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Fiktive Schadensberechnung - Abzug berechtigt?

Themenstarteram 7. Dezember 2013 um 23:59

Ich habe eine Frage,

Und zwar habe ich mir einen Unfallschafrn fiktiv auszahlen lassen. Habe mir einen Kostenvoranschlag von einer benachbarten Werkstatt besorgt und es wurde auch alles akzeptiert. Jetzt wird mir mit Verweis auf ein Angebot einer anderen Werkstatt Geld abgezogen. Die Werkstatt ist lt. Schreiben 21km entfernt.

Ich hab gelesen, dass wenn das Auto regelmäßig in der Fachwerkstatt gewartet wurde und nicht àlter als drei Jahre ist es nicht zulässig ist.

Hatte schon daran gedacht zu einer Fachwerkstatt zu gehen und denen mal die preise einzureichen. Kann mir da jemand weiterhelfen?

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22 Antworten
am 8. Dezember 2013 um 0:15

Was hat das mit Abzug Neu für Alt zu tun?

Themenstarteram 8. Dezember 2013 um 0:19

Darunter ist das bei denen geführt. Vielleicht habe ich mich falsch ausgedrückt.

Bei fiktiver Abrechnung kann eine Versicherung die ortsüblichen Preise zugrunde legen.

Wie Du selber schon richtig erwähnt hast, kannst Du dagegen Einspruch einlegen, wenn

dein Auto regelmäßig bei der Fachwerkstatt gewartet wird

Das Alter ist garnicht so wichtig, wenn das Fahrzeug in deiner Halterschaft regelmäßig bei der Fachwerkstatt gewartet wird, dann kannst Du nach den Preisen der Fachwerkstatt auch fiktiv abrechnen.

Wenn Du das nachweisen kannst (bspw. Kopie vom Scheckheft, Kopien von Rechnungen), dann erstelle diese, reiche diese bei der Versicherung ein und bitte darum, die Abrechnung zu überprüfen. Ich würde hierbei eine relativ kurze Frist setzen (bspw. 10 Tage) und darauf hinweisen, dass ich ansonsten ein Rechtsanwalt beauftrage.

Klar versuchen Versicherer, nicht sofort alles raushauen zu müssen und solange noch kein Nachweis da ist, dass das Auto bespielsweise regelmäßig bei der Fachwerkstatt repariert wurde, ist das ja auch noch "legitim".

Bei der Abrechnung nach ortsüblichen Preisen muss kein Vertragshändler einen KVA erstellt haben, damit die Versicherung den kürzt. Es kann durchaus sein, dass auch die Werkstatt um die Ecke etwas höhere Preise hat als andere regionale Werkstätten.

Also: Kopie Scheckheft und Rechnungen von der Fachwerkstatt, Hinweis auf 10 tägige Zahlungsfrist, sonst Rechtsanwalt und dann 2 Wochen abwarten. Passiert in der Zeit nix, Rechtsanwalt beauftragen. Ich persönlich würde 2 Wochen warten, weil ja allgemein bekannt sein dürfte, dass Versicherer nur soviele Mitarbeiter beschäftigen wie unbedingt sein muss und diese meist ne Menge zu tun haben.

MfG

Da RelaXolator

Paar Daten und Fakten zum Wagen wären hier super :)

Hallo!

Das kommt auch auf den abgeschlossenen Tarif an. Manche Versicherer machen Abzüge, sollte in den AKB stehen. Der Vertrag beruht immer auf dem Antrag und die AKB.

Gruß

techexpert

Bei einem "möglichen" Haftpflichtschaden?

http://www.motor-talk.de/.../...cht-der-versicherung-t4770800.html?...

Der TE geizt hier nur mit Infos, schade, helfen kann man ihm so nicht...

Themenstarteram 8. Dezember 2013 um 10:33

Zitat:

Original geschrieben von Golf5GTI/DSG

Paar Daten und Fakten zum Wagen wären hier super :)

Was möchtest du denn wissen?

Opel Astra J, ez 29.11.10 50.000km Schaden inkl. MwSt 1500€ ohne 1300€. Bezahlt wurden 1150€.

Es sollen stossfänger vorne und Träger getauscht werden. Abzug für stossfänger und dessen Lackierung.

Die frage ist ob ich noch ein Angebot von einer Fachwerkstatt nachreichen kann oder soll. Oder ist das jetzt zu spät.

Hallo,

mir ist es jedenfalls immer noch unklar, ob es sich jetzt um einen Kasko- oder Haftpflichtschaden handelt.

Nach deiner Beschreibung Abzug Neu für Alt müsste es sich um einen Kaskoschaden handeln.

Vermutlich hatte die vordere Stoßfängerverkleidung eine Kratzbeschädigung als Altschaden, dieser Schaden wird nun bei der Reparatur mit beseitigt, deshalb der Abzug.

Dann kommt es auch darauf an, ob Du eine Werkstattbindung in der Kasko hast.

Hier wird dir die Reparaturwerkstatt vorgeschrieben. Wenn Du jedoch zum Händler deines Vertrauen gehst musst Du damit rechnen, das Du 10% der Reparaturkosten selber zahlst.

bei Haftpflicht gilt:

dein Fahrzeug ist bereits auch 3 Jahre alt, die Versicherung kann und darf hier bei fiktiver Abrechnung auf den Stundenverrechnungssatz einer Referenzwerkstatt verweisen.

Gruß

fordfuchs

Zitat:

Original geschrieben von laggingjoe

Ich hab gelesen, dass wenn das Auto regelmäßig in der Fachwerkstatt gewartet wurde und nicht àlter als drei Jahre ist es nicht zulässig ist.

Dies kommt nur bei einem Haftpflichtschaden zur Geltung.

Gruß

fordfuchs

Themenstarteram 8. Dezember 2013 um 12:57

Also mir ist einer reingefahren, also Haftpflicht .

Das Auto ist zum schadenszeitpunkt noch keine drei Jahre alt gewesen.

Ein vorschaden ist nicht da gewesen.

Die Versicherung verweist auf ein günstigeres Angebot einer anderen Werkstatt. Welches ich aber nicht kenne und nur der Name genannt wird.

Zitat:

Original geschrieben von laggingjoe

Also mir ist einer reingefahren, also Haftpflicht .

Das Auto ist zum schadenszeitpunkt noch keine drei Jahre alt gewesen.

Ein vorschaden ist nicht da gewesen.

Die Versicherung verweist auf ein günstigeres Angebot einer anderen Werkstatt. Welches ich aber nicht kenne und nur der Name genannt wird.

Hast du deine Wartungen/Inspektionen etc.pp. bislang beim Vertragshändler gemacht?

Wenn ja dann reiche den Nachweis nach, sollte dann passen...

Themenstarteram 8. Dezember 2013 um 13:10

Natürlich, schon wegen der Garantie ...

Wie gesagt ist nur der kV nicht vom Fachhändler.

Kann man den dann ggf noch nachreichen?

Zitat:

Original geschrieben von laggingjoe

Also mir ist einer reingefahren, also Haftpflicht .

Das Auto ist zum schadenszeitpunkt noch keine drei Jahre alt gewesen.

Ein vorschaden ist nicht da gewesen.

Die Versicherung verweist auf ein günstigeres Angebot einer anderen Werkstatt. Welches ich aber nicht kenne und nur der Name genannt wird.

Hallo,

unter diesen Gesichtspunkten wirst Du ohne Anwalt nicht (mehr) weiter kommen.

Fakt ist, das dir die Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt zustehen.

Fakt ist auch, das es im Haftpflichtschaden kein Neu für Alt gibt sondern nur Abzüge zur Wertverbesserung.

Und warum hier für einen nicht existierenden Vorschaden etwas abgezogen wird kann ich mir nicht erklären!?

Es wäre sicherlich nicht falsch gewesen hier ein Gutachten machen zu lassen da ggf. auch eine Wertminderung des Fahrzeuges eingetreten ist.

Gruß

fordfuchs

Themenstarteram 8. Dezember 2013 um 13:28

Wie gesagt, davon haben die auch nichts abgezogen. Nur an der Stoßstange, die scheinbar beim anderen Angebot günstiger war. Hier frage ich mich natürlich ob der Rest gleich viel gekostet hat oder teurer war und sich nur das günstigere übernommen wurde.

Zum Thema Wertminderung hatte ich auch schonmal gefragt. Wo ich mit eigentlich sicher bin das mir da auch was zusteht. Aber recht haben und bekommen ist ja was anderes...

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