das sein individueller Rabatt und da muss kein geldwerter Vorteil versteuert werden. Dies ist nur bei Mitarbeiterrabatt für Firmenangehörige erforderlich (zum Beispiel BMW an BMW Mitarbeiter).
Gruss,
Frank
Zitat:
Original geschrieben von domingo1001
Hallo,Zitat:
Original geschrieben von Cobbi
...Bedenke aber das du mit Nutzung des Firmenrabattes einen geldwerten Vorteil bei Privatkauf erzielst, der natürlich versteuert werden muß.😰😁
Ich habe das Gefühl Du bringst hier etwas durcheinander.
Wenn der TE den Flottenrabatt erhält und den Wagen kauft, ist das sein individueller Rabatt und da muss kein geldwerter Vorteil versteuert werden. Dies ist nur bei Mitarbeiterrabatt für Firmenangehörige erforderlich (zum Beispiel BMW an BMW Mitarbeiter).Gruss,
Frank
Das ist falsch. Wenn das Unternehmen den Rabatt bei einem Dritten verhandelt hat, ist die eine Leistung die man nur bekommt, weil man bei diesem Unternehmen arbeitet. Und in diesem Fall greift noch nicht einmal der Freibetrag den man bekommt wenn man als MA eines Unternehmens die eigenen Produkte kauft.
Beispiel ist z.B. die Reisebranche. Reisebüromitarbeiter müssen vergünstigte Tickets eine Fluggesellschaft als geldwerten Vorteil versteuern. Nur wenn man Reisen des eigenen Unternehmens bucht (Reiseveranstalter) gibt es einen Freibetrag.
Die Problematik umgehen einige indem der Betriebsrat (und somit die Vertretung der Mitarbeiter, also quasi er selbst) die Rabatte verhandelt. Da ist der Arbeitgeber draussen und es muss nichts versteuert werden.
@domingo1001
Hallo,
ich habe das Gefühl du kennst dich mit dem EStG und der dort eindeutig geregelten Rabattgewährung durch Dritte nicht aus.
wenn du Lust hast dan ließ es:. hier ist es ganz gut erklärt:
http://www.buchhaltung-winter.de/_IN%20Rabattfreibetrag.html
Um die Frage des TE auch mal zu beantworten:
Unser Flottenrabatt beträgt 12 % ...
Grüße
Hallo
Wir haben in CH 13% Flottenrabatt und mein 🙂 hat mir ohne Diskussion 1% mehr gemacht (und ich denke da ist noch mehr möglich). Bei BMW Schweiz direkt gabs zuerst nur den vereinbarten Rabattsatz und nachdem ich Ihm die Offerte gezeigt habe, hat er nach gezogen.
Grüsse aus der Schweiz
Zitat:
Original geschrieben von s-bmw
Um die Frage des TE auch mal zu beantworten:Unser Flottenrabatt beträgt 12 % ...
Grüße
Hallo Nepomuk
"Bei BMW Schweiz direkt gabs zuerst nur den vereinbarten Rabattsatz und nachdem ich Ihm die Offerte gezeigt habe, hat er nach gezogen" --> woher hattest Du die Offerte, welcher er nach gezogen hat?
Zitat:
Original geschrieben von nepomuk_78
HalloWir haben in CH 13% Flottenrabatt und mein 🙂 hat mir ohne Diskussion 1% mehr gemacht (und ich denke da ist noch mehr möglich). Bei BMW Schweiz direkt gabs zuerst nur den vereinbarten Rabattsatz und nachdem ich Ihm die Offerte gezeigt habe, hat er nach gezogen.
Grüsse aus der Schweiz
Zitat:
Original geschrieben von nepomuk_78
Zitat:
Original geschrieben von s-bmw
Um die Frage des TE auch mal zu beantworten:Unser Flottenrabatt beträgt 12 % ...
Grüße
Öhm - wie bitte soll das Finanzamt von diesem Deal jemals erfahren? Wenn der TE das Fahrzeug als Privatperson vom Händler mit günstigen Konditionen kauft, wird er wohl auch einen Kaufvertrag auf seinen Namen und den dazu gehörigen KFZ-Brief bekommen.
Die werden wohl kaum so blöd sein und auf die Rechnung "Flottenrabatt für Fa. XYZ" schreiben. 🙄
Das Finanzamt kriegts ganz einfach mit:
Der Händler muss nämlich den Namen des Kunden bei den "Flottenverträgen" an den Arbeitgeber melden. Und diese Listen werden schon von den FA geprüft und mit den "Steuerdaten" des Arbeitgebers verglichen. Die Wahrscheinlichkeit hier erwischt zu werden geht gegen 99%. Und nachdem auch der begünstigte Arbeitgeber als "Flottenvertrags-Nehmer" für die Abführung der Lohnsteuer haftet, MUSS der auch vom Autohaus informiert werden, dass sich ein Mitarbeiter auf den Flottenvertrag berufen hat. Sonst könnte ja jeder (auch Nicht-Beschäftigte) den Flottenrabatt "abgreigfen" und ins anonyme Nichts verduften.
Ok, klingt einleuchtend.
Mir war nicht bewußt, dass das Autohaus es meldet, wenn die Rechnung nicht an die Firma geht, sondern lediglich ein "etwas großzügiger" Nachlass eingeräumt wird. Aber eigentlich schon logisch... sonst könnte ja jeder kommen.
Mal abgesehen davon, spart der TE immer noch einige Prozent, selbst wenn er den GWV versteuert hat.
Genau so isses.... mit dem persönlichen Steuersatz ausrechnen was sich rentiert. Unter Umständen macht nämlich der Auftritt als Privatperson ohne Joker-Karte "Netto" mehr Rabatt als das Bonbon mit Flottenrabatt. Ist aber eigentlich ne einfache Rechnung. Und je nach Branche und schon genutzten Personalrabatten bleiben ja meist 1080,-€ Rabattfreibetrag steuerfrei. Also wenn die Kiste nicht soooooooooo teuer ist, kann sich der Flottenrabatt schon rechnen.
Grüße
Mike