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Firmenwagen steuerlich zu 100% für Selbstständige absetzen

Themenstarteram 27. August 2013 um 19:31

Ohne Fahrtenbuch und ohne 1 % Regelung. Wie das geht?

Aktueller Steuertipp: Private Nutzung von Firmenfahrzeugen

Freiberufler und Unternehmer, die ein Firmenfahrzeug steuerlich absetzen und privat nutzen wollen, haben steuerlich oft folgende Probleme:

Bei Anwendung der Einnahmen-Überschussrechnung müssen sie nachweisen, dass das Fahrzeug zu mehr als 50 % für betriebliche Zwecke genutzt wird.

Falls kein Fahrtenbuch geführt wird: Bei der pauschalen Ermittlung des steuerlichen Wertes der privaten Kfz-Nutzung sind monatlich nicht nur 1 % des Listenpreises anzusetzen, sondern zusätzlich noch 0,03 % des Listenpreises monatlich pro Entfernungskilometer zwischen Wohnung und Betriebsstätte des Unternehmers.

Gestaltungsmöglichkeit:

Der Freiberufler/Unternehmer gründet eine sogenannte Unternehmergesellschaft mit beschränkter Haftung. Die Gründung kann mit einem Stammkapital von € 1,00 erfolgen, sinnvoll ist ein Stammkapital von mindestens € 500,00. Nähere Informationen zur Unternehmergesellschaft erhalten Sie von XXX, Rechtsanwälte Steuerberater. Die Unternehmergesellschaft vermietet dann z. B. Anlagevermögen an das Unternehmen oder übernimmt Verwaltungsaufgaben usw.. Der Freiberufler/Unternehmer wird Geschäftsführer und erhält als Vergütung das Recht zur Privatnutzung des Firmen-Pkw der Unternehmergesellschaft.

Dies kann gegebenenfalls zu folgenden steuerlichen Vorteilen führen:

Bei der Unternehmergesellschaft gehört das Fahrzeug zwingend zu deren Betriebsvermögen. Die Kosten des Fahrzeuges können voll als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Ein Nachweis, dass es zu über 50 % für betriebliche Zwecke genutzt wird, ist nicht erforderlich. Dies ist insbesondere für viele Freiberufler interessant.

Der Sitz der Unternehmergesellschaft ist regelmäßig die Wohnadresse des Gesellschafter-Geschäftsführers. Steuerpflichtige Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte fallen daher nicht an.

Diese und eventuelle weitere steuerlichen Vorteile (es gibt noch zahlreiche andere denkbare Einsatzmöglichkeiten der Unternehmergesellschaft) können jährlich einen fünfstelligen Betrag ausmachen. Ihnen sind die laufenden Kosten der Unternehmergesellschaft für Buchhaltung und Jahresabschluss gegenüber zu stellen. Ist diese nur in geringem Umfang tätig, können diese mit etwa € 1.200,00 p. a. jährlich angesetzt werden.

 

Klingt interessant, oder? Ist aber nur für Selbstständige, deshalb hier eure Einschätzungen und Kommentare, wenn ihr Steuerexperte oder Selbsständig seit. Na dann mal los....

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von p47860

@ Holgernilson

 

Warum suchst Du Dir nicht einfach ein Job wie andere auch? Sieben Beiträge....

@0815 (Du nimmst es mit meinem Nick ja auch nicht so eng)

 

Tut mir leid, wenn Du mit der Wahrheit nicht umgehen kannst. Du hast um Meinungen und Kommentare gebeten.

 

Ich bin nicht für die Jobs der Anderen geschaffen. Ich arbeite lieber in meinem Beruf und das versetzt mich in die Lage, die in diesem Thread von Dir verbreiteten Halbwahrheiten zu widerlegen.

 

Das war der achte Post von mir in diesem Thread.

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Zitat:

Original geschrieben von Nr.5 lebt

Lies nochmal HIER nach, NIX mit 100% betrieblich, da hat Holgernilsson vollkommen recht.

 

Übrigens sind die Steuergesetze für alle gleich, egal ob man 1.000 Euro oder 1.000.000 Euro umsetzt.

 

Eigentlich wollte ich mich ja komplett raushalten.

Manchmal geht das einfach nicht....

Themenstarteram 29. August 2013 um 19:47

@ Holgernilson

Warum suchst Du Dir nicht einfach ein Job wie andere auch? Sieben Beiträge....

Zitat:

Original geschrieben von p47860

@ Holgernilson

 

Warum suchst Du Dir nicht einfach ein Job wie andere auch? Sieben Beiträge....

@0815 (Du nimmst es mit meinem Nick ja auch nicht so eng)

 

Tut mir leid, wenn Du mit der Wahrheit nicht umgehen kannst. Du hast um Meinungen und Kommentare gebeten.

 

Ich bin nicht für die Jobs der Anderen geschaffen. Ich arbeite lieber in meinem Beruf und das versetzt mich in die Lage, die in diesem Thread von Dir verbreiteten Halbwahrheiten zu widerlegen.

 

Das war der achte Post von mir in diesem Thread.

am 29. August 2013 um 20:19

vollkommen beratungsresistent.....

Finanzämter freuen sich über Gewerbe bei denen Umsatz und die Summe der Dinge die von der Steuer abgesetzt werden nicht zusammenpassen. Dann kann es schnell zu einer Prüfung kommen und in der Folge zu heftigen Steuernachzahlungen weil das Gewerbe rückwirkend als nicht Gewinnorientiert betrachtet wird.

So hatte ein Bekannter auch erst letztes Jahr einen Anruf des Finanzamtes weil der Sachbearbeiter Probleme hatte einen Laser für rund 50000€ mit dem Umsatz zusammenzubringen, vor allem weil erst wenige Jahre vorher Einer für rund 20000€ angeschafft wurde.

Der Herr wurde zur Betriebsbesichtigung eingeladen und der Bekannte hatte anschliessend einen Sachbearbeiter der sah das Alles seine Rictigkeit hat und zusätzlich einen neuen Kunden.:D

Mit den Teilen kann man halt auch schöne Sachen machen.

Zitat:

Original geschrieben von p47860

@ Holgernilson

Warum suchst Du Dir nicht einfach ein Job wie andere auch? Sieben Beiträge....

Da muss ich dem Themenstarter mal voll zustimmen. :D :D :D

Der TE hat ganz offensichtlich keine Ahnung. Das belegt auch, dass er "Fakten, Fakten, Fakten" will, diese aber weder erkennt noch aus Expertenhand (Holgernilsson) akzeptiert.

 

Eh das hier weiter entgleitet, sollte vielleicht ein Mod kommen und den Laden dicht machen. Es gibt bereits genügend Threads, die mit dem Leasingmärchen aufräumen.

Der Trick mit der UG oder der GmbH ist schon so alt, wie die Regelung mit dem Nachweis 50%igen beruflichen Nutzung. Und die 50% muss man ja nur über einen repräsentativen Zeitraum ermitteln.

Nur die UG muss ja auch das Geld verdienen. Also Step1 Einzelunternehmen umwandeln in die UG/GmbH und dann wird der Wagen dem GF wirklich betrieblch zur Verfügung gestellt. Die anderen Regeln wie 1% und 0,03% bleiben natürlich gleich. Aufwand ein paar tausend Euro.

Genau das selbe erreicht man aber, wenn man einem Angestellten im Einzelunternehmen einen Wagen zur Verfügung stellt. Dies kann ja zufällig die Ehefrau sein. ;-))

Zitat:

Original geschrieben von mk28

Der Trick mit der UG oder der GmbH ist schon so alt, wie die Regelung mit dem Nachweis 50%igen beruflichen Nutzung. Und die 50% muss man ja nur über einen repräsentativen Zeitraum ermitteln.

 

Nur die UG muss ja auch das Geld verdienen. Also Step1 Einzelunternehmen umwandeln in die UG/GmbH und dann wird der Wagen dem GF wirklich betrieblch zur Verfügung gestellt. Die anderen Regeln wie 1% und 0,03% bleiben natürlich gleich. Aufwand ein paar tausend Euro.

 

Genau das selbe erreicht man aber, wenn man einem Angestellten im Einzelunternehmen einen Wagen zur Verfügung stellt. Dies kann ja zufällig die Ehefrau sein. ;-))

Es ging dem TE allerdings in diesem Thread in erster Linie darum, eine Lösung dafür aufzuzeigen, wie man ein Auto zu 100 % von der Steuer absetzen kann, ohne einen Privatanteil zu versteuern. Das ist ihm nicht gelungen.

Zitat:

Original geschrieben von Holgernilsson

Zitat:

Original geschrieben von mk28

Der Trick mit der UG oder der GmbH ist schon so alt, wie die Regelung mit dem Nachweis 50%igen beruflichen Nutzung. Und die 50% muss man ja nur über einen repräsentativen Zeitraum ermitteln.

Nur die UG muss ja auch das Geld verdienen. Also Step1 Einzelunternehmen umwandeln in die UG/GmbH und dann wird der Wagen dem GF wirklich betrieblch zur Verfügung gestellt. Die anderen Regeln wie 1% und 0,03% bleiben natürlich gleich. Aufwand ein paar tausend Euro.

Genau das selbe erreicht man aber, wenn man einem Angestellten im Einzelunternehmen einen Wagen zur Verfügung stellt. Dies kann ja zufällig die Ehefrau sein. ;-))

Es ging dem TE allerdings in diesem Thread in erster Linie darum, eine Lösung dafür aufzuzeigen, wie man ein Auto zu 100 % von der Steuer absetzen kann, ohne einen Privatanteil zu versteuern. Das ist ihm nicht gelungen.

q.e.d. Ich wollte ja nur sagen, dass es ein alter Hut ist. Aber einen Wagen ohne Fahrtenbuch zu 100% geltend zu machen, ist nach derzeitig gültiger deutscher Rechtslage nicht möglich.

Und wo genau soll das in deinem Post stehen?

Ich lese da zwar was von Einzelunternehmen in UG umwandeln, Fahrzeug einem AN zur Verfügung stellen etc., aber nirgendwo etwas zu deiner jetzigen Aussage.

PS Besonders sinnvoll ist die Umwandlung, wenn der Unternehmer Freiberufler ist. :rolleyes:

Zitat:

Original geschrieben von Nr.5 lebt

Und wo genau soll das in deinem Post stehen?

Ich lese da zwar was von Einzelunternehmen in UG umwandeln, Fahrzeug einem AN zur Verfügung stellen etc., aber nirgendwo etwas zu deiner jetzigen Aussage.

PS Besonders sinnvoll ist die Umwandlung, wenn der Unternehmer Freiberufler ist. :rolleyes:

Wieso? Nur wegen der Gewerbesteuer? Die ist zumindest in kleineren Kommunen im Endeffekt neutral.

Ich habe nur geschrieben, dass man die Kosten zwar 100% geltend machen kann, da betrieblich aber im Gegenzug die Versteuerung durchführen muss. Also, wo ist das Problem?

Zitat:

Original geschrieben von mk28

Genau das selbe erreicht man aber, wenn man einem Angestellten im Einzelunternehmen einen Wagen zur Verfügung stellt. Dies kann ja zufällig die Ehefrau sein. ;-))

Interessantes Modell! Muß die Ehefrau den Wagen dann auch zu mehr als 50% für die Firma nutzen?

Zitat:

Original geschrieben von E220Coupe

Zitat:

Original geschrieben von mk28

Genau das selbe erreicht man aber, wenn man einem Angestellten im Einzelunternehmen einen Wagen zur Verfügung stellt. Dies kann ja zufällig die Ehefrau sein. ;-))

Interessantes Modell! Muß die Ehefrau den Wagen dann auch zu mehr als 50% für die Firma nutzen?

Wenn die Ehefrau Angestellte ist, ist die Überlassung betrieblich, egal wieviel sie damit betrieblh fährt. Ist dann henauso wie bei jedem anderen Arbeitnehmer. Aber vorsicht. Es zählt immer der Fremdvergleich, aber grundsätzlich geht das.

Zitat:

Original geschrieben von mk28

Zitat:

Original geschrieben von E220Coupe

 

 

Interessantes Modell! Muß die Ehefrau den Wagen dann auch zu mehr als 50% für die Firma nutzen?

Wenn die Ehefrau Angestellte ist, ist die Überlassung betrieblich, egal wieviel sie damit betrieblh fährt. Ist dann henauso wie bei jedem anderen Arbeitnehmer. Aber vorsicht. Es zählt immer der Fremdvergleich, aber grundsätzlich geht das.

Und wieder gilt, dass der Wert der Privatnutzung versteuert werden muß. Was ist daran als also interessant?

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