Fiktive Abrechnung (mal wieder)
Guten Tag ins Forum,
ich lese schon eine ganze Weile hier bei Motor-Talk mit. Bisher konnte ich so einige technische Probleme lösen.
Jetzt muss ich mich aber leider als Geschädigter in einem unverschuldeten Unfall herum ärgern.
Das Gutachten liegt vor und dort wurden folgende Werte (etwas gerundet) ermittelt:
Der Wiederbeschaffungswert liegt bei 10.000€ mit 1500€ Steuern ausgewiesen, das wundert mich schon mal.
Es gibt ein Restwert von meinem Gutachter aus einer Börse für 4000€ und eins von der Versicherung für 4200€
Der Schaden an sich wurde mit 7000€ netto plus 19% berechnet.
Es wurde ein Minderwert von 650€ berechnet.
Was sollte ich von der Versicherung bekommen wenn ich das fiktiv abrechne und muss ich dann das Auto hergeben oder noch 6 Monate nutzen.
Ich habe einen Mietwagen von der gegnerischen Versicherung.
Ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Viele Grüße
18 Antworten
Ein unbedarftes Unfallopfer ist ohne Anwalt so etwas wie David gegen Goliat, nur dass David keine Steinschleuder hat 🙂
Zitat:
@ra-na-fe schrieb am 28. Februar 2021 um 12:39:44 Uhr:
Lass mich raten, du bist Anwalt gibst erst konkrete Antworten wenn es jemand bezahlt...Da kann ich auch morgen bei meiner Rechtschutzversicherung anrufen.
Hier auf MT darf keine Rechtsberatung stattfinden.
Und ja, ein Anruf kann durchaus hilfreich sein und wird das hier Empfohlene sicherlich bestätigen 🙂
tilt