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Finanzierung und Coronavirus

Themenstarteram 19. März 2020 um 16:13

Hi,

in meinem fall, konnte ich das Fahrzeug nicht anmelden und so musste der Fahrzeugbrief an die Bank zurück. Trotzdem möchte der Händler das ich die Abnahmeerklärung unterschreiben, obwohl ich das Fahrzeug noch gar nicht gesehen habe.

In der Erklärung steht:

"Ich bin ausdrücklich darauf hingewiesen worden, dass die von mir bestätigte ordnungsgemäße Abnahme des Fahrzeuges entscheidend für die Auszahlung der Darlehensvaluta an den ausliefernden Händler ist und dass ich mich schadenersatzpflichtig mache, wenn ich diese Erklärung vor ordnungsgemäßer Abnahme unterschreibe"

Außerdem geht dann die Vergütungs- und Leistungsgefahr auf den Besteller über.

Und die Ratenzahlung beginnt, obwohl ich auf unbestimmte Zeit nicht weiß, wann ich das Fahrzeug zulassen kann.

Unterschreiben oder nicht unterschreiben?

 

 

Beste Antwort im Thema

Worstcase: Nach Unterschrift ruft der Händler den Kaufpreis ab, das Auto nebst Papieren bleibt zunächst bei ihm - und nun stellt jemand Insolvenzantrag.

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Denk nur dran, einen ausreichenden Versicherungsschutz zu organisieren, falls du es für nötig erachtest.

Der Fall mag unwahrscheinlich sein, der Schaden jedoch im Zweifelsfall immens bis existenzbedrohend.

Themenstarteram 20. März 2020 um 14:33

Zitat:

@guruhu schrieb am 20. März 2020 um 15:23:32 Uhr:

Denk nur dran, einen ausreichenden Versicherungsschutz zu organisieren, falls du es für nötig erachtest.

Der Fall mag unwahrscheinlich sein, der Schaden jedoch im Zweifelsfall immens bis existenzbedrohend.

Wie du meinen?

Nun, für ein nicht zugelassenes Auto besteht idR kein Versicherungsschutz der VK. Alle "sonstigen" Produkte greifen nicht für KFZ.

Du müsstest dir also überlegen was passiert, wenn die jemand (Gott bewahre, dass sowas eintritt) die Karre anzündet, oder das Haus drumherum abbrennt. Nur mal exemplarisch gesehen.

Es ist ein Risiko. Wie hoch und ob du das dann abdecken willst, musst du wissen. Ich wollte es nur erwähnt haben, bevor das Kind am Brunnenrand zum Sprung ansetzt.

Themenstarteram 20. März 2020 um 15:07

Ah Danke, ja das ich durchaus ein wichtiger Hinweis.

Glücklicherweise besitze ich eine eigene Garage und dort wird das Fahrzeug auch verweilen bis auf weiteres.

am 20. März 2020 um 15:49

Zitat:

@twil schrieb am 20. März 2020 um 15:08:28 Uhr:

trotz schlechten Beigeschmack der Garantiezeit.

Dazu gibt es, wie oben schon mal erwähnt, keinen Grund. Garantie läuft bei allen mir bekannten Marken ab Erstzulassung und nicht dem Lieferdatum.

Schön dass ein Kompromiss gefunden wurde.

und trotz allem mehraufwand und hindernissen wünsche ich dir natürlich viel freude mit dem neuen fz und glückwunsch! bleibt alle gesund

Zitat:

@twil schrieb am 19. März 2020 um 17:13:28 Uhr:

...in meinem fall, konnte ich das Fahrzeug nicht anmelden...

Warum willst du das Fahrzeug unbedingt selbst anmelden? :confused:

Zitat:

@obermuh schrieb am 20. März 2020 um 16:49:36 Uhr:

Zitat:

@twil schrieb am 20. März 2020 um 15:08:28 Uhr:

trotz schlechten Beigeschmack der Garantiezeit.

Dazu gibt es, wie oben schon mal erwähnt, keinen Grund. Garantie läuft bei allen mir bekannten Marken ab Erstzulassung und nicht dem Lieferdatum.

Schön dass ein Kompromiss gefunden wurde.

VW scheint dir demnach nicht bekannt zu sein "beginnt ab Übergabe des Fahrzeugs … an den Endkäufer oder ab dem Datum der Erstzulassung, je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt.

am 20. März 2020 um 20:08

Wieder was gelernt, Asche auf mein Haupt!

Zitat:

@Drahkke schrieb am 20. März 2020 um 19:55:43 Uhr:

Zitat:

@twil schrieb am 19. März 2020 um 17:13:28 Uhr:

...in meinem fall, konnte ich das Fahrzeug nicht anmelden...

Warum willst du das Fahrzeug unbedingt selbst anmelden? :confused:

Wenn der Händler zu weit weg ist vom eigen Zulassungsbezik übernehmen die die Zulassung nicht.

Es wird doch wohl in der Nähe des TE einen Zulassungsdienst geben.

Es gibt deutlich pragmatischere Zulassungsstellen als die des TE

Im Landkreis BC gilt folgendes

 

Zitat:

:

 

Termine für zwingend notwendige, private Kfz-Zulassungen

Für zwingend notwendige private Kfz-Zulassungen können online Termine unter www.biberach.de vereinbart werden. Gewerbliche Kunden können die bisherige „Briefkastenlösung“ weiter nutzen.

Ergo haben Händler gar kein Problem, mein Händler nutzt die Briefkastenlösung seit es sie gibt. :D Auch weil Jemand in der Firma quasi neben einer der Aussenstelle wohnt.

Vielelicht sollte der TE mal selbst bei der Zulassungsstelle nachfragen ob es eine Möglichkeit gibt.

Aber leider gibt es ja auch noch Zulassungstellen die es nicht auf die Reihe bekommen das eine Kennzeichenmitnahme ohne Wartezeit möglich ist.

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 20. März 2020 um 10:34:05 Uhr:

Ich sehe es auch so, dass der Händler seine vertraglichen Pflichten erfüllt un das Auto bereitgestellt hat. Dass Du es nicht anmelden kannst, ist ja nicht sein Problem.

Und wie sieht das andersherum aus?

Fahrzeug wurde bereits angemeldet und sollte im Werk abgeholt werden.

Fahrzeug kann nun nicht mehr wie vereinbart abgeholt werden, zugelassen inkl. Versicherungsschutz und KFZ Steuer ist es ja bereits ^^

Geht es dir um das Fahrzeug oder die Werlsabholung?

Sorry, die Antwort nicht gesehen :O

Das Fahrzeug selbst ^^

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