Feuerwehrkosten nach Autounfall
Einen wunderschönen guten Tag.
Ich habe ein großes Problem und brauche dringend eure Hilfe!!
Ich habe vor enigen Monaten einen Autounfall gehabt, bin dort mit der erlaubten Geschwindigkeit von ca. 100 km/h <-- (laut Polizeigutachten) in eine Rechtskurve gefahren, bin zu weit nach außen abgetrieben, auf einen Grünstreifen, habe mich dann gedreht und bin gegen einen Baum mit der Fahrer B-Säule geknallt.
Da hinter mir noch ein paar andere waren haben die natürlich die Feuerwehr und die Polizei gerufen.
Auf jeden Fall sind 29 Feuerwehrleute angerückt, 2 Krankenwagen und ein Rettungshubschrauber. Der Krankenwagen und der Hubschrauber so wie alle anderen Kosten wurden schon beglichen, nur die Feuerwehrkosten in Höhe von ca 2500,00 € noch nicht. Die soll ich selber bezahlen.
Ich war Teilkasko mit SB 150,00€ versichert.
Der Staatsanwalt der in der Sache ermittelte, hat die Anklage gegen mich fallen gelassen (Fahrlässige Körperverletzung, da mein Kollege neben mir saß, er aber zum Glück nur eine kleine Beule hatte.).
Nun möchte ich wissen, ob ich diese Feuerwehrkosten tragen muss und ob überhaupt so viele Feuerwehrleute notwendig waren. Ich habe schon 2 Stunden gegoogelt, aber nichts in dieser hinsicht gefunden.
Ich wäre überaus dankbar, wenn ihr positive Antworten habt, denn ich bin sehr verzweifelt muss ich sagen...
Beste Antwort im Thema
Dann wollen wir mal Klarheit schaffen:
1. Es gibt ein sog. Feuerwehrgesetz in Deutschland.
Dieses legt fest, dass die jeweiligen Gemeinden in ihren Feuerwehrsatzungen bestimmen können, welche Einsätze in Rechnung gestellt werden dürfe.
2. In den Gemeindesatzungen ist mittlerweile regelmässig festgelegt, dass bei Fahrzeugbränden die Kosten den Fahrzeughaltern in Rechnung gestellt werden.
Das hat mit der Gleichbehandlung zu tun.
Gemeinden, bei welchen keine Autobahn weit und breit in der Nähe ist, wären ja besser gestellt, als solche, bei denen Autobahnen vorbeiführen (wo die Feuerwehr also häufiger ausrücken muss).
3. Die Kosten des Feuerwehreinsatzes fallen in den Bereich der Kfz-Haftpflichtversicherung (sog. Rettungskosten).
Nach einem Urteil des BGH von 2006 muss die Kfz-Haftpflicht die Einsatzkosten der Feuerwehr übernehmen, da der Einsatz der Feuerwehr dazu dient, weitere Schäden zu verhindern.
Der Fahrzeughalter ist nämlich gesetzlich dazu verpflichtet, bei Eintritt eines Schadenfalles, weitere (Folge-)Schäden abzuwenden oder zu vermindern.
Dazu braucht er nunmal die Feuerwehr.
Der Kumpel kann sich nun überlegen, ob er den Schaden über die Kfz-Versicherung laufen lässt, oder ob er ihn wg. seines Rabattes selbst bezahlt.
Bezahlt muss aber werden!
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Versicherungsfrage wegen autobrand....' überführt.]
21 Antworten
Also wüsste jetzt nicht dass man den Einsatz einer Feuerwehr bei echtem Bedarf tatsächlich bezahlung muss. Was dein bekannter aber nicht ersetzt bekommt ist sein Auto.
Ansonsten habe ich hier ein Urteil gefunden worin eine KfZ-Versicherung den Schaden eines Autobrandes in einer Tiefgerage zahlen musste. Laut Artikel war es eine Haftpflichtversicherung. Ob das jetzt auf das eigene Auto anzuwenden ist weiß ich natürlich nicht.
http://www.geldmachtspass.de/.../...-zahlt-bei-feuer-in-tiefgarage.htm
mfg David
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Versicherungsfrage wegen autobrand....' überführt.]
Soweit ich das weiß wird das von der HP übernommen, die TK würde ja nur den eigenen Schaden übernehmen.
Das ist wie zuhause, die HP bezahlt das erneuern der Wohnung/Mauerwerk, aber Dein Sachschaden wird nur von der Hausratversicherung bezahlt.
MfG und bye
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Versicherungsfrage wegen autobrand....' überführt.]
Fremdschäden werden durch die Haftpflicht abgedeckt - damit nich nachher irgendein Geschädigter nicht an sein Geld kommt.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Versicherungsfrage wegen autobrand....' überführt.]
Moin,
die grosse Frage ist jedoch, was hat die Feuerwehr in Rechnung gestellt.
Der Löscheinsatz selbst sollte kostenfrei sein, denn da handelt die Feuerwehr zum Wohle der Allgemeinheit, denn das brennende Fahrzeug könnte ja INfrastruktur oder weitere Fahrzeuge beschädigen, somit ist der Löscheinsatz kostenfrei.
U.U. hat die Feuerwehr aber ja auch das defekte Fahrzeug geborgen, die Schadenstelle gereinigt und das Fahrzeug verwahr - diese Kosten muss der Fahrzeughalter zahlen.
BTW. ich verschiebe das Ganze mal in das Versicherungsforum, da dürften fundiertere Antworten kommen, denke ich 😉
Beste Grüße
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Versicherungsfrage wegen autobrand....' überführt.]
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Der Einsatz der Feuerwehr ist ja (so wie es geschildert wurde) nur zur Löschung des Autos entstanden und nicht im Rahmen eines Schadens bei einem Dritten. Somit wäre die Haftpflicht nicht Leistungspflichtig.
Hier ist eh die Frage ob sich für 1000€ die Prämienerhöhung rechnen würde!
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Versicherungsfrage wegen autobrand....' überführt.]
Dann wollen wir mal Klarheit schaffen:
1. Es gibt ein sog. Feuerwehrgesetz in Deutschland.
Dieses legt fest, dass die jeweiligen Gemeinden in ihren Feuerwehrsatzungen bestimmen können, welche Einsätze in Rechnung gestellt werden dürfe.
2. In den Gemeindesatzungen ist mittlerweile regelmässig festgelegt, dass bei Fahrzeugbränden die Kosten den Fahrzeughaltern in Rechnung gestellt werden.
Das hat mit der Gleichbehandlung zu tun.
Gemeinden, bei welchen keine Autobahn weit und breit in der Nähe ist, wären ja besser gestellt, als solche, bei denen Autobahnen vorbeiführen (wo die Feuerwehr also häufiger ausrücken muss).
3. Die Kosten des Feuerwehreinsatzes fallen in den Bereich der Kfz-Haftpflichtversicherung (sog. Rettungskosten).
Nach einem Urteil des BGH von 2006 muss die Kfz-Haftpflicht die Einsatzkosten der Feuerwehr übernehmen, da der Einsatz der Feuerwehr dazu dient, weitere Schäden zu verhindern.
Der Fahrzeughalter ist nämlich gesetzlich dazu verpflichtet, bei Eintritt eines Schadenfalles, weitere (Folge-)Schäden abzuwenden oder zu vermindern.
Dazu braucht er nunmal die Feuerwehr.
Der Kumpel kann sich nun überlegen, ob er den Schaden über die Kfz-Versicherung laufen lässt, oder ob er ihn wg. seines Rabattes selbst bezahlt.
Bezahlt muss aber werden!
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Versicherungsfrage wegen autobrand....' überführt.]
Mein Auto ist auch mal vor ca 10 Jahren abgebrannt, und ich habe ebenso eine Rechnung von der Feuerwehr bekommen. Waren aber ca 300-350 DM damals. Aufgeführt die Anzahl Löschzüge, Feuerwehrmänner und Zeit.
Hab mich auch schon immer gefragt, ob es die Haftpflicht bezahlen müsste (auch ich hatte meine TK 3 Monate vorher gekündigt 😉)
Aber ich habe eh selbst bezahlt, da die Hochstufung sich für die 300 DM nicht gelohnt hätten.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Versicherungsfrage wegen autobrand....' überführt.]