Firmenwagen mit Gehaltsverzicht
Hallo zusammen,
folgendes Anliegen:
Ich habe seit Jahren einen Firmenwagen dessen Leasingrate in Form eines Gehaltsverzicht bezahlt wird.
D. h. Meine (fiktive) Lohnabrechnung sieht wie folgt aus.
Gehalt: 4000€
GV (Leasing) -500€
1%. 400€
0,03%. 240€
Gesamtbrutto 4140€ Zu versteuern.
Daraus ergibt sich nach Abzug Steuern ein Netto Betrag.
Hier jetzt das Merkwürdige, denn eigentlich müssten als Netto Abzüge,
Ja wieder die 400€ und 240€ wieder abgezogen werden, da sie ja nur zur Betechnung des GwV herangezogen werden. Allerdings werden hier nur die 240€ Abgezogen.
Ist das rechtens oder wurde hier von unserem Lohnbüro ein Fehler gemacht?
Drohen mir schlimmsten Falles Steuer Nachzahlungen?
Für ein Feedback wäre ich sehr dankbar.
18 Antworten
Listenpreis des Fahrzeuges? 40.000?
wie weit wohnst Du weg?
Ganz so einfach wie Du schreibst ist es nicht. Die 400€ und 240€werden nicht abgezogen aber jedoch versteuert..
Könntest auch mal einen Rechner bemühen
Korrekt, der Listenpreis beträgt 40.000€.
Die 400€ (1% Regel) und 240€ (Entfernung Wohnort/Arbeitsstätte) werden versteuert.
Jedoch werden bei den Netto Abzügen nur die 240€ Wieder abgezogen. Ist irgendwie komisch...
Sag mir wie bereits gewünscht bitte mal die Entfernung..
Abgezogen wird da prinzipiell gar nix..
Ich würde dir dann mal ne Rechnung aufstellen
Ok - Entfernung ist 20KM
Was mich halt stutzig macht, ist das anstatt 640€ nur 240€ Netto wieder abgezogen werden.
Ähnliche Themen
Wie bereits mehrmals gesagt wird nichts abgezogen
Das aufgeführte "Abziehen" ist fiktiv.
Wenn Du das in einen Rechner genau so eingibst aber ohne 500€ Eigenbeteiligung dann würden oben 4640€ versteuert werden unten eben diese 640 wieder abzeogen werden. Da bleibt dein Brutto quasi gleich aber du versteuerst halt 640€ mehr.
Ich hoffe ich habe dies einigermaßen korrekt und verständlichausgedrückt
BEi mir heiss es auch: Leasingrate + pauschal Sprit, Wartungskosten, Steuer usw. als Gehaltsverzicht dann 1% Regel. Habe ich direkt das Gespräch abgebrochen.
Da ist selbst ein VW up zu teuer
Vielleicht habe ich mich undeutlich ausgedrückt.
Nach der Versteuerung wird eben nicht 640€ wieder abgeführt!
Sondern nur 240€!
Das wäre dann nicht richtig.
640 kommen oben drauf für die Versteuerung, unten müssen die 640 wieder abgezogen werden.
Ein Sonderfall wäre pauschale Versteuerung durch den Arbeitgeber. Das steht dann aber auch deutlich auf der Abrechnung...
Für mich ist Deine erhaltene Abrechnung falsch.
Hast Du sie vorlieren?
Lade Sie doch mal hoch..
Kannst ja alle persönlichen Daten auch Gehalt usw schwärzen
Zitat:
@tjkili schrieb am 26. Februar 2016 um 22:03:41 Uhr:
Jedoch werden bei den Netto Abzügen nur die 240€ Wieder abgezogen. Ist irgendwie komisch...
Nein, ist nicht komisch.
Erst einmal geht dein Brutto um 500€ runter aufgrund des Gehaltverzichts, dann geht es wieder rauf (aber nur fiktiv) aufgrund des geldwerten Vorteils.
Dadurch zahlst du etwas mehr Steuern und Abgaben als vorher und hast 500€ Netto oben drauf weniger. Das sind dann die 573,88€ des Rechners.
Die 240€ und die 400€ siehst du in der Rechnung nie wieder, die 500€ unter Umstänsten aber schon.
Sprich 4150€ Versteuern und am Ende noch 500€ netto weniger.
Am Ende ist diese Kostellation für dich keine Rechnung, die sich für dich lohnen wird.
@Schweinesohn, das ist ja genau das merkwürdige. Ich habe das Gefühl das unser Lohnbüro da einen Fehler gemacht hat...ich Schaue mal ob ich meine Abrechnung hochladen kann.
Im schlimmsten Fall muss dein Arbeitgeber nachzahlen bei einer Prüfung. Der Arbeitnehmer ist nicht verpflichtet sowas zu merken.
Die Gefahr hier liegt nicht in Richtung Steuervergehen, sondern in einer falschen Abrechnung des Arbeitgebers, wo dieeser sicher in einem bestimmten Zeitraum zurückrechnen kann.