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Firmenwagen 1% Regelung Private Benzinkosten

Themenstarteram 21. Januar 2015 um 19:01

Moin,

neuer Arbeitgeber der weit weg ist. Bedingung für den Job von mir ist ein Firmenwagen, da wir kein Auto haben und die Öffentlichen pro Strecke 1,5 Std. benötigen. Wagenwert 15.000 / zzgl. km Hin/Rückfahrt Arbeitsplatz = 2x 150 Euro = 300 Euro. Diese Wagen wir von mir auch beruflich wie von anderen Kollegen von Zeit zu Zeit Privat/beruflich genutzt = Wagentausch.

Ich bin der erste der soweit weg wohnt und bekomme daher auch einen offziellen Firmenwagenvertrag... ;-). Da es keine Vorlagen dafür im Unternehmen gabe, wurde der Vertrag erst "entwickelt". Daher bekam ich die Autoschlüssel in die Hand nach dem Motto "hier haste, fahr los". Einen Vertrag gab erst jetzt Monate später... :-(

Mündliche Absprache bei Antritt damals war, alles was bis zu 50 km um Deinen Wohnort ist = Privatfahrten ist spritechnisch mit drinnen, alles weitere mußte selbst zahlen an Spritkosten. Nun steht im "Entwurf", daß allen privaten Fahren die Benzinkosten von mir selbst zu tragen sind. Obwohl mein Chef heute noch meint, daß alles so bleibt wie gehabt bzgl. der mündlichen Regelung. Nun traue ich so etwas aus Erfahrung nicht und möchte natürlich dieses alles klar und deutlich schriftlich haben. Heißt dieses nun für mich:

a. keine Privatfahrten außer zu Hause und Arbeit und zurück oder

b. schriftlich festhalten: Fahrtenbuch für Privatfahrten führen und dieses entsprechend von den vorgestreckten Spritkosten abziehen oder

c. schriftlich festhalten: Fahrtenbuch für Privatfahrten führen und festlegen von einer Pauschalen pro km z.B. 0,18 wo alles drinnen ist per km, welche gesammtsumme den nächsten Monat vom Gehalt abgezogen wird?

Danke Euch :-)

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38 Antworten
Themenstarteram 22. Januar 2015 um 6:44

Tja, und wenn dann kollegen fahren und nicht richtig dokumentieren Geschäftsfahrt muß ich das bezahlen, genauso wenn die Kollegen eine Privatfahrt kleiner abrechnen als gefahren muß ich zahlen. Das ist doch Mist. aber naja, mal gucken was der große Meister heute dazu sagt wie wir das regeln.

Na ja, bei Übergabe schreibt man doch üblicherweise den Kilometerstand auf. Dann stimmt auch die Abrechnung.

Themenstarteram 22. Januar 2015 um 13:53

Zitat:

@Deloman schrieb am 21. Januar 2015 um 20:27:43 Uhr:

Zitat:

@moschberger schrieb am 21. Januar 2015 um 20:01:56 Uhr:

Nun steht im "Entwurf", daß allen privaten Fahren die Benzinkosten von mir selbst zu tragen sind.

Das ist doof !!! Ich weiss nicht warum solche Klauseln immer wieder auftauchen. :confused:

In den Vertrag gehört hinein, dass für jeden privat gefahrenen Kilometer 0,xx € zugezahlt werden müssen. Den Betrag könnt ihr aushandeln. Dann kürzt die Zuzahlung deine monatliche Versteuerung, das ist doch vorteilhaft.

wenn er dieses so über die Lohnabrechnung macht. Bisher ist das so ich tanke, gebe die Quittung ab und bekomme direkt mein Geld. Wenn ich längere Strecken privat fahre, die ja vereinbarungsgemäßt (mündlich) nicht drin sind, ziehe ich entsprechend km x literpreis = X von der Tankquittung ab und bekomme den Rest. Natürlich ist das mit "jeder privat km kostet X" über die Lohnabrechnung für mich besser, aber das heißt auch mehr Aufwand fürs Unternehmen. Da ist die jetztige Regelung natürlich für ihn einfacher. Oder sehe ich dieses falsch?

am 22. Januar 2015 um 20:27

Wogegen willst du dich denn jetzt absichern? Beim Finanzamt wird der Wagen mit 1% versteuert, d.h. private Fahrten sind aus steuerlicher Sicht kein Problem. Im Arbeitsvertrag sind private Fahrten ebenfalls nicht ausgeschlossen, d.h. arbeitsrechtlich sehe ich auch kein Thema, wenn du den Wagen privat nutzt.

Was ist jetzt der Grund warum du Scheu hast gemäß der Mündl. Absprache vorzugehen?

Themenstarteram 22. Januar 2015 um 20:37

@ Sencer: Siehe mein erster Beitrag:

Mündliche Absprache bei Antritt damals war, alles was bis zu 50 km um Deinen Wohnort ist = Privatfahrten ist spritechnisch mit drinnen, alles weitere mußte selbst zahlen an Spritkosten. Nun steht im "Entwurf", daß allen privaten Fahren die Benzinkosten von mir selbst zu tragen sind.

Jetzt untersagt plötzlich mein Cheffe jegliche Privatfahrten über die Firmenbenzinkosten abzurechnen. Wenn ich das trotzdem machen, könnte er defacto mich ran bekommen. Er will aber auch nicht eine Begrenzung dazu reinnehmen gemäßt unsere Absprache alles um 50 km um meinen Wohnort. Begründung: dann könnte ich ja jeden tag 50 km extra fahren oder mehrmals am tag. Danke fürs Vertrauen, als wenn ich das jetzt machte... Problem ist, er kennt sich mit diesen Verträgen nicht aus, sein Steuerberater hat den Vertrag ala Baukasten ihm übermittelt nach dem Motto: such dir aus was passt.

Entscheidend ist doch, was im Dienstwagenüberlassungsvertrag steht.

Entweder ist die private Nutzung erlaubt oder nicht. Wenn der Passus drin steht "bei Privatfahrten sind die Spritkosten selbst zu tragen" dann ist das zwar ungewöhnlich, scheint aber rechtlich einwandfrei. Kann man so machen. Dann würde ich den Dienstwagen aber einfach nicht privat nutzen, sondern mit einem eigenen Wagen zur Firma fahren. Die 1% Versteuerung darf dann natürlich auch nicht angewandt werden, was zusätzlich ein paar Taler spart.

am 22. Januar 2015 um 20:55

Naja, nochmal: Aktuell sehe ich nicht wie er dir irgend etwas nachweisen will, solange keine individuellen Fahrten aufgezeichnet werden und einzeln nach jeder Fahrt getankt werden muss. Selbst wenn er nachweist dass du woanders warst, dann hat er dir noch nicht nachgewiesen, dass du den Sprit dafür nicht separat getankt hast.

>Mündliche Absprache bei Antritt damals war, alles was bis zu 50 km um Deinen Wohnort

>ist = Privatfahrten ist spritechnisch mit drinnen,

Es macht auch keinen so etwas festzuhalten, da es ebenfalls nicht nachprüfbar ist. Solange du nicht an einer Tankstelle tankst, welche 51km oder mehr von deinem Wohnort weg ist, kannst du auch 2000km am Tag fahren und wärst im Rahmen eurer Vereinbarung.

Wenn er dir schriftlich nunmal keine andere Zusicherung geben will, dann verstehe ich nicht was du dabei gewinnst, wenn du nun von dir aus auf jegliche private Fahrten verzichtest? Du bist ja nicht erstmal in der Beweispflicht, sondern er muss dir vertragswidriges Verhalten nachweisen. Würdest du du wirklich mit Hauen und stechen versuchen bei einem AG angestellt zu bleiben, der dich versucht mit Tricks zu betrügen?

am 22. Januar 2015 um 20:58

Zitat:

@Deloman schrieb am 22. Januar 2015 um 21:52:17 Uhr:

Dann würde ich den Dienstwagen aber einfach nicht privat nutzen, sondern mit einem eigenen Wagen zur Firma fahren. Die 1% Versteuerung darf dann natürlich auch nicht angewandt werden, was zusätzlich ein paar Taler spart.

So einfach ist das aber nicht. Wenn im Überlassungsvertrag die private Nutzung erlaubt ist, dann muss der GWV auch versteuert werden, ganz gleich ob du den Wagen privat nutzt oder nicht. Will man sich davon befreien, muss man dann aufwändig ein lückenloses Fahrtenbuch vorlegen aus dem jeder km des Fahrzeugs eindeutig dem privaten oder beruflichen zugeordnet werden kann.

Themenstarteram 23. Januar 2015 um 5:55

Also ich habe kein Auto privat, bin also auf den Firmenwagen um zur Firma zu kommen angewiesen. Privatfahrten sind explizit erlaubt, Benzin dafür aber muß aber selbst gezahlt werden. D.h. ja dann auch die Fahrt von wohnung zur arbeit, richtig? Ich sehe bzgl. der "Beweislast" so: ich tanke bei mir oder in der Umgebung vom AG für 50 liter fahre hin und zurück arbeit/zu hause und so hause bißchen, bin aber diese woche z.b. nur ca. 50 km für den AG im Auftrag unterwegs. Reiche diesen Beleg wie gehabt ein, bekommte das Geld komplett wieder. Bisher alles schick, keiner meckert. Nun gemäß der Regelung im Vertrag könnte er sagen "Moment, Privatfahrten, ich nix bezahlen, du hast aber eingereicht".... den Rest KÖNNTE man sich denken. Und ja, ich vertrau ihm nicht = längere Geschichte. Aber Jobs fallen nicht vom Himmel. ;-) Ich muß aktuell das beste aus der Situation machen. Wenn der Passus jetzt nicht irgenwie geändert wird ist bei mir die Befürchtung dieses "könnte" man ausnutzen... wie siehe oben.

Der Passus ist ist für mich halt das Problem, Du weißt ja mündliche Absprachen sind das eine, schriftliche das andere. Und im Ernstfall kann mach das schriftliche beweisen und nicht das was mündlich zwischen AG und AN abgesprochen wurde. Solange alles läuft ist es ja gut wenn aber nicht... goldene Karte für mich...

am 23. Januar 2015 um 7:10

Ja, er hat die halt mehr versprochen als er dir jetzt schriftlich zugesteht. So is lebbe, passiert vielen. Ich versteh halt nicht was du da jetzt im Nachhinein noch verbessern willst? Es ist halt nun so wie es ist. Du hast ja keinen Hebel, da du ohne Vertrag angefangen hast da zu arbeiten. Entweder kündigen oder sich damit abfinden.

Ich versteh halt nicht was deine vorgehen an deiner Situation verbessern. Ich würd halt einfach mal so handeln wie abgesprochen. Im worst case ersetzt er halt ne Tankquittung nicht, das ist aber immer noch besser als die anderen Sachen die du denkst zu machen.

Also prinzipiell hast du bei der Geschichte schon ein großes Problem:

Du brauchst das Auto um zur Arbeit zu kommen, da du selbst keins hast.

=> Bekommst den Wagen, alles easy

Dann hast du die Klausel, alles mehr als 50km Privatfahrt musst du aus eigener Tasche bezahlen

=> In dem Fall sehr schlecht, da der Arbeitsweg ja schon deutlich weiter ist

Normale Vorgehensweise wie ich das kenne:

Du bezahlst 1% vom Listenpreis + 0,01% (nagelt mich nicht fest) vom Listenpreis pro km EINFACHER Entfernung zum Arbeitsplatz. Durch diese Art der Abrechnung darfst du dann auch privat fahren soviel du willst, da das alles steuerlich etc. mit gedeckelt ist.

Oder habe ich da an dem von mir genannten Firmenwagenmodell etwas total falsch verstanden? :D

am 23. Januar 2015 um 8:06

Zitat:

@Domme2602 schrieb am 23. Januar 2015 um 08:56:03 Uhr:

Du bezahlst 1% vom Listenpreis + 0,01% (nagelt mich nicht fest) vom Listenpreis pro km EINFACHER Entfernung zum Arbeitsplatz.

Die Fahrten zum Arbeitsplatz werden mit 0,03% vom Listenpreis je Entfernungskilometer versteuert.

Zitat:

Durch diese Art der Abrechnung darfst du dann auch privat fahren soviel du willst, da das alles steuerlich etc. mit gedeckelt ist.

Diese Darstellung ist leider nicht richtig. Die Versteuerung des geldwerten Vorteils und eine evtl. Einschränkung von Privatfahrten durch den Arbeitgeber haben miteinander nichts zu tun.

Es liegt im Direktionsrecht des Arbeitgebers, Privatfahrten einzuschränken bzw. den Mitarbeiter an den Kosten zu beteiligen. Nur bei einem festen monatlichen Privatanteil mindert dieser den geldwerten Vorteil, Tanken für die Privatfahrten mindern diesen nicht, d. h. auch wenn der MA privat tankt, muss der trotzdem den vollen geldwerten Vorteil versteuern.

Gruß

Der Chaosmanager

Zitat:

@Chaosmanager schrieb am 23. Januar 2015 um 09:06:28 Uhr:

Zitat:

@Domme2602 schrieb am 23. Januar 2015 um 08:56:03 Uhr:

Du bezahlst 1% vom Listenpreis + 0,01% (nagelt mich nicht fest) vom Listenpreis pro km EINFACHER Entfernung zum Arbeitsplatz.

Die Fahrten zum Arbeitsplatz werden mit 0,03% vom Listenpreis je Entfernungskilometer versteuert.

Wusste ich doch, dass ich da was falsch im Kopf hatte :D

Zitat:

@Chaosmanager schrieb am 23. Januar 2015 um 09:06:28 Uhr:

Zitat:

Durch diese Art der Abrechnung darfst du dann auch privat fahren soviel du willst, da das alles steuerlich etc. mit gedeckelt ist.

Diese Darstellung ist leider nicht richtig. Die Versteuerung des geldwerten Vorteils und eine evtl. Einschränkung von Privatfahrten durch den Arbeitgeber haben miteinander nichts zu tun.

Es liegt im Direktionsrecht des Arbeitgebers, Privatfahrten einzuschränken bzw. den Mitarbeiter an den Kosten zu beteiligen. Nur bei einem festen monatlichen Privatanteil mindert dieser den geldwerten Vorteil, Tanken für die Privatfahrten mindern diesen nicht, d. h. auch wenn der MA privat tankt, muss der trotzdem den vollen geldwerten Vorteil versteuern.

Gruß

Der Chaosmanager

Würde es dann nicht Sinn machen, einen günstigen Gebrauchten zu finanzieren? Ein Dienstwagen für 15k € ist ja auch nicht unbedingt das non plus ultra... Wenn man den "privaten" Sprit eh zahlen muss kann man gleich das Ganze Auto bezahlen...

Oder wurde der Weg zur Arbeit von den "privaten Fahrten über 50km" ausgenommen?

am 23. Januar 2015 um 8:11

Zitat:

@Domme2602 schrieb am 23. Januar 2015 um 09:09:17 Uhr:

Oder wurde der Weg zur Arbeit von den "privaten Fahrten über 50km" ausgenommen?

So hatte ich den TE verstanden.

Gruß

Der Chaosmanager

Themenstarteram 23. Januar 2015 um 9:54

Zitat:

@Sencer schrieb am 23. Januar 2015 um 08:10:50 Uhr:

Ja, er hat die halt mehr versprochen als er dir jetzt schriftlich zugesteht. So is lebbe, passiert vielen. Ich versteh halt nicht was du da jetzt im Nachhinein noch verbessern willst? Es ist halt nun so wie es ist. Du hast ja keinen Hebel, da du ohne Vertrag angefangen hast da zu arbeiten. Entweder kündigen oder sich damit abfinden.

Ich versteh halt nicht was deine vorgehen an deiner Situation verbessern. Ich würd halt einfach mal so handeln wie abgesprochen. Im worst case ersetzt er halt ne Tankquittung nicht, das ist aber immer noch besser als die anderen Sachen die du denkst zu machen.

Naja im schlimmsten Fall, rein theoretisch, wäre es Betrug = keine Privatfahrten über Firma abrechnen lt. jetzigem Vertrag, ich fahre privat wie gehabt (mündliche Absprache), reiche Belege ein, er zahlt aus usw. wenn er will hat er mich.

Du hast natürlich Recht, entweder alles schlucken und Risiko eingehen oder halt auf Wagen verzichten und schnellstmöglich neuen Job der näher dran ist. Ärgerlich ist das trotzdem alles... naja, sowas passiert. das ist das leben. ;)

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