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Firmenwagen ausschliesslich für Arbeitsweg

Themenstarteram 15. Februar 2018 um 9:46

Guten Morgen,

ich habe eine Frage, werde aus diesem Steuergedöns einfach nicht schlau.

Unsere Firma hat sich "gesund geschrumpft" und einige Mitarbeiter haben die Firma verlassen.

Auch zwei Vertriebler wurden eingespart und nun stehen zwei Autos ungenutzt in der Tiefgarage.

Leasingverträge laufen noch ca, 1,5 Jahre.

Nun überlege ich, ob ich mal anfragen soll ob ich einen der Wägen haben kann und zwar ausschliesslich für den Arbeitsweg. Ich will damit nicht zum Einkaufen fahren oder sonst wo hin sondern tatsächlich nur 5 Tage die Woche jeweils 27km hin und 27km wieder zurück, ohne Umwege.

1% Regelung kommt absolut nicht in Frage, das ist mir weit zu viel Geld um von S-Bahn auf Autobahn umzusteigen. Neuwert des Wagens den ich im Auge habe war 32.000 Euro.

Laut Online Rechner käme ich da auf über 600 Euro im Monat bei 1% und Arbeitswegbesteuerung.

Nun ist es so, ich fahre den Wagen aktuell ab und zu und führe natürlich auch ein Fahrtenbuch, bisher waren es ausschliesslich geschäftliche Fahrten.

Könnte ich den Wagen täglich für den Arbeitsweg nutzen, darüber Fahrtenbuch führen und nur ab und zu, also alle paar Wochen mal eine geschäftliche Fahrt mit dem Wagen machen?

Oder macht da das Finanzamt Probleme wenn man den Wagen fast ausschliesslich für den Arbeitsweg nutzt ohne 1% Regelung?

Wie würde es mit den Kosten laufen wenn das mit dem Arbeitsweg per Fahrtenbuch liefe? Ich kapiere das nicht so ganz.

Wäre super wenn mich da jemand aufklären könnte damit ich das meinem Chef mal vorschlagen kann!

Beste Antwort im Thema

Warum fragst Du dann, wenn Du es besser weißt.

Dann hättest Du auch angeben sollen, dass Du Verkäufer in einem Autohaus bist.

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am 15. Februar 2018 um 9:52

Zitat:

@menirules schrieb am 15. Februar 2018 um 10:46:09 Uhr:

Könnte ich den Wagen täglich für den Arbeitsweg nutzen, darüber Fahrtenbuch führen und nur ab und zu, also alle paar Wochen mal eine geschäftliche Fahrt mit dem Wagen machen?

Oder macht da das Finanzamt Probleme wenn man den Wagen fast ausschliesslich für den Arbeitsweg nutzt ohne 1% Regelung?

Wie würde es mit den Kosten laufen wenn das mit dem Arbeitsweg per Fahrtenbuch liefe? Ich kapiere das nicht so ganz.

Das könntest du theoretisch tun und das Finanzamt hätte wohl auch nichts dagegen. Nur bringt es dich kostentechnisch nicht weiter.

Das Fahrtenbuch teilt die Kosten nur entsprechend der Nutzung anteilig auf. Sinn würde es nur machen, wenn das Fahrzeug geschäftlich richtig viel genutzt werden würde.

Fazit: Vergiss die Idee ;).

Themenstarteram 15. Februar 2018 um 9:54

Okay, aber welche Kosten werden denn anteilig aufgeteilt?

Ich habe mich ja schon ein bisschen durchgekämpft und gelesen, dass reine Arbeitswege nicht als Privatfahrten angerechnet werden?

am 15. Februar 2018 um 9:56

Arbeitsweg = Privatfahrt.

Wenn Autos aber rumstehen kostet das mehr, wie wenn sich ein Mitarbeiter daran irgendwie beteiligt.

Er hätte aber sicherlich nichts dagegen wenn du die Leasingkosten wie auch dein Sprit usw. selber zahlst. Da profitierst du von den günstigen Konditionen und dein Arbeitgeber spart sich Geld.

Themenstarteram 15. Februar 2018 um 10:01

Das mit dem Privatweg stimmt wohl so nicht.

Zitat:

Das Gericht stellte klar, dass die Nutzung eines Fahrzeugs für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte keine private Nutzung sei, der Gesetzgeber habe diese Fahrten in § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG und § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG eindeutig der Erwerbssphäre zugeordnet.

https://www.heise.de/.../Der-Arbeitsweg-ist-nicht-privat-1402161.html

am 15. Februar 2018 um 10:04

Zitat:

@menirules schrieb am 15. Februar 2018 um 10:54:43 Uhr:

Okay, aber welche Kosten werden denn anteilig aufgeteilt?

Die Kosten, die das Fahrzeug verursacht. Also u.a. so etwas wie Leasingrate, Versicherung, Steuer, Kraftstoff, Fahrzeugwäschen usw..

Natürlich ist der Arbeitsweg nicht 'privat' und ist damit auch nicht mit der 1%-Regelung abgedeckt.

Dafür gibt es den pauschalen Aufschlag von 0,03% p. M. x Brutto-LP x Entfernungskilometer.

Beim Fahrtenbuch sind dies trotzdem Privatfahrten und mit der Pendlerpauschale steuerlich abzugsfähig.

Themenstarteram 15. Februar 2018 um 10:54

Ich hab das mal in einen Rechner eingegeben, alles mit grob geschätzten Daten natürlich.

Sehe ich das richtig dass letztendlich 696,34 Euro pro Jahr zu Buche schlagen?

Das wären 58 Euro im Monat, das kommt mir ein bisschen wenig vor.

Variante 2: Fahrtenbuch-Methode

Gesamtkilometer pro Jahr:

12000 km

davon privat (inklusive Fahrten von Wohnung zur Arbeitsstelle):

11000 km

Gesamte Benzinkosten pro Jahr:

900 Euro

Versicherung/Steuern pro Jahr:

500 Euro

Reparaturen/sonstige Kosten pro Jahr:

500 Euro

Inspektion pro Jahr

300 Euro

Abschreibung: 3.361,34 Euro

Kosten pro Kilometer: 0,46 Euro

zu versteuernde Kfz-Kosten: 5.097,90 Euro

minus Entfernungspauschale 1.782,00 Euro

zu versteuern pro Jahr: 3.315,90 Euro

Steuer (bei angegebenem Steuersatz von 21 Prozent) 696,34 Euro

am 15. Februar 2018 um 10:58

Sozialversicherungen nicht vergessen ;).

An den TE:

Wie willst Du geschäftliche Km abrechnen, wenn Du angestellt bist? Der Arbeitsweg ist privat, auch der Arbeitsweg von zu Hause ins Büro ist bei einem Selbständigen privat.

Und hört auf, irgendwelche Spezialfälle zu ergoogeln, die mit der hier gestellten Frage nichts zu tun haben. Der Arbeitgeber wäre suppenblöd, wenn er der Fahrtenbuchmethode zustimmt. Er haftet gegenüber dem FA. Und übernimmt der Arbeitnehmer das Fahrzeug mit allen Kosten (Leasing,Sprit,Vers.) hat er halt über den AG privat geleast.

Themenstarteram 15. Februar 2018 um 13:04

@juri.gagarin

"Der Arbeitsweg ist privat" diese pauschale Aussage ist halt immer noch falsch. Egal wie oft sie wiederholt wird. Soviel habe ich jetzt mittlerweile in Erfahrung gebtracht.

Habe ja sogar die entsprechenden Paragraphen gepostet.

Zitat:

Wie willst Du geschäftliche Km abrechnen, wenn Du angestellt bist?

Die Frage ergibt keinen Sinn. Ich will überhaupt nichts abrechnen.

Warum fragst Du dann, wenn Du es besser weißt.

Dann hättest Du auch angeben sollen, dass Du Verkäufer in einem Autohaus bist.

am 16. Februar 2018 um 10:08

Nochmal:

Arbeitsweg ist nicht privat (bei einem angestellten, der nicht exzessive Sales betreibt - was du nicht tust sonst hättest schon einen Wagen).

Also: Red mit deinem Chef doch einfach mal:

So: "Ist der Wagen eigentlich frei? Weil Interesse wäre da" - zu 80 % kann ich dir aus Erfahrung sagen, dass der Wagen nicht während der Leasingzeit zurückgegeben werden kann. Somit stehts im Hof, und kostet unnötig....also frag doch ma ;)

Themenstarteram 16. Februar 2018 um 11:02

Ja, das habe ich auch vor, ich wollte nur mal die Möglichkeiten ausloten und eben praktische Vorschläge machen, die auch Sinn machen :)

Und wenn das ganze 600 Euro im Monat kostet käme es ohnehin nicht in Frage.

Bei VW ist eine vorzeitige Kündigung vom Leasingvertrag jederzeit möglich. Kostet zwar ein paar Tausender, ist aber billiger, als sich das Auto in den Hof zu stellen.

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