ForumFinanzierung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Finanzierung
  5. Firmenwagen und Kündigung Arbeitsvertrag

Firmenwagen und Kündigung Arbeitsvertrag

Themenstarteram 22. Juni 2017 um 15:24

Werte Gemeinde,

ich habe meinen Arbeitsvertrag aus freien Stücken gekündigt, weil ich wieder in die Selbständigkeit gehen oder mich in einem anderen Büro anstellen lassen möchte. Aufgrund der langen Kündigungsfrist, endet mein Arbeitsverhältnis Ende des Jahres.

Meinen Firmenwagen habe ich anfangs auf mein eigenes Büro geleast, welcher dann vom neuen Arbeitgeber übernommen wurde (komplette Umschreibung), sodass ich aktuell nur meine Privatnutzung per Fahrtenbuch versteuere.

Mein Arbeitgeber möchte mir den Wagen wieder mitgeben, also erneut auf mich umschreiben. Darf er das verlangen?

Hat damit schon jemand Erfahrungen, wie z. B. mit den während der Firmenzugehörigkeit angefallenen Mehrkilomentern umgegangen wurde? Ich möchte nämlich nicht am Ende der Leasingdauer in 2,5 Jahren (4-Jahres-Leasing), für 25.000 zusätzliche km die ca. 20 Cent/km nachzahlen. Das wäre nämlich heftig teuer, besonders weil sie nicht aus meinen paar Privatfahrten entstanden sind, sondern beruflich notwendig waren.

Muss dann eine zusätzliche Umschreibegebühr an die Leasingbank bezahlt werden, da ja nun sogar der dritte Halter im Brief stehen wird, auch wenn das Fahrzeug die ganzen 4 Jahre nur von mir gefahren wurde?

Ich weiß, das ist eine etwas komische Konstellation, aber berufliche Änderungen passen mit starren Leasingverträgen eher schlecht zusammen.

EDIT: Ich weiß noch nicht, ob ich den Wagen wieder zurück haben möchte. Das kommt dann auf die Konditionen an.

Grüße

Beste Antwort im Thema

der Leasingvertrag läuft auf den AG, warum das so ist, ist inzwischen egal. Kein AG kann einen ausscheidenden MA zwingen, den Firmenwagen zu übernehmen. Selbst wenn Du unterschrieben hättest, könnte man Zweifel an der Wirksamkeit haben, denn der Vertrag stellt eine Vertragspartei übermaßen schlecht. Könnte widrig und somit unzulässig sein, auch wenn Du damals unterschrieben hättest.

15 weitere Antworten
Ähnliche Themen
15 Antworten

Er darf es nur verlangen, wenn es vertraglich so festgehalten wurde, dass wenn du kündigst, muss der Wagen wieder auf dich überschrieben werden.

Denke aber mal nicht, dass das vertraglich festgehalten wurde.

Ansonsten ist es ja so wie bei anderen Angestellten mit Firmenwagen. Wenn die Kündigen, bleibt das Auto nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses beim Arbeitgeber. Wenn man z. B. noch 4 Wochen Resturlaub hat, dann darf man natürlich bei Privatnutzung in dieser Zeit das Auto weiter nutzen. Meistens bekommen dann die neuen Mitarbeiter mit Dienstwagenberechtigung dieses Autos noch für die letzten Monate, bis das Leasing ausgelaufen ist.

Themenstarteram 22. Juni 2017 um 15:42

Im Arbeitsvertrag steht, dass mir ein "angemessenes Fahrzeug gemäß Firmenwagen-Richtlinie zusteht. [...] Das Fahrzeug ist Eigentum der XY GmbH und muss nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zurück gegeben werden."

Also wenn ich das so lese, hat mein Chef da Unrecht und kann mir höchstens anbieten, dass ich den Wagen übernehme, wenn ich das möchte.

So würde ich das auch sehen!

am 22. Juni 2017 um 15:55

Auch ich würde das so sehen.

Aufgrund der Mehrkilometer (sind die wirklich so teuer?) ist es aber nicht sonderlich attraktiv das Fahrzeug zu übernehmen.

Themenstarteram 22. Juni 2017 um 16:09

Wenn die Firma die Mehrkilometer übernimmt, wäre das zwar nicht billig für mich, aber finanziell ok, gerade beim Gewerbeleasing.

Wenn du nicht so blöd warst und bereits bei der Überschrift an die Firma die Rücknahme im Fall der Eigenkündigung abgesprochen hattest, dann kann der Arbeitgeber sehr viel machen ... nur nicht die Rücknahme verlangen. Finger weg und fertig. Im Zweifelsfall soll er dir den Paragraphen zeigen.

Entweder finanziell einigen wegen der Mehr-km oder Wagen da lassen.

Sofern es keine weiteren Vereinbarungen für den jetzt eingetretenen Fall gibt, die dem entgegenstehen.

Themenstarteram 23. Juni 2017 um 11:15

Es gibt weder eine Firmenwagenrichtlinie noch sonstige Vereinbarungen zum Firmenwagen, wenn jemand ausscheidet, außer, dass dieser nicht mitgenommen werden darf.

am 23. Juni 2017 um 11:16

Zitat:

@TaifunMch schrieb am 23. Juni 2017 um 00:41:04 Uhr:

Wenn du nicht so blöd warst und bereits bei der Überschrift an die Firma die Rücknahme im Fall der Eigenkündigung abgesprochen hattest, dann kann der Arbeitgeber sehr viel machen ... nur nicht die Rücknahme verlangen. Finger weg und fertig. Im Zweifelsfall soll er dir den Paragraphen zeigen.

Wer lesen kann ... siehe Beitrag des TE vom 22.06.17 17:42:04.

Es gibt also keinen Grund für Dich, den TE als "blöd" zu bezeichnen ...

Gruß

Der Chaosmanager

Themenstarteram 23. Juni 2017 um 11:47

Als der AG den Firmenwagen von mir übernahm, sagte/schrieb er nur, dass er ihn übernimmt und alle Kosten trägt, auch die der Umschreibung/Ummeldung. Über eine mögliche Kündigung haben wir nie gesprochen.

Zurück zu meiner Frage, hat damit jemand Erfahrungen, wie die Mehrkilometer dann verrechnet wurden? Es ist ja eine fiktive Abrechnung, denn es könnte ja sein, dass ich in den zwei Folgejahren so wenig fahre, dass ich am Ende exakt die vereinbarten km auf der Uhr habe. So hätte ich ja daraus einen Gewinn gezogen. Andererseits habe ich den Wagen dann nicht so genutzt, wie ich es hätte tun können, aber dafür bezahlt.

am 23. Juni 2017 um 11:55

Zitat:

@Goify schrieb am 23. Juni 2017 um 13:47:26 Uhr:

 

Zurück zu meiner Frage, hat damit jemand Erfahrungen, wie die Mehrkilometer dann verrechnet wurden?

Üblicherweise werden die anteiligen km (entsprechend der Teillaufzeit) den in diesem Zeitraum tatsächlich gefahrenen km gegenübergestellt.

Gruß

Der Chaosmanager

der Leasingvertrag läuft auf den AG, warum das so ist, ist inzwischen egal. Kein AG kann einen ausscheidenden MA zwingen, den Firmenwagen zu übernehmen. Selbst wenn Du unterschrieben hättest, könnte man Zweifel an der Wirksamkeit haben, denn der Vertrag stellt eine Vertragspartei übermaßen schlecht. Könnte widrig und somit unzulässig sein, auch wenn Du damals unterschrieben hättest.

Themenstarteram 23. Juni 2017 um 13:20

keksmann, das hört sich plausibel an. Dann werde ich das mal im Herbst konkret mit dem Chef besprechen, denn eigentlich habe ich ja ein Alltagsauto und brauche den Leasingwagen nicht mehr. Es ist zwar nett, ein so junges Fahrzeug zu fahren, aber mein teilrestaurierter Benz reicht mir.

Gerade wenn ich mich ab Januar nicht wieder voll selbständig mache (nebenher ist man das ja irgendwie immer als Architekt), könnte mir drohen, dass ich die MwSt. nicht mehr abführen könnte und dann wäre das ein recht teures Vergnügen.

am 24. Juni 2017 um 14:14

Am Ende gibt es zwei Möglichkeiten, entweder du lässt den Firmenwagen da oder dein Ex-Arbeitgeber macht dir ein so gutes Angebot für den Wagen, dass du für dich sagst, das lohnt sich den zu übernehmen. Ist eigentlich relativ simpel.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Finanzierung
  5. Firmenwagen und Kündigung Arbeitsvertrag