1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Fiktive Abrechnung: 2 KVA und bei der selben Versicherung versichert

Fiktive Abrechnung: 2 KVA und bei der selben Versicherung versichert

Hallo zusammen,
an Heiligabend hat eine Nachbarin ihren T6 an meinem Octavia gerieben: Kleiner Streifschaden an der Fahrertür, 4 Streifschäden á 20 cm Lack und leider auch etwas 3D.

Ich rufe bei meiner Versicherung an, um mir ad hoc Rat zu holen, wie ich am besten vorgehe. Dann sagt die Dame, ich möge mal das Kennzeichen des Gegners geben. Volltreffer, wir sind beim selben Verein versichert 🙄. Sie nennt mir dann zwei Partnerbetriebe, einmal Skoda weiter weg, einmal einen Karosseriebetrieb direkt um die Ecke. Gutachten sei schwierig, weil ich dann auf Kosten sitzen bleiben könne. Ich also zum Betrieb um die Ecke, 5 min Anamnese, eine Stunde später habe ich zwei KVA im Postfach, hat der Mensch mir da auch noch erklärt: Der eine KVA enthält Stundensätze zu 71€, die bei Abrechnung mit der Versicherung anfallen, der andere KVA die regulären Sätze zu 111€, die würden dann bei fiktiver Abrechnung zur Anwendung kommen. Sonst sind die Aufstellungen identisch; unterm Strich macht es ca. 200€ aus.

Frage: Nochmal bei Skoda vorbeischauen und auf nen höheren KVA hoffen, ist vermutlich ohnehin jetzt durch, oder? Gibt es in dieser -leicht verbaselten Situation- noch andere Optionen, die ich wahrnehmen sollte? Wird die Versicherung bei fiktiver Abrechnung denn überhaupt freiwillig den höheren KVA regulieren?

Beste Antwort im Thema

@ TE
1. Deine Versicherung hat Dich belogen.
2. Deine Kostenvoranschläge sind nutzlos.
3. Du bist auf dem besten Weg, Alles dafür zu tun, um ordentlich beschissen zu werden.

Welche Informationen brauchst Du noch?

31 weitere Antworten
Ähnliche Themen
31 Antworten

Zitat:

Vielleicht hat er ja total vergessen, dass er sich mal hier gemeldet hat und schaut ins Versicherungsforum gar nicht mehr rein, ist ja immerhin schon 2 Jahre her 😁.

Normalerweise bekommst Du eine E-Mail wenn Du hier namentlich in einem Beitrag erwähnt wirst.....😉

Aber wie Du in den weiteren Beitrag gesehen hast, gibt es da auch keinen Abschluss.......
weder Reaktion auf den letzten Tipp noch das Klageergebnis.....

Ich finde es schade, das immer mehr nur an sich denken.......

Jetzt bei Corona wird es auch wieder ziemlich deutlich...... 🙁

Zitat:

@bobbysix schrieb am 24. März 2020 um 12:27:08 Uhr:


Normalerweise bekommst Du eine E-Mail wenn Du hier namentlich in einem Beitrag erwähnt wirst.....😉
Aber wie Du in den weiteren Beitrag gesehen hast, gibt es da auch keinen Abschluss.......
weder Reaktion auf den letzten Tipp noch das Klageergebnis.....
Ich finde es schade, das immer mehr nur an sich denken.......
Jetzt bei Corona wird es auch wieder ziemlich deutlich...... 🙁

Jetzt lass mal die Kirche im Dorf! Corona.... meine Güte.... gleich die philosophische Keule... Ich antworte, wenn ich Zeit habe.

Also, es war einmal....
Wenn ich es richtig erinnere, bedurfte es doch noch eines durchaus kritischen Gesprächs mit der HUK und dem Verweis auf eine Kundenhistorie beginnend 1994. Die HUK hat dann den teureren Wert (den aus dem Gutachten) netto abgerechnet, abzüglich.... vergessen... paarundzwanzig Euro für irgendwas, was sie generell nicht zahlen würden. Und sie haben es mir nochmal gekümmelt, dass sie den Gutachter nicht zahlen werden, das sei ja meine eigenmächtige Entscheidung nach bereits erfolgtem KVA in der Vertrauenswerkstatt gewesen.
Das hab ich dann dem Gutachter gesagt, der seinerseits direkt mit den Versicherungen abrechnet. Der hat gewettert, das Spielchen kenne er schon und "sie wollen es offenbar nicht anders, da hab ich Mittel und Wege" - Ende der Geschichte, nie wieder was von irgendwem gehört.

Deine Antwort
Ähnliche Themen