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Fiktive Abrechnung.. Was beachten!?
Moin,
Ich hatte im Sommer einen Diebstahl am Auto.
Abgedeckt ist es durch die TK meine Versicherung (natürlich minus 150€ SB)
- KVA Lack bei VW 595€
- KVA Lack freie 505€
- KVA Material 85€ (kommen noch zum Lackierer dazu)
Jetzt möchte ich den Schaden Fiktiv abrechen (was es auch immer bedeutet)
Was soll ich beachten, bei dem Schreiben an die Versicherung.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Devil8x4
Fiktive Abrechnung bei TK??? - Wäre mir neu...
Welche Versicherung macht denn sowas? Soweit ich informiert bin gilt der Grundsatz:
Geld was die Versicherung für Kaskoschäden ausgibt, muss auch ins Fahrzeug fließen.
Ich lasse mich aber gerne eines Besseren belehren.
Dann laß Dich mal eines besseren belehren und beachte den Link von Pepperduster.
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22 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von derbeste44
Zitat:
Original geschrieben von Mindscape
Die ewig Gestrigen...:D
§13 gibt es seit 2008 nicht mehr.
Ist jetzt A.2.
Wenn Du Fachmann bist, müssen das noch nicht alle anderen auch sein ;)
Also, was ist A.2.
Ein Gewürz ?:)
Hat dacordive doch geschrieben: AKB
Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung.
Das was sich jeder mal anschauen sollte, der sein Fahrzeug versichert.
Gelöscht.
Zitat:
Original geschrieben von Mindscape
Zitat:
Original geschrieben von derbeste44
Wenn Du Fachmann bist, müssen das noch nicht alle anderen auch sein ;)
Also, was ist A.2.
Ein Gewürz ?:)
Hat dacordive doch geschrieben: AKB
Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung.
Das was sich jeder mal anschauen sollte, der sein Fahrzeug versichert.
Schlauberger ! :D
Willst Du mir erklären, dass Du alle möglichen Abkürzungen kennst ?
Wenn ja, was bedeutet GMHS ?
Zitat:
Original geschrieben von derbeste44
Wenn ja, was bedeutet GMHS ?
Dat hier?
http://www.gmhs-ltd.com/Deutsch/aboutus.html
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Zitat:
Original geschrieben von derbeste44
Wenn ja, was bedeutet GMHS ?
Dat hier?
http://www.gmhs-ltd.com/Deutsch/aboutus.html
NÖ !
Guten Morgen Herr Schlauberger !
Zitat:
Original geschrieben von derbeste44
Guten Morgen Herr Schlauberger !
:D
Nur weil man ewig nach altem gelernt hat und die Versicherer bei eigentlich gleichem Inhalt nun durchgeschriebene Bedingungen haben ist es ja nicht falsch ;-)
Kann in der Hektik mal passieren, ändert aber nichts an der Tatsache
Zitat:
Original geschrieben von Mindscape
Zitat:
Original geschrieben von dacordive
u.a. § 13 AKB
Die ewig Gestrigen...:D
§13 gibt es seit 2008 nicht mehr.
Ist jetzt A.2.
Also....
LÖSUNG:
Vorraussetzung auch bei einem Diebstahl (Teilkasko)
- Anzeige Polizei
- Meldung an die Versicherung
- Kostenvoranschlag Hersteller (bei mir VW)
- Bitte um Nettoabrechnung bei der Versicherung (fiktive Abrechnung)
Bsp gerundet:
Kostenvoranschlag 500€ incl. Steuer
Abrechnung Versicherung:
500€ Kostenvoranschlag
- 95€ Steuern (19%)
- 150€ (Selbstbeteildigung)
======
255€
die 255€ kommen dann via V-Scheck oder Überweisung an den Geschädigten