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Fensterabdeckung aus ABS irgendwie eintragen lassen möglich?

Themenstarteram 3. Mai 2022 um 15:42

Hallo Community,

auf einem chinesischen Shoppingportal wurde ich auf Fensterabdeckungen aus ABS (siehe Bild) aufmerksam und nun frage mich ob es eine Möglichkeit gibt die eintragen zu lassen? Leider bietet der Verkäufer dafür keine ABE und auch kein Gutachten an.

https://de.aliexpress.com/.../1005003159273841.html?...

Diese Abdeckungen werden mit 3M Doppelklebeband befestigt. Dass das dem TÜV nicht ausreichen wird, kann ich mir schon denken. Aber was wäre wenn ich diese Abdeckungen mit Spezialkleber oder ähnlichem befestigen würde? Gibt es irgendeine Möglichkeit wie ich diese Dinger legal fahren dürfte?

Liebe Grüße

Ray

Fensterabdeckung ABS
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46 Antworten
am 4. Mai 2022 um 20:34

Er hat sicher immer einen Einweiser dabei, damit auch ja nichts passiert. Genauso wie niemals jemand mit Ladung fährt oder mit besetzter Rückbank, wo die Köpfe die Sicht nach hinten verhindern, oder gar bei Dunkelheit, wo man auch wenig sieht was rechts vom Auto ist …

am 4. Mai 2022 um 21:13

Diese Abdeckungen sollen wohl den Eindruck einer Entlüftung/Entwärmungsöffnung wie an manchen Sportwagen erzeugen - aber an dieser Stelle? Hat der Golf 6/7 denn einen Mittelmotor?

Wenn das Auto optisch modifiziert werden soll ohne Bedenken wegen TÜV, würde ich eher etwas suchen, was sich von innen anbringen lässt. Mercedes hatte doch in den 70ern die Lamellen am hinteren Seitenfenster beim SLC. Kann Aliexpress nicht etwas in dieser Richtung liefern?

https://www.motorform-shop.de/.../53348_2.jpg

(die roten Pfeile ignorieren)

Ich verstehe nicht wieso man zusätzliche hintere Fenster, die einer besseren Rundumsicht dienen wieder völlig abdunkeln will. Das ist doch auch ein erhebliches Sicherheitsrisiko.

Aber nach dem Motto. Jeder kann machen was er will.

ich kann es verstehen - es geht doch um den Style - insifern verständlich.

Nun muß man Prioritäten setzen wie eklatant der Sehfeldverlust ist ... im Zeitalter wo eh immer mehr RüFaCams verbaut und "blindlinks" genutzt werden, 360° Cams etc. pp..

Ich sags mal so, die Welt geht nicht unter sonst würden viele mit ihren kleinen "Caddys" alles umnieten ... (Ok, die haben meist andere Spiegel).

Ich ertappe mich auch immer öfter (altersbedingt) auf den Schulterblick zu verzichten. Leider bietet die Rückfahrkamera (keine 360 Grad-Kamera) nicht den Sichtbereich den man beim Schulterblick hat.

Btt bitte!

Aber dann mal die Frage: ab der B Säule kann ich mir doch die Fenster zukleistern wie ich will? Sonst wäre ja auch kein Kastenwagen legal oder vollgepackte Kofferräume?

am 5. Mai 2022 um 14:23

Ja, kannst du. Trotzdem braucht der Kleister eine ABE oder ABG oder ähnlich.

Kannst Du problemlos machen, solange Du auch einen rechten Rückspielgel hast,

Geschmäcker sind halt verschieden. Früher waren Schuppenschalosien, Ralleystreifen, Zusatzscheinwerfer oder Wind- und Regenabweiser an den Seitenscheiben in, irgendwann begann das Cleaning und heute baut man wieder Schweller und sonstige Teile dran. Wem´s gefällt...

Die offene Frage nach der Befestigung und einer Duldung oder Genehmigung wird sicherlich nur eine der Prüforganisationen verlässlich beantworten können, hier würde ich einfach mal vorsprechen. Mehr wie nein können die auch nicht sagen.

Zitat:

@Florian48 schrieb am 5. Mai 2022 um 16:23:03 Uhr:

Ja, kannst du. Trotzdem braucht der Kleister eine ABE oder ABG oder ähnlich.

Das ist sicherlich richtig. Ich hatte nur den Eindruck dass ihm hier allerlei Unfug entgegen geworfen wurde. Schulterblick etc. wird er auch so hinbekommen. Dass das Ding ohne ABE keine gute Idee ist, wird er inzwischen ja dann wahrgenommen haben.

Das gibt dann bestimmt schöne Windgeräusche........

Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 5. Mai 2022 um 15:56:33 Uhr:

Aber dann mal die Frage: ab der B Säule kann ich mir doch die Fenster zukleistern wie ich will? Sonst wäre ja auch kein Kastenwagen legal oder vollgepackte Kofferräume?

Nein, kannst du nicht, zumindest nicht mit nicht zugelassenem Material.

Du darfst nur 0,1m² bekleben, dabei geht's aber nicht um Sicht, sondern um das Splitterverhalten der Scheiben.

Gruß Metalhead

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 9. Mai 2022 um 08:36:59 Uhr:

Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 5. Mai 2022 um 15:56:33 Uhr:

Aber dann mal die Frage: ab der B Säule kann ich mir doch die Fenster zukleistern wie ich will? Sonst wäre ja auch kein Kastenwagen legal oder vollgepackte Kofferräume?

Nein, kannst du nicht, zumindest nicht mit nicht zugelassenem Material.

Du darfst nur 0,1m² bekleben, dabei geht's aber nicht um Sicht, sondern um das Splitterverhalten der Scheiben.

Gruß Metalhead

Ich bezog mich hier rein auf die Vorwürfe der verminderten Sicht. Dass er sich da keine 7 lagigen Seitenspoiler dranpappen darf, ist mir bewusst. :)

Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 9. Mai 2022 um 10:04:29 Uhr:

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 9. Mai 2022 um 08:36:59 Uhr:

 

Nein, kannst du nicht, zumindest nicht mit nicht zugelassenem Material.

Du darfst nur 0,1m² bekleben, dabei geht's aber nicht um Sicht, sondern um das Splitterverhalten der Scheiben.

Gruß Metalhead

Ich bezog mich hier rein auf die Vorwürfe der verminderten Sicht. Dass er sich da keine 7 lagigen Seitenspoiler dranpappen darf, ist mir bewusst. :)

Völlig egal was du da dran pappst (Spoiler, Folie, Zeitungspapier, ...), du darfst die Scheibe nicht mehr als 0,1m² bekleben (du dürftest sie vermutlich gegen eine Blechtafel austauschen, aber nicht bekleben).

Gruß Metalhead

 

am 9. Mai 2022 um 8:23

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 9. Mai 2022 um 08:36:59 Uhr:

Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 5. Mai 2022 um 15:56:33 Uhr:

Aber dann mal die Frage: ab der B Säule kann ich mir doch die Fenster zukleistern wie ich will? Sonst wäre ja auch kein Kastenwagen legal oder vollgepackte Kofferräume?

Nein, kannst du nicht, zumindest nicht mit nicht zugelassenem Material.

Du darfst nur 0,1m² bekleben, dabei geht's aber nicht um Sicht, sondern um das Splitterverhalten der Scheiben.

Gruß Metalhead

Das ist nicht richtig. Das Splitterverhalten wird durch die geprüfte Folie sichergestellt und die 0,1 m2 beziehen sich ausschließlich auf die Frontscheibe. Seitenscheiben ab B-Säule dürfen bei vorhandenem rechtem Außenspiegel mit zugelassener Folie zugeklebt werden.

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