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FFH meldet altes Auto nicht ab

Ford Fiesta Mk7 (JA8)

Hallo an alle,

ich hab am 05.10. meinen neuen FoFi beim FFH
abgeholt und denen meinen Polo verkauft (NICHT
abgewrackt).
Heute traf mich fast der Schlag - nachdem ich
meinem Kontoauszug entnehmen konnte, dass
die Versicherung für mein Ex-Auto wieder abgebucht
wurde, habe ich mal freundlich bei meinem FFH
nachgefragt, wie das denn sein kann.
Die Antwort war, dass man mein altes Fahrzeug
noch nicht abgemeldet habe, da VW den Fahrzeugbrief
angeblich noch nicht übersandt hat!
In meinen Augen kann das nicht sein, denn wenn
ich mir den Fahrzeugbrief angefordert habe (für
Ummeldung z.B.) war der Brief spätestens nach 3
Tagen bei mir.
Wir reden hier von über 2 Wochen!!!
+ 1 Woche, in der der Händler schon wußte, dass
ich mein Neufahrzeug abholen werde und den Polo
dort lasse.
Auf meine Frage, was denn nun mit mit den Kosten
sei, antwortete man mir nur trocken "da muss man
dann eine Einigung finden"!
Hallo??? Einigung??? Da gibt es doch nichts zu einigen,
oder??? Er hat das Fahrzeug am 05.10. übernommen
und muss sich doch wohl drum kümmern, dass es
abgemeldet wird - oder nicht???

Hat hier jemand änhnliche Erfahrungen gemacht?

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22 Antworten

Ruf Deine Versicherung an und schilder denen den Fall. Du hast ja sicherlich eine Übergabebestätigung von Deinem FFH als er den Wagen von Dir übernommen hat. Das Datum darauf ist entscheidend. Dann werden die sicherlich den Betrag zurückbuchen. Ist Dein neuer Wagen bei der gleichen Versicherung versichert? Dann würde es noch einfacher gehen.

Hallo Puschel,

habe eine andere Versicherung gewählt.
Ich werd mir gleich mal die Unterlagen raus
kramen und ein Schreiben aufsetzen.
Es ist ja nicht nur die Versicherung, auch die
Rate für den alten Wagen haben die wieder
abgebucht. Und dann kommen natürlich noch
die Steuern dazu (anteilig).
Ich habe also momentan Kosten für 2 Fahrzeuge
an den Hacken :(

Ja das geht ja mal garnicht. Wie gesagt, wichtig ist dieser Altwagenübernahmewisch. Da muss der FFH Dir im zweifelsfalle wirklich das Geld überweisen. Ist ja echt unverschämt :(
Drück Dir die Daumen, das Du nicht auf den Kosten sitzen bleibst!
LG Puschel

Naja, wegen zwei Wochen Überschneidung würde ICH nun keinen Aufstand machen.
Ausserdem hält man normalerweise im Kaufvertrag fest bis wann das alte Fahrzeug abgemeldet werden muss.

Soetwas muss man doch nicht im Kaufvertrag
festhalten, das ist doch wohl gesetzlich geregelt,
dass das Fahrzeug binnen kürzester Zeit ab-
bzw. umgemeldet werden muss. 5 Werktage oder so.
Ich finde es trotzdem eine Frechheit!
Ein gutes Geschäftsgebaren ist das jedenfalls nicht.

Ich finde die Vorgehensweise auch nicht in Ordnung, wenn einer mit dem Wagen noch eine Spritztour unternommen hätte...wärst Du für alle eventuellen Unfälle auch noch haftbar gewesen? Ich würde auch davon ausgehen, das mein Wagen abgemeldet wird. Mein StreetKA wurde damals auch direkt von meinem FFH abgemeldet. Darüber hatte ich mir auch keine Gedanken gemacht.

Moin,
Wenn man ein Gebrauchtfahrzeug zum Verwerter gibt, sollte man im Vertrag eine konkrete Regelung treffen, wer das Auto abmelden soll und innerhalb welcher Frist das geschehen soll. Eine solche Regelung ist wichtig, denn das Datum der Abmeldung hat einen unmittelbaren Einfluss auf die zu entrichtenden Fahrzeugsteuern und Versicherungsbeiträge. Jeder Tag, um den sich die Abmeldung verzögert, kostet den Fahrzeughalter zusätzliches Geld.
Vg Thomas

@sugarlord:

Beim "Verwerter" steht das Fahrzeug nicht, es steht nun -Bereit für
Probefahrten- in der Gebrauchtwagenabteilung des Autohauses ...

Zitat:

denn wenn einer mit dem Wagen noch eine Spritztour unternommen hätte...wärst Du für alle eventuellen Unfälle auch noch haftbar gewesen.

Das ist quatsch, mit dem Datum der Fahrzeugübergabe (wenigestens das hat man ja wohl schriftlich) ist der neue Besitzer haftbar.

Ist doch völlig egal wo das Auto steht, so lange das Auto nicht abgemeldet wurde zahlt der, der im Brief eingetragen ist.

Grundsätzlich, wenn ich ein Fahrzeug verkaufe, schicke ich einen Brief mit Kopie des Kaufvertrages an Zulassungsstelle und Versicherung. Bisher gabs nie Probleme.

Hi,

also wenn es einen Kaufvertrag gibt, in dem der Händler das Auto zum 5.10. gekauft hat, dann wäre Polinchen nicht mehr für Schäden verantwortlich, weil sie ja dann zweifelsfrei nachweisen kann, daß das Auto nach dem 5.10. schon dem Händler gehört hat. Genau deswegen sind schriftliche Kaufverträge bei KFZ so wichtig (vorallem eigentlich bei Privatverkäufen).
Auch die Raten und die Versicherung müsste meiner Meinung nach der Händler zahlen, aber das hängt natürlich auch davon ab, ob die Bank und die Versicherung von Polinchen über den Verkauf informiert wurden. Ich würde beide anschreiben und denen eine Kopie des Kaufvertrags mitschicken.
Andereseits der Wagen wurde von FFH angekauft, obwohl dieser eine noch laufende Finanzierung hat? Das hab ich auch noch nicht gehört (außer bei Unfallwägen natürlich).

Ich drück Dir mal die Daumen,
LLSmurf

Zitat:

Andereseits der Wagen wurde von FFH angekauft, obwohl dieser eine noch laufende Finanzierung hat? Das hab ich auch noch nicht gehört (außer bei Unfallwägen natürlich).

Ich drück Dir mal die Daumen,
LLSmurf

Doch, das geht :D
Einfach durchgetauscht ;)

Zitat:

Original geschrieben von Polinchen



Zitat:

Andereseits der Wagen wurde von FFH angekauft, obwohl dieser eine noch laufende Finanzierung hat? Das hab ich auch noch nicht gehört (außer bei Unfallwägen natürlich).
Ich drück Dir mal die Daumen,
LLSmurf


Doch, das geht :D
Einfach durchgetauscht ;)

Ja klar geht das, war mit meinem StreetKA (Alter 4 Jahre) auch nicht anders.

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