Felgen ohne ABE oder Gutachten
Guten Tag die Damen und Herrn,
Ich habe mir neue Felgen gekauft (gebraucht) und habe keinerlei Dokumente dafür , sprich keine ABE oder ein Gutachten. Ich bin mir darüber im klaren das ich diese so nicht eingetragen bekomme.
Ich bin in der Hoffnung das jemand diese Felgen erkennt und mir so weiter helfen kann.
Die Felgen kommen aus Dänemark und habe dem Anbieter eine E-Mail geschrieben das ich Papiere für diese Felgen brauche , die Antwort war "NO Dokumente, No Tuv"
Es sind "Röwhe R3" Felgen
Et 35 - 19" - 8.5j
Siehe Bilder
Ich bedanke mir im Voraus für jegliche Hilfe die mir weiter helfen kann, Danke!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Hannes90eck schrieb am 20. Juni 2017 um 16:09:11 Uhr:
Einzelabnahme
Für mich vollkommen unverständlich, daß jeder glaubt, mit einer "Einzelabnahme" legalisieren zu können, was Gesetzgeber und StVZO so nicht vorgesehen haben.
140 Antworten
Zitat:
[Auch bei Rädern mit ABE ist bei Karosserie-, Fahrwerks- und/oder Tachoauflagen eine sofortige Abnahme fällig.
Richtig...
Zitat:
@stone s schrieb am 23. Juni 2017 um 12:29:00 Uhr:
Meine Erfahrung ist auch dass eine ABE nur bei Zubehörfelgen dabei ist die in den Abmessungen identisch mit denen der eingetragenen OEM Felgen sind und somit eine Eintragung weg fällt.
Wenn ich Felgen kaufe die sowieso Eintragungspflichtig sind dann gab's immer ein TÜV Gutachten bzw Traglastgutachten.
Der Kernpunkt ist ja auch ( bei mir ) nicht die Felge, da ist die Freigabe für mein FZ enthalten, es geht um die Reifengröße die drauf ist ( die ich selbstverständlich auf dieser Felge fahren darf ), und die ist nicht in meinen Papieren aufgeführt also muß ich den ganzen Rotz trotzdem vorführen...
Zitat:
@Eierlein2 schrieb am 23. Juni 2017 um 12:12:02 Uhr:
Zitat:
Felge Zender KBA 8.456 ET 28
Das ist keine KBA-Nummer. Eine KBA-Nummer sieht so aus: KBA 4xxxx.
Zitat:
@Eierlein2 schrieb am 23. Juni 2017 um 12:12:02 Uhr:
Zitat:
So langsam klärt sich der Sachverhalt, ich habe die ABE mir mal genau angeschaut,
dort steht auch §19.2
Dann steht mit Sicherheit auch nirgends was von ABE.
Ich tippe eher auf Teilegutachten.Bei einem Teilegutachten ist immer eine sofortige [TÜV, Dekra, …]-Abnahme fällig.
Die Eintragung in die Fahrzeugpapiere kann sofort oder 'bei nächster Befassung' fällig sein. Siehe Abnahmebescheinigung.
Und nehmen wir mal an TGA mein FZ ist dort freigegeben, und Bereifung ist im FZ Schein eingetragen....
dann auch ??? oder wie..??
Zitat:
Und nehmen wir mal an TGA mein FZ ist dort freigegeben, und Bereifung ist im FZ Schein eingetragen....
dann auch ??? oder wie..??
Wenn auf der ersten Seite in der Überschrift Teilegutachten steht musst du leider zur TÜV Abnahme
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Zitat:
@RHM3 schrieb am 23. Juni 2017 um 14:15:18 Uhr:
Zitat:
Und nehmen wir mal an TGA mein FZ ist dort freigegeben, und Bereifung ist im FZ Schein eingetragen....
dann auch ??? oder wie..??Wenn auf der ersten Seite in der Überschrift Teilegutachten steht musst du leider zur TÜV Abnahme
Teilegutachten steht dort nicht, steht Prüfbericht :-)
Gut zu : "musst du leider zur TÜV Abnahme "
nach meinem Wissensstand brauch ich für die Felgen keine Eintragung dort reicht ein Mitführen derUnterlagen,
nur die Reifengröße falls noch nicht im FZ Schein vermerkt , muß eingetragen werden...
diese Erklärung habe seitens des TÜV und auch seitens der Werkstatt als aussage....
Würde jetzt nach Deiner Deutung bedeuten, auch wenn ich 185er wie im FZ Schein eingetragen drauf machen würde, auch dann muß ich zum Tüv ??
widerspricht sich alles ein wenig.....
davon ab ich lasse die Felgen trotzdem immer mit eintragen, dann ist auch vor unwissenden Rennleitern alles Save....😁
Zitat:
Und nehmen wir mal an TGA mein FZ ist dort freigegeben, und Bereifung ist im FZ Schein eingetragen....
Bei einem Teilegutachten hat sich der Hersteller die (erheblichen) Kosten für eine ABE gespart.
Bedeutet: Es ist immer eine Abnahme (Z. B. TÜV) und Eintragung (Zulassungsstelle) fällig.
Selbst wenn die Abmessungen der Räder identisch mit den Serienrädern sind.
Zitat:
@GD_Fahrer schrieb am 23. Juni 2017 um 17:02:54 Uhr:
Zitat:
@RHM3 schrieb am 23. Juni 2017 um 14:15:18 Uhr:
Wenn auf der ersten Seite in der Überschrift Teilegutachten steht musst du leider zur TÜV Abnahme
Teilegutachten steht dort nicht, steht Prüfbericht :-)
Gut zu : "musst du leider zur TÜV Abnahme "
nach meinem Wissensstand brauch ich für die Felgen keine Eintragung dort reicht ein Mitführen derUnterlagen,
nur die Reifengröße falls noch nicht im FZ Schein vermerkt , muß eingetragen werden...
diese Erklärung habe seitens des TÜV und auch seitens der Werkstatt als aussage....
Würde jetzt nach Deiner Deutung bedeuten, auch wenn ich 185er wie im FZ Schein eingetragen drauf machen würde, auch dann muß ich zum Tüv ??
widerspricht sich alles ein wenig.....davon ab ich lasse die Felgen trotzdem immer mit eintragen, dann ist auch vor unwissenden Rennleitern alles Save....😁
Ja wenn da Prüfbericht steht, dann ist das ein Dokument vom TÜV - dann war die TÜV Abnahme ja schon. Also im Auto mitführen und beim nächsten Besuch bei der Zulassungsstelle eintragen lassen. Das hat also Zeit
Zitat:
@RHM3 schrieb am 23. Juni 2017 um 09:30:29 Uhr:
Zitat:
@floth schrieb am 23. Juni 2017 um 00:01:04 Uhr:
hast du schon mal eine ABE gelesen und auch verstanden, was da drin steht? Ich glaube nicht, sonst hättest du nicht so einen Mist geschrieben.
Anstatt mich einfach zu beschimpfen erkläre doch mal was du konkret meinst.
Meine Aussage ist absolut präzise und richtig
Du behauptest, grundsätzlich langt es eine vorhandene ABE mitzuführen, was aber falsch ist. Denn es gibt durchaus Auflagen, die eine Abnahme/Eintragung erforderlich machen.
zB andere Reifengröße als in den Fahrzeugpapieren
Das Problem ist das die Felge eine abe haben kann, aber das immer von der Reifengröße abhängig ist... Beispiel.. Audi b8
8,5x 19 Et 35 Zubehörfelgen mit einer ABE.. eine nicht Abnahme nur bei einer Reifenbereiche von 235... breiter wie 245 oder 255 muss eine Anbaubestätigung beim TÜV gemacht werden
Zitat:
@Passeratisylt schrieb am 24. Juni 2017 um 00:31:40 Uhr:
Das Problem ist das die Felge eine abe haben kann, aber das immer von der Reifengröße abhängig ist... Beispiel.. Audi b88,5x 19 Et 35 Zubehörfelgen mit einer ABE.. eine nicht Abnahme nur bei einer Reifenbereiche von 235... breiter wie 245 oder 255 muss eine Anbaubestätigung beim TÜV gemacht werden
Dann sind die Auflagen für eine Allgemeine Betriebserlaubnis ganz einfach nicht erfüllt und es ist zu handhaben wie ein ganz normales TÜV Papier.
Ich verstehe nicht was daran nicht zu verstehen ist.
Abe gibt es nur bei Seriennahen Felgen(Dimensionen) dazu mit Bereifung die Serie ist.
Hintergrund der Sache ist dass man für 80€ Forstingerfelgen in Seriendimension keine Tüv Prüfung mehr machen muss, wo die Kosten für Tüv den Wert der Felgen übersteigen.
Ich habe noch keine 20 Zoll Zubehörfelge gesehen die mit Abe ausgeliefert wird, nur Fahrzeugspezifisches Tüv Gutachten.