Firmenwagen: Fragen zur Fahrtenbuchmethode
Hallo Zusammen,
ein Bekannter von mir bekommt einen neuen Firmenwagen (Monteur) und würde diesen gerne ein Stück weit auch privat nutzen.
Aufgrund des doch sehr gewerblichen Charakters des Fahrzeugs (Mercedes Vito mit Ausbau für Werkzeug) kommt die 1%-Regelung natürlich nicht in Frage.
Allerdings ist vorher auch unklar, wie denn nun genau die Fahrtenbuchmethode berechnet wird.
Es gibt zwar unzählige Rechner und Infos dazu im Netz, aber da werden Angaben benötigt, die vorher nicht bekannt sind oder bei ihm gar nicht zutreffen. 😕
BLP: 32.750€
Entfernung zur Firma: 30km (Allerdings wird diese Strecke sogut wie nie gefahren, da er jeden Tag direkt von zuhause aus zum jeweiligen - wechselnden - Einsatzort startet). Muss das dann trotzdem berücksichtigt werden?
Laufende Unterhaltskosten: ??? Da er jeden Tag zu anderen Einsatzorten muss, mal nah, mal fern, ändern sich die Unterhaltskosten ununterbrochen. Greift man hier auf Vergangenheitswerte zurück? Allerdings gabs bisher im Firmenfuhrpark keine Vitos (bisher immer VW Bus), es gibt also gar keine Vergangenheitswerte zu diesem Modell.
Anteil privater Fahrten: auch dies weiss er vorher nicht. Das können mal nur 50km p.M. sein oder aber auch mal 200km. Welchen Wert setzt man da an?
Danke für Eure Hilfe!
Gruß Martin
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@simson311 schrieb am 22. Oktober 2017 um 10:03:26 Uhr:
Eine Frage an Euch, zählt eigentlich die Neuwagenabholung im Werk (Wolfsburg) als Betriebsfahrt?
Ich bin selbstständig und muss den Wagen ja nach München bringen!
Was soll es denn sonst sein? Du wirst das ja nicht aus Spaß machen. Fahrten zur Abholung (egal ob Dorfhändler oder Werk), Fahrten zur Inspektion usw. sind keine Privatnutzung, sondern betrieblich veranlasst. Mit dieser Vorgehensweise bin ich bisher sehr gut zurecht gekommen mit den "Freunden" vom Finanzamt.
Grüße
SpyderRyder
18 Antworten
Natürlich, dann dürfte man für die 100 Seiten nur 2 h brauchen, aber Freizeit ist kostenlos, was viele vergessen.
Eine Frage an Euch, zählt eigentlich die Neuwagenabholung im Werk (Wolfsburg) als Betriebsfahrt?
Ich bin selbstständig und muss den Wagen ja nach München bringen!
Zitat:
@Goify schrieb am 22. August 2017 um 22:11:16 Uhr:
Natürlich, dann dürfte man für die 100 Seiten nur 2 h brauchen, aber Freizeit istkostenloskostbar, was viele vergessen.
Ich hab´s mal korrigiert. 😁
Wenn man wie ich ständig die gleichen Ziele anfährt, dann erledigt Travelcontrol das zu 99% ganz alleine. Für meine 3584 Einträge auf 299 Seiten in drei Jahren habe ich tatsächlich zusammen etwa 3-4 Stunden benötigt.
Zitat:
@simson311 schrieb am 22. Oktober 2017 um 10:03:26 Uhr:
Eine Frage an Euch, zählt eigentlich die Neuwagenabholung im Werk (Wolfsburg) als Betriebsfahrt?
Ich bin selbstständig und muss den Wagen ja nach München bringen!
Was soll es denn sonst sein? Du wirst das ja nicht aus Spaß machen. Fahrten zur Abholung (egal ob Dorfhändler oder Werk), Fahrten zur Inspektion usw. sind keine Privatnutzung, sondern betrieblich veranlasst. Mit dieser Vorgehensweise bin ich bisher sehr gut zurecht gekommen mit den "Freunden" vom Finanzamt.
Grüße
SpyderRyder