ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Fiktive Abrechnung.. Was beachten!?

Fiktive Abrechnung.. Was beachten!?

Themenstarteram 31. Oktober 2012 um 11:48

Moin,

Ich hatte im Sommer einen Diebstahl am Auto.

Abgedeckt ist es durch die TK meine Versicherung (natürlich minus 150€ SB)

- KVA Lack bei VW 595€

- KVA Lack freie 505€

- KVA Material 85€ (kommen noch zum Lackierer dazu)

Jetzt möchte ich den Schaden Fiktiv abrechen (was es auch immer bedeutet)

Was soll ich beachten, bei dem Schreiben an die Versicherung.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Devil8x4

Fiktive Abrechnung bei TK??? - Wäre mir neu...

 

Welche Versicherung macht denn sowas? Soweit ich informiert bin gilt der Grundsatz:

 

Geld was die Versicherung für Kaskoschäden ausgibt, muss auch ins Fahrzeug fließen.

 

Ich lasse mich aber gerne eines Besseren belehren.

Dann laß Dich mal eines besseren belehren und beachte den Link von Pepperduster.

 

22 weitere Antworten
Ähnliche Themen
22 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von derbeste44

Zitat:

Original geschrieben von Mindscape

 

Die ewig Gestrigen...:D

§13 gibt es seit 2008 nicht mehr.

Ist jetzt A.2.

Wenn Du Fachmann bist, müssen das noch nicht alle anderen auch sein ;)

Also, was ist A.2.

Ein Gewürz ?:)

Hat dacordive doch geschrieben: AKB

Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung.

Das was sich jeder mal anschauen sollte, der sein Fahrzeug versichert.

Gelöscht.

Zitat:

Original geschrieben von Mindscape

Zitat:

Original geschrieben von derbeste44

 

Wenn Du Fachmann bist, müssen das noch nicht alle anderen auch sein ;)

Also, was ist A.2.

Ein Gewürz ?:)

Hat dacordive doch geschrieben: AKB

Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung.

Das was sich jeder mal anschauen sollte, der sein Fahrzeug versichert.

Schlauberger ! :D

Willst Du mir erklären, dass Du alle möglichen Abkürzungen kennst ?

Wenn ja, was bedeutet GMHS ?

Zitat:

Original geschrieben von derbeste44

 

 

Wenn ja, was bedeutet GMHS ?

Dat hier?

 

http://www.gmhs-ltd.com/Deutsch/aboutus.html

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Zitat:

Original geschrieben von derbeste44

 

Wenn ja, was bedeutet GMHS ?

Dat hier?

http://www.gmhs-ltd.com/Deutsch/aboutus.html

NÖ !

 

Guten Morgen Herr Schlauberger !

am 2. November 2012 um 7:31

Zitat:

Original geschrieben von derbeste44

 

 

 

Guten Morgen Herr Schlauberger !

:D

Nur weil man ewig nach altem gelernt hat und die Versicherer bei eigentlich gleichem Inhalt nun durchgeschriebene Bedingungen haben ist es ja nicht falsch ;-)

Kann in der Hektik mal passieren, ändert aber nichts an der Tatsache

Zitat:

Original geschrieben von Mindscape

Zitat:

Original geschrieben von dacordive

u.a. § 13 AKB

Die ewig Gestrigen...:D

§13 gibt es seit 2008 nicht mehr.

Ist jetzt A.2.

Themenstarteram 16. November 2012 um 11:10

Also....

LÖSUNG:

Vorraussetzung auch bei einem Diebstahl (Teilkasko)

- Anzeige Polizei

- Meldung an die Versicherung

- Kostenvoranschlag Hersteller (bei mir VW)

- Bitte um Nettoabrechnung bei der Versicherung (fiktive Abrechnung)

Bsp gerundet:

Kostenvoranschlag 500€ incl. Steuer

Abrechnung Versicherung:

500€ Kostenvoranschlag

- 95€ Steuern (19%)

- 150€ (Selbstbeteildigung)

======

255€

die 255€ kommen dann via V-Scheck oder Überweisung an den Geschädigten

 

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Fiktive Abrechnung.. Was beachten!?