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Finanzierung und Teilkasko Vorraussetzung

Themenstarteram 12. August 2021 um 22:48

Hallo zusammen,

 

ich habe mir ein Auto finanziert und habe nun im Vertrag festgestellt, dass eine Voll- oder Teilkaskoversicherung notwendig ist, damit der Vertrag gültig ist.

 

Jedoch hab ich das Auto schon bekommen und keine Voll- oder Teilkasko abgeschlossen. Nur eine Haftpflicht.

 

Kann es jetzt passieren, dass die Finanzierung durch die Bank aufgelöst wird? Ich hab nämlich angst, dass sie dann sagen, dann wird der Vertrag seitens Bank aufgelöst.

 

Ich hab auch bisher nur den Darlehensantrag vor mir liegen und den Vertrag per Post nicht erhalten.

 

Aber dann würde ich das Auto ja nicht erhalten oder?

 

Ist meine erste Finanzierung deshalb meine (doofen) Fragen :confused:

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14 Antworten

Erstmal weiss die Bank nichts davon. Aber was machst Du denn im Falle eines Unfalls?

Das Fahrzeug gehört der Bank und nicht Dir.

Im eigenen Interesse solltes das Fahrzeug ausreichend versichert sein.

Themenstarteram 12. August 2021 um 23:07

Ich wollte im Januar es nachträglich abschließen, weil die Versicherung meinte, dass sie da Rabatte anbieten

 

War vielleicht bisschen blöd

Du solltest das Auto wirklich so schnell wie möglich auf VK hochstufen damit du auf der sicheren Seite bist.

Es muss nicht passieren aber wenn doch was ist dann zahlt kein Mensch außer Du und zwar die reperatur oder gar das Auto selbst ohne es nutzen zu können.

Zitat:

@Schweinesohn schrieb am 13. August 2021 um 01:05:25 Uhr:

Erstmal weiss die Bank nichts davon. Aber was machst Du denn im Falle eines Unfalls?

Das Fahrzeug gehört der Bank und nicht Dir.

Im eigenen Interesse solltes das Fahrzeug ausreichend versichert sein.

Natürlich gehört das Fahrzeug ihr . Erst wenn sie ihren Pflichten nicht nachgeht , geht es zur Bank.

Zum TE

Du solltest natürlich deinen Teil des Vertrages erfüllen und das KFZ mindestens auf TK hochstufen.

Besser noch VK ! . Sonst haste im Schadensfall das Problem, dass das Auto kaputt ist und du noch Jahre für den Kredit bezahlst.

Gruss

Wundert mich das Teilkasko akzeptiert wird kenne ich von BMW Bank und Mercdes Bank anders von Leasing über Alphabet und Co gar nicht zu reden.

Zitat:

@It is Naoanto schrieb am 13. August 2021 um 08:55:25 Uhr:

Zitat:

@Schweinesohn schrieb am 13. August 2021 um 01:05:25 Uhr:

Erstmal weiss die Bank nichts davon. Aber was machst Du denn im Falle eines Unfalls?

Das Fahrzeug gehört der Bank und nicht Dir.

Im eigenen Interesse solltes das Fahrzeug ausreichend versichert sein.

Natürlich gehört das Fahrzeug ihr . Erst wenn sie ihren Pflichten nicht nachgeht , geht es zur Bank.

Zum TE

Du solltest natürlich deinen Teil des Vertrages erfüllen und das KFZ mindestens auf TK hochstufen.

Besser noch VK ! . Sonst haste im Schadensfall das Problem, dass das Auto kaputt ist und du noch Jahre für den Kredit bezahlst.

Gruss

Ich kenne den Vertrag nicht, aber ich gehe davon aus dass sie nur Besitzerin ist, Eigentümer jedoch die Bank.

Zitat:

@It is Naoanto schrieb am 13. August 2021 um 08:55:25 Uhr:

 

Natürlich gehört das Fahrzeug ihr . Erst wenn sie ihren Pflichten nicht nachgeht , geht es zur Bank.

Zum TE

Du solltest natürlich deinen Teil des Vertrages erfüllen und das KFZ mindestens auf TK hochstufen.

Besser noch VK ! . Sonst haste im Schadensfall das Problem, dass das Auto kaputt ist und du noch Jahre für den Kredit bezahlst.

Gruss

Bei Finanzierungen die nicht anders abgesichert sind (Haus etc), wird das Auto sicherungsübereignet.

Es gehört also der Bank, bis der Kredit abbezahlt ist.

Themenstarteram 13. August 2021 um 10:56

Dann werd ich mal direkt ne Vollkasko dazu versichern, sobald meine Vertragsunterlagen von der Versicherung da sind

Du kannst auch direkt anrufen und es ändern lassen dann musst nicht warten.

Klar kostet das paar € mehr ABER sicher ist sicher.

Am falschen Ende sparen ist doof.

Zitat:

@It is Naoanto schrieb am 13. August 2021 um 08:55:25 Uhr:

Zitat:

@Schweinesohn schrieb am 13. August 2021 um 01:05:25 Uhr:

Das Fahrzeug gehört der Bank und nicht Dir.

Natürlich gehört das Fahrzeug ihr . Erst wenn sie ihren Pflichten nicht nachgeht , geht es zur Bank.

Da hat mal wieder jemand Jura verstanden.

Wenn es ein Neufahrzeug ist, dann ist eine Vpllkasko für mich einfach pflicht. Was passiert denn, wenn du einen Unfall baust? Kannst du im Fall der Fälle das Fahrzeug in voller Höhe erstatten? Ob diese im Januar günstiger wird, interessiert auch niemanden, wenn du jetzt einen Unfall baust. Dann hast du im Zweifel nämlich Schulden in Höhe des Erstattungswertes.

Zitat:

@Markus_79 schrieb am 14. August 2021 um 13:09:57 Uhr:

Wenn es ein Neufahrzeug ist, dann ist eine Vpllkasko für mich einfach pflicht. Was passiert denn, wenn du einen Unfall baust? Kannst du im Fall der Fälle das Fahrzeug in voller Höhe erstatten? Ob diese im Januar günstiger wird, interessiert auch niemanden, wenn du jetzt einen Unfall baust. Dann hast du im Zweifel nämlich Schulden in Höhe des Erstattungswertes.

Das würde ich noch nicht mal von Neu- oder Gebrauchtfahrzeug abhängig machen, sondern:

Kann ich einen Totalschaden oder teure Unfälle/Schäden "mal eben so" bezahlen oder ist das ein finanizielles Desaster?

Zitat:

@Schweinesohn schrieb am 14. August 2021 um 13:39:06 Uhr:

 

Kann ich einen Totalschaden oder teure Unfälle/Schäden "mal eben so" bezahlen oder ist das ein finanizielles Desaster?

Wer sich einen neues Auto nur mit HP leisten kann, der schon ... ;)

Ist zwar bei jedem persönlich anders, aber bei mir zb beträgt der Unterschied zwischen Vollkasko und nur Haftpflicht momentan 134 Euro im Jahr. Da wird der Wagen wohl ewig in Vollkasko bleiben ... :D

Themenstarteram 14. August 2021 um 13:02

Ist kein Neufahrzeug, aber ja ihr habt Recht.

 

Warten war keine gute Idee

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