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Firmenwagen als Privatauto

Themenstarteram 9. August 2015 um 22:17

Folgendes Szenario:

Sein Selbständiger kauft sich einen Neuwagen, diesen deklariert er als Firmenwagen für die steuerliche Absetzbarkeit. In Wahrheit absolviert er aber seine Dienstlichen Fahrten nach wie vor mit seinem älteren Privatwagen. Den Neuwagen fährt ausschließlich die Ehefrau für private Zwecke.

Die Ehefrau darf aber auch nur soviele Km mit dem Neuwagen fahren, entsprechend den dienstlichen Fahrten mit dem älteren Privat Kfz.

Gibt es irgendwelche Fallstricke vorm Finanzamt, z.B. können die es überprüfen, ob mit dem Neu-Wagen auch wirklich nur dienstlich gefahren wurde?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@cfellerei schrieb am 10. August 2015 um 00:17:57 Uhr:

Folgendes Szenario:

Sein Selbständiger kauft sich einen Neuwagen, diesen deklariert er als Firmenwagen für die steuerliche Absetzbarkeit. In Wahrheit absolviert er aber seine Dienstlichen Fahrten nach wie vor mit seinem älteren Privatwagen. Den Neuwagen fährt ausschließlich die Ehefrau für private Zwecke.

Die Ehefrau darf aber auch nur soviele Km mit dem Neuwagen fahren, entsprechend den dienstlichen Fahrten mit dem älteren Privat Kfz.

Gibt es irgendwelche Fallstricke vorm Finanzamt, z.B. können die es überprüfen, ob mit dem Neu-Wagen auch wirklich nur dienstlich gefahren wurde?

Das hängt vom zuständigen Sachbearbeiter beim Finanzamt ab.

Um dir eine genauere Auskunft geben zu können, müsstest du mal deine Steuernummer posten.

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Zitat:

@cfellerei schrieb am 10. August 2015 um 00:17:57 Uhr:

Folgendes Szenario:

Sein Selbständiger kauft sich einen Neuwagen, diesen deklariert er als Firmenwagen für die steuerliche Absetzbarkeit. In Wahrheit absolviert er aber seine Dienstlichen Fahrten nach wie vor mit seinem älteren Privatwagen. Den Neuwagen fährt ausschließlich die Ehefrau für private Zwecke.

Die Ehefrau darf aber auch nur soviele Km mit dem Neuwagen fahren, entsprechend den dienstlichen Fahrten mit dem älteren Privat Kfz.

Gibt es irgendwelche Fallstricke vorm Finanzamt, z.B. können die es überprüfen, ob mit dem Neu-Wagen auch wirklich nur dienstlich gefahren wurde?

Das ist wohl eher eine Frage, die im "KONZ" beantwortet wird.

Auf jeden Fall sollten hier keine fragwürdigen Steuertricks betrachtet werden.

Fakt ist allerdings auch, daß vor wenigen Jahrzehnten die steuerliche Belastung eines duchschnittlich Verdienenden, gerade den halben Prozentsatz erreichte wie heute. In den dreißiger Jahren des letzten JH. zahlte der normale Arbeiter nur etwa 1% des Lohnes als Lohnsteuer, die damals allerdings "Bürgersteuer" genannt wurde. Zustände wie im Paradies im Vergleich zu heute.

Außerdem wird heute vieles besteuert, das vor wenigen Jahren noch steuerfrei war. Außerdem hat man sich in einigen Punkten nicht so ganz ehrlich verhalten müssen und beim FA hat man nicht so genau hingesehen udn nachgefragt.

Das besondere dabei ist, das die SPD, die angebliche Interessenvertretung des "kleinen Mannes", einem Aktienbesitzer einen geringeren Steuersatz beschert hat, von dem vor allem der "Großkapitalist seinen Vorteil zog, währedn der Kleinsparer mit wenigen Aktien, mit der SPD-Regelung benachteiligt wurde.

Auch war es die SPD, die die Regelung mit dem 19% Abzug bei einem Schaden einführte. Der Staat bereichert sich mit diesem Abzug am Unglück des kleinen Mannes, der vorher seinen Schaden selbst reparieren konnte und die 19 % der Versicherung beliebig verwenden konnte.

Schließlich war es sein Schaden und er soll mit der Entschädigung frei verfügen können. So lernte ich es noch vor wenigen Jahren beim BGB-Schein.

Nicht die Versicherung zahlt weniger, sondern der Staat kassiert heute die 19% von der Versicherung!

Schöne Genossen, sich auf diese Weise zu bereichern!

schrauber

Zitat:

@cfellerei schrieb am 10. August 2015 um 00:17:57 Uhr:

Folgendes Szenario:

Sein Selbständiger kauft sich einen Neuwagen, diesen deklariert er als Firmenwagen für die steuerliche Absetzbarkeit. In Wahrheit absolviert er aber seine Dienstlichen Fahrten nach wie vor mit seinem älteren Privatwagen. Den Neuwagen fährt ausschließlich die Ehefrau für private Zwecke.

Die Ehefrau darf aber auch nur soviele Km mit dem Neuwagen fahren, entsprechend den dienstlichen Fahrten mit dem älteren Privat Kfz.

Gibt es irgendwelche Fallstricke vorm Finanzamt, z.B. können die es überprüfen, ob mit dem Neu-Wagen auch wirklich nur dienstlich gefahren wurde?

Das hängt vom zuständigen Sachbearbeiter beim Finanzamt ab.

Um dir eine genauere Auskunft geben zu können, müsstest du mal deine Steuernummer posten.

am 10. August 2015 um 5:57

Zitat:

@cfellerei schrieb am 10. August 2015 um 00:17:57 Uhr:

Sein Selbständiger kauft sich einen Neuwagen, diesen deklariert er als Firmenwagen für die steuerliche Absetzbarkeit. In Wahrheit absolviert er aber seine Dienstlichen Fahrten nach wie vor mit seinem älteren Privatwagen. Den Neuwagen fährt ausschließlich die Ehefrau für private Zwecke.

Eines dürfte wohl nicht funktionieren: Nämlich, dass der Neuwagen einerseits als Firmenwagen abgesetzt wird und die Firma andererseits mit den Kosten für berufliche Fahrten mit dem Privatwagen belastet wird.

Gruß

Der Chaosmanager

Wo kein Kläger, da kein Richter und solange man es nicht übertreibt und der Wagen der Gattin ein Ferrari ist und er den Golf fährt?

Also: ich habe hier folgende Situation - ich habe 2 Leasingwagen, beide über die Firma geleast und einen davon nutzt meine Frau...Damals war Sie noch Angestellte - heute nicht. Seitdem, so mein Steuerberater, sollte ich den Wagen meiner Frau als Privatausgabe deklarieren - fertig.

Laut meiner Kenntnis sind Fahrtenbücher und der Fuhrpark gerne Punkte, die von Prüfern betrachtet werden. Ebenso wie Anstellungs- und Mietverträge innerhalb der Familie und mit Ehepartnern...ob ich mich also deswegen zur Zielscheibe machen sollte?...muss jeder selber wissen.

PS: Ich habe mit Kunden gesprochen, die allerdings es so machen, dass der teurere Wagen der steuerlich abgesetzte Dienstwagen ist (1% Regelung, welcher aber durch die Gattin privat genutzt wird) und der Geschäftsführer juckelt mit einem 8 Jahre alten Golf durch die Gegend...aber auch das Konstrukt muss m.E. plausibel sein...

(Ich habe da mal einen Spruch gelesen, den ich ganz gut fand: "Bei manchen ist der Steuerspartrieb ausgeprägter als der eigene Sexualtrieb") :D

Ja

Das Finanzamt überwacht euch per GPS. ;):p

Zitat:

@killemann schrieb am 10. August 2015 um 20:55:49 Uhr:

Ja

Das Finanzamt überwacht euch per GPS. ;):p

Und das Bauamt guckt per Google Maps sich die Grundstücke und bebauten Bereiche an..."I like it"...;)

denen würde ich alles zutrauen...

Sorry, aber das macht das Bauamt tatsächlich. Vielleicht nicht per Google Maps, aber per Flugzeug. Die standen nämlich mal bei uns vor der Tür und fragten nach einem komischen Gebäude bei uns im selbst im Winter nicht einsehbaren Garten. Die hatten eine perfekte Luftbildaufnahme dabei.

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