ForumFinanzierung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Finanzierung
  5. Firmenwagen und zugrunde liegendes Leasingmodell

Firmenwagen und zugrunde liegendes Leasingmodell

Themenstarteram 2. August 2017 um 19:46

Hi,

ich bekomme bald einen Firmenwagen und habe inzwischen auch die Rahmenbedingungen dafür erfahren. Um ehrlich zu sein hatte ich das so nicht erwartet was die Frage aufgeworfen hat ob das Modell "normal" ist, bzw. ob es überhaupt ein "normales" Modell bei Firmenwagen gibt.

Kurz zu meiner Situation: Es ist so, dass die Firma das Auto für 3 Jahre least mit der Option für mich als Fahrer das Auto nach 3 Jahren zu 25% des Listenpreis aus dem Leasingvertrag rauszukaufen. Hier ist die Rate zwar (deutlich) höher, aber sofern man das Auto danach privat nutzen möchte oder aber es nur kauft und wieder verkauft zu deutlich mehr als 25% steht jedem frei... Nun ist es aber so, dass neben der eigentlichen Leasingrate fürs Auto eben sämtliche Betriebskosten (Kraftstoff, Wartung, Steuer, Versicherung) auf mich umgelegt werden. D.h. ich habe eine erwartete jährliche KM-Leistung genannt auf deren Basis Kraftstoff und Wartung hoch gerechnet wurden. Diese Beträge plus Steuer und Versicherung auf den Monat umgerechnet werden auf die Leasingrate aufgeschlagen und von diesem Betrag wiederum der Zuschuss durch die Firma abgezogen. Das was übrig bleibt soll dann von meinem Bruttogehalt abgezogen werden.

Wo hier jetzt die 1%-Versteuerung ins Spiel kommt ist mir ehrlich gesagt nicht transparent. Bevor ich aber meine Erwartungen an ein Leasingmodell nenne vielleicht erst mal die Chance an euch zu sagen wie das in euren Firmen so gehandhabt wird, bzw. welche Erfahrung ihr gemacht habt.

Danke im Voraus.

Ähnliche Themen
23 Antworten

Sorry, aber das klingt völlig skurril. Was ist das denn für ein Unternehmen??

Ist nicht skurril, nennt sich Eigenbeteiligung. Im Idealfall ist der Zuschuss des AG so hoch wie die Rate inkl. allem. Ist meistens nicht so, so dass dein Brutto sinkt. Versteuern musst du den Wagen natürlich immernoch, mit 1% des LP und

Ggfs. 0,03% des LP pro KM Arbeitsweg. Was genau ist denn jetzt deine Frage? Ob sich das für dich rechnet, kann dir keiner sagen, kannst du dir aber mit einem Firmenwagenrechner gut selbst ausrechnen, siehe dazu google.

Zum Modell, ist bei uns ähnlich, nur ohne diese Kaufoption, die hatte ich sonst auch gezogen und den Wagen dann verkauft. Lohnt sich bei mir jetzt aber eigentlich nur, weil die 0,03% nicht anfallen. Firmenwagen lohnen sich egal vom Modell meist bei hohen privatkilometern und wenig Arbeitsweg. Mal von ganz abstrusen Modellen wie Kraftstoff zahlt MA oder so abgesehen.

Nicht die Tatsache der Zuzahlung ist skurril, sondern das Angebot das Fahrzeug nach Ablauf des Leasings für 25 Prozent des Neupreises zu übernehmen.

Ja ok, das ist etwas skurril. Scheinbar kauft die Firma dann den Wagen und es ist kein Leasing via vw-fs, Alphabet o.ä.

Klingt für mich rein subjektiv erstmal interessant, die Rate der ersten Jahre wird ja aus dem brutto bedient, ist dann quasi wie das MPP nur für Autos ;-)

Themenstarteram 2. August 2017 um 20:43

Zitat:

@snegel schrieb am 2. August 2017 um 22:34:18 Uhr:

Ist nicht skurril, nennt sich Eigenbeteiligung. Im Idealfall ist der Zuschuss des AG so hoch wie die Rate inkl. allem. Ist meistens nicht so, so dass dein Brutto sinkt. Versteuern musst du den Wagen natürlich immernoch, mit 1% des LP und

Ggfs. 0,03% des LP pro KM Arbeitsweg. Was genau ist denn jetzt deine Frage? Ob sich das für dich rechnet, kann dir keiner sagen, kannst du dir aber mit einem Firmenwagenrechner gut selbst ausrechnen, siehe dazu google.

Danke. Ob es sich rechnet wäre keine Frage :) Aber ob dieses Leasing-Modell "üblich" ist oder ob meine Firma hier eher die Ausnahme stellt hätte mich mal interessiert. Soweit ich das bis dato immer gehört habe wäre ein gängigeres Modell, dass die Firma z.B. eine Tankkarte ausgeben und man zum Beispiel tankt ohne die dafür anfallenden Kosten in voller Höhe(!) zu tragen. Jetzt kann man die Laufleistung seitens des Unternehmens vielleicht noch deckeln und sagen bei 20k ist Schluss, aber in meinem Fall zahle ich ja ab Kilometer 1. Und auch die Tatsache, dass Steuer, Versicherung und Wartung komplett von mir getragen werden hätte ich jetzt als unüblich erachtet?!

Und wenn ich schon quasi fast alle Kosten trage (ausgenommen dem Zuschuss durch die Firma) wieso muss ich das Auto dann noch zusätzlich mit 1% versteuern? Wo ist denn hier bitte der geldwerte Vorteil? Wenn dürfte das doch nur auf den Zuschuss angewendet werden, oder?

Du zahlst doch eine pauschale monatlich aus dem brutto die aus Rate zzgl geschätzten Kosten besteht, Kraftstoff wird meist anhand der Laufleistung und dem normverbrauch berechnet. Du solltest demnach auch eine tankkarte bekommen, du hast ja den Sprit quasi schon bezahlt. Wird von dir denn verlangt, dass du am Ende für den realen Verbrauch aufkommen sollst? Dann Finger weg

Und Nein, auch bei einer Eigenbeteiligung musst du den Wagen normal nach LP versteuern.

Inwiefern soll dieses Modell normal sein? Wenn du quasi alle Betriebskosten zahlst und dann auch noch 1% versteuern musst, zahlst du doppelt.

Der Normalfall ist, dass man 1% des BLP zzgl 0,03% / km Arbeitsweg versteuert und basta. Tankkarte auf die Firma, Steuer, Wartung und Versicherung sowieso. Mein AG übernimmt zusätzlich alle Fahrzeugwäschen (1-2 pro Woche) + Pflegemittel + diveres Zubehör (Fußmatten für den Winter, iPad Halterung etc.).

Der Geldwerte Vorteil ist, dass Du den Wagen nicht kaufen musst, sprich Du hast für die Anschaffung keinen Betrag zu stemmen. DAS ist der GELDWERTE Vorteil eines Firmenwagens. Aber dieses Modell sieht so aus als brauchst Du beruflich keinen FW, oder?

Ich bezweifle, dass es sich rechnet. Es kommt auf den Zuschuss des AG an.

Ich vermute, der Firmenwagen ist nur ein Angebot, um den MA zu binden. Tatsächlich benötigst du den nicht für deine Tätigkeit oder?

Hast du es mal im Personalbüro rechnen lassen? Wieviel netto ist es dann weniger?

Es ist die Frage, ob es nicht günstiger wäre, den privat zu leasen.

Entweder habe ich gerade einen Denkfehler, aber wenn ich mir jetzt fiktiv vorstelle:

4000 brutto

- 500 Gehaltsverzicht für das Auto

=3500 brutto

+450 geldwerter Vorteil

=3950 brutto

-x -Steuer, soz. Abgaben

= Zwischennetto

und jetzt werden die 450 wieder vom netto abgezogen

= Auszahlungsnetto

Ich würde mal ganz schnell rechnen und eventuell auf den Wagen verzichten.

Jup, die Rechnung ist korrekt, wobei 500€ gehaltsverzicht recht viel wären, zumindest bei uns. Vollkostenleasing (Steuer, Versicherung, GEZ, Zulassung, Wartung, reifen, etc. inkl. kalkulatorischer Kraftstoffkosten) mit den üblichen Konditionen für Großabnehmer sollten bei einem 50k€ Fahrzeug, das natürlich ein übliches Modell sein sollte wie 3er, A4, Passat etc. bei 30.000Km im Jahr so um die 600€ liegen. Zuschuss vom AG sollte bei sagen wir 20.000 dienstlichen Kilometern bei irgendwas um die 400€ liegen. Verbleiben 200€ Selbstbeteiligung, Brutto!

Wie oben schon geschrieben, ist das sicher nicht der ausschlaggebende Faktor, muss nun aber neben dem 1% vom LP nochmal ein Arbeitsweg von einfach 50KM versteurt werden, rechnet sich das so oder so eher nicht. Außer vielleicht bei einem Fiesta oder so...

Btw. Bei einem Modell wie diesem mit den kalkulatorischen Kraftstoffkosten, ist der Normverbrauch viel wichtiger als der LP ;-)

Ausrechnen kannst du das wie bereits gesagt alles mittels Internet:

https://www.nettolohn.de/rechner/firmenwagenrechner.html

Bei Selbstbeteiligung einfach die leasingrate abzgl. Zuschuss des AG eingeben, Restliche Daten sollten bekannt sein ;-)

Themenstarteram 3. August 2017 um 6:31

Zitat:

@keksemann schrieb am 3. August 2017 um 04:50:44 Uhr:

Der Geldwerte Vorteil ist, dass Du den Wagen nicht kaufen musst, sprich Du hast für die Anschaffung keinen Betrag zu stemmen. DAS ist der GELDWERTE Vorteil eines Firmenwagens. Aber dieses Modell sieht so aus als brauchst Du beruflich keinen FW, oder?

Verstehe ich noch nicht ganz. Das ich keine Anschaffungskosten habe ist ja die Idee des Leasings? Der Geldwerte Vorteil ist doch am Ende eine Leistung der Firma an den Mitarbeiter die nicht über das Gehalt gezahlt und somit in der Folge versteuert wird. Das Leasing-Modell der Firma sieht aber so aus, dass der Wagen zwar von der Firma geleast und mir zur Verfügung gestellt wird, abgesehen von dem Zuschuss durch die Firma ich aber sämtliche Kosten alleine trage. Entsprechend wäre wenn überhaupt dieser Zuschuss zu versteuern?

 

Um auch auf ein paar andere genannte Punkte einzugehen:

Ja, ich brauche das Auto nicht wirklich und mehr als 15k KM pro Jahr kommen da auch nicht rum. Allerdings wurde die erwartete jährliche KM-Leistung als initial abgefragt und entsprechend mit 1,25€, bzw. die Wartung mit 6,25€ pauschal mit einkalkuliert. Fahre ich jetzt 16k KM wird da keiner was sagen...fahre ich aber 20k + hat man mir schon gesagt müsste ich wohl noch was nachzahlen?! (Umgekehrt wenn ich weniger als die 15k fahre hätte ich zuviel bezahlt....das Geld bekomme ich aber vermutlich nicht wieder.)

Was nach meinem Verständnis bleibt ist ein Leasingfahrzeug, dass ich privat nutzen kann wie ich möchte, wobei das am Ende Augenwischerei ist weil ich ja eh sämtliche Kosten trage.

Ich werde in jedem Fall noch mal diesen Rechner ausprobieren und mal schauen was der mir sagt.

am 3. August 2017 um 6:50

Zitat:

@snegel schrieb am 2. August 2017 um 22:58:48 Uhr:

 

Und Nein, auch bei einer Eigenbeteiligung musst du den Wagen normal nach LP versteuern.

Das ist nicht richtig. Eine Eigenbeteiligung mindert lt. einer Entscheidung des BFH den GWV entsprechend.

Grüße

Der Chaosmanager

Natürlich mindert sie den GWV, aber so ist es ja auch in der Beispielrechnung des TE aufgeführt und dies wurde von mir auch nie in Frage gestellt.

Auf seiner Lohnabrechnung wird immer 1% des LP auftauchen, in der Gesamtrechnung dann gemindert durch die Eigenbeteiligung.

5000€ Gehalt

+1000€ GWV

-800€ Eigenbeteiligung

ergibt ein zu versteuenders Brutto von 4200€

=> Netto irgendwas um die 3000€

=> abzgl.1000€ GWV

ergibt ~2000€ Auszahlung.

Änderung des BFH wäre wichtig, wenn er Kraftstoff einzeln bezahlen müsste und nicht eine Pauschale.

Es kommt auf die tatsächliche Gestaltung an.

Ein Gehaltsverzicht auf Brutto-Gehalt ist keine Zuzahlung im Sinne der steuerrechtlichen Vorschriften.

Für die Minderung des steuerpflichtigen geldwerten Vorteils muss vom Netto-Gehalt abgezogen werden.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Finanzierung
  5. Firmenwagen und zugrunde liegendes Leasingmodell