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Finanziertes Fahrzeug in Niederlande verkaufen

Themenstarteram 9. März 2016 um 23:28

Hallo zusammen,

Ich habe mein Auto in einem Autoportal angeboten, nun hat sich ein Interessent aus den NL gemeldet und wir sind uns über den Preis einig. Das Auto ist finanziert und über das Autohaus bekomme ich wohl den Kfz Schein. Wie ist das weitere Vorgehen? Habe noch nie ein Auto verkauft, worauf muss ich achten? Abmelden? Versicherung für die Überfahrt nach NL? Und ist eine Verkaufssteuer fällig wenn ich in den NL das Auto übergebe?

Bin für jeden Tip sehr dankbar....

Beste Antwort im Thema

Wie wärs als Erstes mit der finanzierenden Bank zu sprechen?

Das Auto gehört ihr und nicht dir.

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Seit wann liefert man denn beim Privatverkauf ins Ausland und nimmt somit die ganze Zoll und Steuerkiste auf die eigene Kappe???

am 10. März 2016 um 7:17

Ist doch eigentlich ganz einfach. Ich würde vereinbaren, dass der Käufer das abgemeldete Auto beim Verkäufer abholt, der Käufer unterschreibt den Kaufvertrag, bezahlt den vereinbarten Preis und nimmt das Auto mit.

Gruß

Der Chaosmanager

am 10. März 2016 um 8:03

Fahrzeug abmelden. Vorgefertigten Kaufvertrag (zb) Mobile oder ADAC ausfüllen. Personalausweis vom Käufer kopieren und Nur BARGELD akzeptieren.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 10. März 2016 um 01:05:44 Uhr:

Seit wann liefert man denn beim Privatverkauf ins Ausland und nimmt somit die ganze Zoll und Steuerkiste auf die eigene Kappe???

Zoll? Welcher Zoll soll da fällig werden?

Einfuhrzoll, Mehrwertsteuer, Luxussteuer...

Jedes Land hat da sein Vorgaben und Gesetze.

Wie wärs als Erstes mit der finanzierenden Bank zu sprechen?

Das Auto gehört ihr und nicht dir.

am 10. März 2016 um 10:51

Zitat:

@Bert1956 schrieb am 10. März 2016 um 10:58:28 Uhr:

Wie wärs als Erstes mit der finanzierenden Bank zu sprechen?

Das Auto gehört ihr und nicht dir.

Na ja, bestenfalls ist das finanzierte Fahrzeug sicherungsübereignet, aber das Auto gehört nicht der Bank. Und ich wüsste nicht, dass eine Bank einem Verkauf zustimmen müsste.

Selbstredend muss der Kredit abgelöst werden, aber wenn der TE schreibt, dass er die Zulassungsbescheinigung II vom Händler erhält, dürfte das ja wohl abgesprochen sein.

Gruß

Der Chaosmanager

Na du bist ja heute wieder ein Wortklauber;)

Aber was bitte du Sprachgelehrter heißt denn "sicherungsübereignet"?

Da steckt imho das Wort Eigentum drin.

Die Zulassungsbescheinigung II hat normalerweise die Bank in ihrem Besitz.

Aber okay wenn die Bank vor dem eigentlichen Verkauf den Brief rausrückt...

Davon habe ich allerdings noch nie gehört.

am 10. März 2016 um 11:13

Zitat:

@Bert1956 schrieb am 10. März 2016 um 11:56:01 Uhr:

Na du bist ja heute wieder ein Wortklauber;)

Aber was bitte du Sprachgelehrter heißt denn "sicherungsübereignet"?

Das heißt, dass der Kreditgeber von seinem Eigentumsrecht nur im Sicherungsfall Gebrauch machen kann, wenn also z. B. der Schuldner mit der Ratenzahlung im Rückstand ist.

Zitat:

Aber okay wenn die Bank vor dem eigentlichen Verkauf den Brief rausrückt...

Davon habe ich allerdings noch nie gehört.

Ich schon, bei Herstellerbanken ist es ein durchaus gängiges Prozedere, dass der Händler die Zulassungsbescheinigung II treuhänderisch anfordern kann. Bei Kreditnehmern, die langjährige Kunden sind und stets pünktlich zahlen, gibt es da i. d. R. keine Probleme.

Gruß

Der Chaosmanager

Zitat:

@benprettig schrieb am 10. März 2016 um 10:10:07 Uhr:

Einfuhrzoll, Mehrwertsteuer, Luxussteuer...

Jedes Land hat da sein Vorgaben und Gesetze.

Hättest du mal in der Schule aufgepasst, dann wüsstest du, dass es keine Einfuhrzölle im EU-Binnenverkehr gibt. Verstehe wirklich nicht, dass sich das nicht längst mal rumgesprochen hat. Gilt bei Privatverkauf auch für das Thema Umsatzsteuer (nicht Mehrwertsteuer) - wird nicht erhoben und fällt nicht an. Luxussteuer ist Sache des Erwerbers, hat der TE ebenfalls nix mit zu tun.

am 10. März 2016 um 12:03

Zitat:

@SpyderRyder schrieb am 10. März 2016 um 12:56:36 Uhr:

 

Gilt bei Privatverkauf auch für das Thema Umsatzsteuer (nicht Mehrwertsteuer) - wird nicht erhoben und fällt nicht an.

Ergänzende Information: Die Einfuhrumsatzsteuer fällt innerhalb der EU generell nicht an - also weder privat noch gewerblich.

Gruß

Der Chaosmanager

Zitat:

@Chaosmanager schrieb am 10. März 2016 um 13:03:02 Uhr:

Zitat:

@SpyderRyder schrieb am 10. März 2016 um 12:56:36 Uhr:

 

Gilt bei Privatverkauf auch für das Thema Umsatzsteuer (nicht Mehrwertsteuer) - wird nicht erhoben und fällt nicht an.

Ergänzende Information: Die Einfuhrumsatzsteuer fällt innerhalb der EU generell nicht an - also weder privat noch gewerblich.

Gruß

Der Chaosmanager

Vorsicht.

Lies dir mal §1b und §2a UStG durch, für den Anfang dürfte das reichen. ;)

Na ja. Lasse mich gerne eines besseren belehren, vielleicht bin ich ja nicht auf dem aktuellsten stand.

Aber definitiv erinnere ich mich an Kaufberatungen in Autozeitschriften, wo das Prozedere mit dem ganzen Zoll und Steuern beschrieben wurde. Ebenfalls kam da immer als Fazit, dass es am besten ist einen Re-Import zu kaufen, wo der Händler bereits alles erledigt hat.

Ausserdem habe ich gerade gegoogelt, dass es sehr wohl in bestimmten Fällen Umsatzsteuer zu zahlen gibt bei sehr jungen Gebrauchten.

@SpyderRyder

Und anstatt Wortklauberei zu betreiben, könnte man auch höflich erklären wie es ist, anstatt lässig eine Frage zu stellen um dann die Antwort frech zu kommentieren. Hättest Du mal in der Schule bzw. bei der Erziehung aufgepasst, wie man höflich bleibt... Und pauschal zu sagen, dass der Verkäufer damit nichts zu tun hat, würde mir als Antwort nicht reichen. Der beste Tipp hier: Preis aushandeln und Auto hier abgemeldet am Wohnort des Verkäufers übergeben.

am 10. März 2016 um 17:55

Das gilt für Neuwagen, hier gelten durchaus andere Mehrwersteuersätze

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