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Firmenwagen, Chef will keine Winterreifen kaufen.

Hallo Leute,

ich will mal eure Meinungen und Empfehlungen zu einem Thema was mich aktuell sehr beschäftigt.

Seit Januar 2020 bin ich im neuen Job und habe im Juni einen schönen Firmenwagen bekommen.
Nun ist der Winter da und mein Chef weigert sich aktuell Winterreifen zu kaufen. Das Problem hab nicht nur ich sondern auch 5-6 andere Mitarbeiter, die dieses Jahr ein neues Auto bekommen haben.

Winterreifen brauche ich ja nur wenn bestimmte Bedingungen auf der Straße herrschen. Bisher muss ich das Auto nicht stehen lassen. Aber trotzdem kann das nun jeden Tag passieren.

Vier Reifen kosten halt schnell mal 1000€ und nach 3 Jahren, wenn die Autos aus dem Leasing gehen hat man halt diese Reifen die bestimmt auch nicht aufs nächste Auto passen. Kann ich irgendwie verstehen.

Aber ganz ehrlich, ich nutze die Karre als Familienauto und will nicht ständig auf den Wetterbericht schauen.

Hab ich als Arbeitnehmer hier irgendeine handhabe? Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet Winterreifen zu stellen. Ich bin im Außendienst tätig. Ich könnte jetzt sagen ich lasse das Auto bei entsprechenden Straßenbedingungen stehen. Kann meinen Job zum Glück 90% Remote erledigen, sodass die Provision sicher ist. Aber die restlichen 10% eben nicht.

Aber was machen ich mit Privatfahrten? Die fallen aus! Den Firmenwagen muss ich trotzdem versteuern.
Habe ich da jetzt einfach Pech? Irgendwie ist die Situation echt blöd.
Hatte jemand vielleicht schon mal ähnliche Erfahrungen gemacht? Findet ihr das es sinnvoll ist privat Reifen zu kaufen? Soll ich mein Chef weiter nerven? Kann ich mir vielleicht die gezahlten Steuern zurückfordern wenn ich nachweisen kann, dass ich einen Monat keine Privatfahrten durchgeführt habe?

Wäre einfach über Input dankbar.

Viele Grüße aus OWL.

243 Antworten

Zitat:

@mastert19
Bei mir sind es mit Privatfahrten vielleicht 30tkm im Jahr.

Mich kostet die Karre mit 98k BLP 340€ im Monat (Steuerklasse 3 und Beitragsbemessungsgrenzen sei Dank). Der Touran früher hat im Leasing allein 320€ gekostet, da hab ich noch keine Steuern, Versicherung und Sprit bezahlt.
Also das ist für uns als Familie schon sehr sehr angenehm.
Aber klar, ich lasse das Auto bei entsprechenden Bedingungen stehen. Keine Frage.

Ja da bin ich völlig bei Dir, das sieht bei mir ähnlich aus. Aber ich kann das Fahrzeug 12 Monate im Jahr nutzen. Du kannst max. 6 Monate im Jahr sicher unterwegs sein. Denn wer weiß schon, ob unterwegs nicht doch Eis und Schnee wartet? Das schränkt die private Nutzung an ca. 6 Monaten denn doch so ein, dass die Ausgabe zumindest fraglich ist.
Wer übrigens meint, die Firma sei verpflichtet alle Betriebsstoffe und auch Reifen zu tragen, nur weil die 1% Regelung in Ansatz gebracht wird, irrt. Was die Firma trägt und was nicht wird in einem vernünftigen Dienstwagenvertrag geregelt. Ich zahle z.B. das Einlagern der Räder privat, albern...ist aber so.

Zitat:

@CivicTourer schrieb am 8. Januar 2021 um 12:12:24 Uhr:


1. man hat ja dafür auch den Lohnbestandteil Auto. Und Versicherung. Und Wartung. Und Sprit auf Tankkarte.

Eben und wenn ich jetzt selber noch was reinzahlen soll ist das wie eine Lohnkürzung.

Zitat:

2. ich weiß ja auch, dass es tw gute Rabatte gibt. Aber wo man 50% auf den Listenpreis bekommt musst Du mir mal zeigen.

Bei großen Flotten wohl eher Standard.

Selbst wenn du als Privater mehr als 25% unter Listenpreis zahlst bist ja schon dämlich.

Es gibt aber auch Austattungslinien mit Listenpreisen die ungefähr den Kaufpreis wiederspiegeln (die sind dann für Geschäftsleasing konzipiert und da gibt's dann auch keinen großen Rabatt mehr --> gut für den Arbeitnehmer).

Zitat:

Und komme jetzt nicht mit einem Gebrauchtwagen - das ist nicht dasselbe wie ein neuer.

Auche in Gebrachter wird nach Listenpreis versteuert, wer sich sowas zum selben Preis andrehen lässt ist dämlich.

Zitat:

3. idR gibts nix billigeres als den Geschäftswagen.

Zweifelsohne (zumindest wenn man immer junge Autos fahren möchte).

Gruß Metalhead

Zitat:

@matzi99 schrieb am 8. Januar 2021 um 12:18:05 Uhr:


Was die Firma trägt und was nicht wird in einem vernünftigen Dienstwagenvertrag geregelt.

Stimmt, lohnt halt irgendwann schlicht nicht mehr.

Gruß Metalhead

Zitat:

@mastert19 schrieb am 8. Januar 2021 um 12:03:17 Uhr:


...
Mich kostet die Karre mit 98k BLP 340€ im Monat (Steuerklasse 3 und Beitragsbemessungsgrenzen sei Dank). Der Touran früher hat im Leasing allein 320€ gekostet, da hab ich noch keine Steuern, Versicherung und Sprit bezahlt.
Also das ist für uns als Familie schon sehr sehr angenehm.
...

...das will ich aber auch meinen - da mußte schon selbst ein eigenes altes Auto haben, dass sich Verkaufen nicht lohnt, bei dem du selbst die Wartung & Reparaturen machst und dazu muß die Sitaution schon so sein, dass du privat nicht zuviel fährst... dass sich ein Firmenwagen mit 1%-Regelung nicht lohnt.

Ich hatte damals als Fuhrparkleiter notgedrungen einen Firmenwagen... einen VW Golf 7 Variant, wie 99% der Mitarbeiter... der hat mich irgendwas zwischen 250,- und 300,- vom Netto gekostet.
Allerdings hab ich den für die Arbeit überhaupt nicht gebraucht... und bin damit nur den Arbeitsweg und privat gefahren... während ich allerdings noch ein weiteres privates Fahrzeug hatte, das ich auch nicht verkaufen wollte und der sich sonst nur die Reifen eckig gestanden hätte... deshalb hab ich den Firmenwagen wieder weg.

Und ja, die Firma als Halter ist mit in der Haftung und damit bekommt der Chef bei bestimmten Ordnungswidrigkeiten ebenfalls sein Fett weg... daher hätte ich als Chef z.B. diesen Hinweis so mit Versicherung nicht rumgeschickt... im Ernstfall ist das der Beweis / Hinweis darauf, dass er entsprechende Fahrten zumindest zugelassen oder angeordnet hat.
Ohne diese Schreiben hätte er sich im Ernstfall zumindest noch so "wischi waschi" von wegen hab ich ned gewust, war mir nicht bewußt oder "die sollten doch bei entsprechender Witterung garnicht fahren" rausreden können... mit dem Schreiben ist der Beweis erbracht, dass das Thema schon mal Gesprächsthema war, aber nicht reagiert wurde.

Eine Möglichkeit für den Chef seinen Kopf aus der Schlinge zu bekommen wäre z.B. entweder eine Dienstanweisung, dass die Fahrzeuge bei entsprechender Witterung nicht gefahren werden dürfen... was halt auch für die Firma kontraproduktiv ist.
Oder er schreibt entsprechende Einschränkungen in den Überlassungsvertrag / Zusatzvertrag zum Arbeitsvertrag.
Oder er deligiert das ganze Thema Fuhrpark einfach an ein Bauernopfer ala Fuhrparkleiter... dann hat der das Problem und kassiert z.B. die Punkte.

Deshalb gabs z.B. bei uns in der Firmen bei allem was irgendwie sicherheitsrelevant ist... so gut wie keine Einschränkungen.

PS: ...noch so ein Hinweis an die Firmenwagennutzer... 1. Firmenwägen brauchen nicht nur eine gültige HU (alle 2 Jahre) sondern auch eine gültige UVV-Prüfung (jährlich... also mal gucken, da muß irgendwo am Auto ne UVV Plakette kleben und in der Firma ein entsprechender Prüfbericht abgelegt sein!)

Außerdem ist der Firmenwagennutzer jährlich in der Benutzung des Fahrzeugs zu unterweisen... so ne Unterweisung ist schriftlich zu dokumentieren... Führerscheinkontrolle 2x im Jahr natürlich auch.
Und ne entsprechende Gefährdungsbeurteilung ist dabei natürlich auch obligatorisch.
(siehe z.B. auch https://www.fuhrpark.de/...arbeitgeber-bei-einer-unterweisung-beachten)

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Zitat:

@mastert19 schrieb am 8. Januar 2021 um 12:06:46 Uhr:



Zitat:

@xis schrieb am 8. Januar 2021 um 11:43:35 Uhr:


@mastert19

Es kristallisiert sich heraus, dass glasklar der Mietwagen mit Winterreifen oder ÖPNV (aktuell bitte P3-Maske mit Ventil tragen und Brille) für Geschäftsfahrten im Winter oder eine eigene Lösung für den eigenen Comfort erforderlich ist.

Poolfahrzeuge ohne Winterreifen kann man auch ablehnen (muss man ablehnen).

Die eigene Lösung ist entweder ein Satz Felgen von eBay und Semperit Winterreifen drauf (als Komplettrad verkaufen, wenn das Auto weg muss), oder Ganzjahresreifen auf die aktuellen Felgen aufziehen (ohne Runflat), die Originalreifen wegwerfen oder dem Chef ins Büro stellen.

Du rechnest das Ganze pro km um, und schaust, ob Dir der Spaß die Summe wert ist (und ob Du mit der Investition die Steuern noch "rettest" oder noch mehr draufzahlst, als wie wenn das Auto eine Weile herumsteht).

Ja ist halt die Frage ob so billigwinterreifen viel besser sind, was den Sicherheitsfaktor angeht.
Rechtlich bin ich natürlich sicherer.

https://www.ebay-kleinanzeigen.de/.../1556446876-223-24040

Der hier würde passen.

Dann kannst gleich mit den Sommerreifen weiter fahren.
Zwei verschiedene Hersteller und Speedindex.
Auf nem 100k Fahrzeug solche Gurken.

Wenn der nächste Dienstwagen ansteht, sagst zu Deinen Chefs du möchtest einen 3er mit Winterreifen.

Wenn man so ne fette Karre möchte, kauft man sich die halt allein und das dann mit winterreifen.

Hast Du den Wagen selbst konfiguriert?

Hattest statt 530xd einen 520 mit winterreifen bestellt.

Ich finde es erstaunlich, dass Chefs so dicke Kisten überhaupt zur Auswahl stellen.

Also ich würde mir ein Satz Winterräder in 18 Zoll kaufen, zur Not auch gebraucht,je nachdem wann der Wagen zurück geht.

...das ist, wie sich mir das darstellt eine kleine Klitsche... der Chef ist der, der als "Alleinherscher" die Ansagen macht, hat aber scheinbar vom Themenkomplex Firmenautos / Fuhrparkmanagement keine Ahnung und weiß daher garnicht auf welchem Glatteis er da insgesamt unterwegs ist.

Der TE sprach von 3 GF.

Wenn so eine kleine Firma, tolle Ausflüge, fette Dienstwagen bezahlt,dann kann der Nutzer sich die Winterräder selbst anschaffen.

Einzig man hätte das seitens der Geschäftsführung von Beginn an so kommunizieren und vertraglich festhalten müssen.
Und wer nicht will, muss halt einen Golf fahren. Da kann man die winterreifen für's gleiche Geld einspeisen.

Aber ich glaub damit wäre der TE auch nicht zufrieden.

Man kann halt nicht alles haben.

Semperit reifen habe ich selbst ausprobiert (nicht jede Größe). Für 2 Winter je 15.000 km einwandfrei, danach Schrott.

Speed Index V habe ich mir nach zwei Saisons mit H wieder gegönnt. Corona-bedingt fährt man ja derzeit leider(*) nicht viel.

H geht bekanntlich bis 210 km/h, aber man kann kurzzeitig drüber.

Seit Oktober bin ich noch nicht über 220 km/h gewesen, und dort auch nur sehr kurz. Ich bereue langsam das Geld für V... H wäre genauso gegangen. Zum Zeitpunkt des Kaufs Anfang November hätte ich gute 100 EUR weniger gezahlt für die von mir ausgesuchten Reifen (GY Ultragrip).

Na ja, egal, aber ich sehe V mittlerweile überbewertet. Wenn das allgemeine Tempolimit kommt, kaufe ich L oder M oder L in runderneuert.... Auf einem Dacia.... Oder Zoe. Die ganze Premium-BMW-Fahrerei hat dann keinen Zweck mehr.

Zu (*): Leider, weil ich PRIVAT die km "fresse": Ausstellungen, Naturschauspiele, Verwandtenbesuche an beiden Enden Europas in Ost und West usw... Das alles bleibt derzeit - leider(!) - aus.

@windelexpress @gast356

Eine kleine Klischte ist es mit weit über 20Mio Umsatz letztes Jahr definitiv nicht.
Der eine GF, der sich um die Autos kümmert hat halt spaß daran und er will das was er sich gönnt auch seinen Mitarbeitern gönnen. Deswegen gibt es keine Firmenwagenpolicy oder ähnliches. Ich bin in dem Fuhrpark mit meinem 530xd eher noch untermotorisiert. Wir haben vom 2er Tourer bis hin zum M8 (und den fährt nicht der Geschäftsführer) fast alles im Fuhrpark. Wir dürfen sogar Benzinfahrzeuge fahren wenn es sich ergibt. Das liebe ich auch an der Firma, dass hier alles sehr individuell ist und man das mach worauf man bock hat. Nur anscheinend nicht auf Winterräder.

Das Fahrzeug war ein Lagerneuwagen. Da er quasi Vollausstattung hat und auch vom Interieur und Motor fast genau das ist was ich mir vorgestellt habe, hab ich verständlicherweise nicht nein gesagt. An die Winterreifenproblematik habe ich nicht gedacht.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 8. Januar 2021 um 13:09:26 Uhr:


Der TE sprach von 3 GF.

Wenn so eine kleine Firma, tolle Ausflüge, fette Dienstwagen bezahlt,dann kann der Nutzer sich die Winterräder selbst anschaffen.

Einzig man hätte das seitens der Geschäftsführung von Beginn an so kommunizieren und vertraglich festhalten müssen.
Und wer nicht will, muss halt einen Golf fahren. Da kann man die winterreifen für's gleiche Geld einspeisen.

Aber ich glaub damit wäre der TE auch nicht zufrieden.

Man kann halt nicht alles haben.

Genau, wenn es mal klar formuliert würde. Wäre mir schon geholfen. Aber auch nach mehrmaligen Anfragen hab ich bisher keine konkrete Antwort bekommen. Das Auto geht im Juni 2023 wieder weg. Es würde sich also schon lohnen. Würde mich halt auch ärgern wenn ich mir jetzt Winterreifen kaufe und nächste Woche kauft Cheffe doch welche.

Dann kaufe Dir ein Satz Winterräder in 18 oder 19 Zoll und bleib weiterhin glücklich in der Firma.
Alles was Du jetzt versuchst mit Macht durchzusetzen wird schlussendlich Dein Arbeitsverhältnis belasten, nicht positiv.
Und beim nächsten AG bekommst nur einen Golf, oder anderes typisches Vertreterauto.

Reifen müssen eine Mindestprofiltiefe haben und beim x-drive quasi identische Tiefe auf allen 4 Rändern ... du kommst da noch drauf.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 8. Januar 2021 um 13:35:24 Uhr:


Dann kaufe Dir ein Satz Winterräder in 18 oder 19 Zoll und bleib weiterhin glücklich in der Firma.
Alles was Du jetzt versuchst mit Macht durchzusetzen wird schlussendlich Dein Arbeitsverhältnis belasten, nicht positiv.
Und beim nächsten AG bekommst nur einen Golf, oder anderes typisches Vertreterauto.

Woher weiß ich denn was ich auf das Auto rauf machen kann?
In den Papieren stehen nur die Sommerreifen mit den Felgen die ich auch drauf habe.

Ich brauche ja nun aber keine 20 Zoll Winterräder. Außerdem habe ich vorne und hinten andere größen.
Kann ich irgendwo nachschauen ob ich auch gleiche Reifen fahren darf?

...das mit "kleine Klitsche" bitte nicht falsch verstehen... das war von mir darauf bezogen, dass da im Prinzip der komplette Teil "Verwaltung Firmenfahrzeuge / Furhrparkmanagement" nicht da ist / fehlt.

So wie du schreibst, da nimmt die Geschäftsleitung einen fetten Batzen Geld und kauft den Mitarbeitern fette Karren... das mit der "1% Regelung / Versteuerung" wird von der Lohnabteilung gemacht... weil da schaut auch das Finanzamt drauf, damit die ihr Geld bekommen.

Aber die komplette erforderlich Organisation hinten dran (Dienstanweisungen / Überlassungsverträge, Gefährdungsbeurteilung, Unter-/Einweisungen, schriftliche Beauftragung des Nutzers / Fahrers (ich hab z.B. jedem der bei uns in der Baufirma ne Maschine bedienen sollte nach Prüfung der Qualifikation entsprechende Beauftragungen ausgestellt), Prüfung nach Unfallverhütungsvorschriften, Führerscheinkontrollen mind. 2x im Jahr, usw. usw.) fehlt... die fehlenden Winterreifen um die es hier geht sind dabei Pillepalle.

Z.B. das mit dem fehlenden Überlassungsvertrag wird interessant, wenn Mitarbeiter bestimmte Sachen mit den Firmenautos machen, die der Geschäftsführung so nicht Recht sind... da wurde damals bei uns auch geschludert und als die GF z.B. ein generelles Rauchverbot auch in den Firmenwägen durchsetzen wollte oder als einzelne mit den Firmenwägen über die Stränge geschlagen haben war die Regelungs- / Eingriffsmöglichkeit durch die fehlende Vertragsregelung verpaßt.

In einem Vortrag hat ein Referent einmal erwähnt, dass z.B. vor Jahren die Fa. Opel ein riesiges Problem mit den Firmenwägen der Mitarbeiter bekommen hat... dort gabs eine Reihe von türkischen Mitarbeitern, die inzwischen in führenden Positionen auch mit Firmenwägen gefahren sind... die sind damit auch nach Hause in die Türkei rüber in den asiatischen Teil gefahren, wo die jede übliche Versicherung aussteigt... da sind dann reihenweise nicht versicherte Firmenwägen in der Türkei rumgefahren, weil die das auch übersehen hatten, den Nutzungsbereich für die Firmenwägen im Überlassungsvertrag z.B. auf Deutschland, entsprechendes Ausland, etc. einzuschränken.

Oder soweit das vielleicht nicht allgemein für Arbeitsmittel / Firmeneigentum im Arbeitvertrag steht... guck mal nach, vielleicht haste Glück und das wurde dort auch vergessen... dann steht nirgends, dass du das Auto bei Auflösung des Arbeitverhältnisses zurückgeben mußt... vielleicht kannst es sogar behalten, wenn das vertraglich nicht geregelt ist.

Aber zurück, insgesamt ist das ein eindeutiges Organisationsversagen der Geschäftsführung - und so wird das im Zweifel, wenn etwas größeres passiert z.B. ein tödlicher Unfall auch in der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft gegen den / die Geschäftsführer bzw. soweit vorhanden (muß der GF ggf. schriftlich beauftragen / deligieren) den Fuhrparkleiter stehen.

PS: ...ich hab damals als Fuhr- und Maschinenparkleiter auf Hinweis unseres Geschäftsführers hin entsprechende Fachvorträge von Rechtsanwälten, etc. besucht.

@gast356 verdächtig guter Post. Genau so ist es.

Wobei nicht ALLE aufgezählten Punkte Rechtsvorschriften sind, aber die genannte Dokumentation über die Forderungen von Rechtsnormen hinaus tragen zum Nachweis der korrekten Wahrnehmung der gesetzlich festgelegten Verantwortung des Arbeitgebers bei.

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