Felgengröße für 124 (1989)

Mercedes E-Klasse W124

Guten Abend!
Ich muss mir aus den bekannten Gründen so schnell wie möglich einen Satz Winterreifen zulegen.
Im Fahrzeugschein meines 124 von 1989 ist als mögliche Größe nur 185/65R15 87H eingetragen.
Nun habe ich einen Satz 195/65/R15/91T angeboten bekommen.
Der Verkäufer meinte, die Größe sei inzwischen für meinen Wagen freigegeben.
Stimmt das? Weiß das jemand?
Vielen Dank für jeden Hinweis.
Michael

17 Antworten

Zitat:

Das ist, sorry, kompletter Unsinn. Sofern ein gültiger Vertrag besteht und die Beiträge fristgerecht bezahlt sind, kann die Versicherung die Leistung nicht verweigern. Auch wenn man das leider immer wieder ließt, einen Zusammenhang zwischen dem Versicherungsschutz und der Betriebserlaubnis gibt es nicht. Davon abgesehen ist stark zu bezweifeln, daß ein 195er Reifen auf einer 6" Felge zum Erlöschen der BE führt, da die dafür notwendigen Bedingungen in keiner Weise gegeben sind.

Das kann man gar nicht deutlich genug hervorheben. Zum einen hat die Versicherung mit der Betriebserlaubnis direkt wenig zu tun und zum anderen führt nicht alles zwangsläufig zum Erlöschen der Betriebserlaubnis. Das sind sogar zwei gänzlich unterschiedliche Aspekte, die erst vermengt werden müssen, um das Horrorszenario ("verbotenes" Teil --> keine BE --> kein Versicherungsschutz) zu kreieren.

Selbstverständlich wird die Versicherung rumzicken, aber wirklich dran ist man erst, wenn das nicht eingetragene Teil ursächlich für den Schaden, Unfall oder sonst was war. Wenn man also völlig unterdimensionierte Felgen aufzieht und eine dann bricht. Oder man zieht eine komplett unpassende Reifengröße auf eine Felge, wo bereits abzusehen ist, dass das auf Dauer nicht gut gehen kann. Oder man baut sich Flakscheinwerfer vorne dran.

Zitat:

Original geschrieben von Hadrian



Zitat:

Original geschrieben von koesek


Bei "Vorkommnissen" darf die Versicherung im Fall des Falles wegen erloschener Betriebserlaubnis aufgrund eines Faktors von nur 0,5 die Leistung verweigern. Ich finde das durchaus relevant 😉
Das ist, sorry, kompletter Unsinn [...]

Ach, was haben wir wieder kultivierte Umgangsformen hier bei uns 😁

Immer wieder erfrischend. Irgendweine Bewandnis werden Eintragungen in Papiere und die MB-Radfreigabe haben, sonst könnten sie ja auch unterbleiben.
Mir persönlich ist übrigens völlig wurscht, wer was wo aufzieht; jeder wie er mag. Ich jedenfalls würde und werde mich an die Vorgaben halten, um rechtlich definitiv auf der sicheren Seite zu sein.

Zitat:

Original geschrieben von koesek


Immer wieder erfrischend. Irgendweine Bewandnis werden Eintragungen in Papiere und die MB-Radfreigabe haben, sonst könnten sie ja auch unterbleiben.

Ja, haben sie. Beispiele sind Strafzettel nach Polizeikontrollen oder Nichtbestehen der HU-Untersuchung. Vielleicht gibts mit den Strafzetteln auch Punkte.

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