Felgen Hyundai i30n-line bj 2019
Guten Tag,
ich möchte mir ein satz " Winterfelgen " kaufen, jetzt ist meine Frage welche ich den Fahren darf ich blicke absolut nicht durch,
In meinen CoC Papier ist nur die 18zoll Felge eingetragen die jetzt auch auf dem Fahrzeug ist, im Fahrzeugschein Teil 1 sind auch nur die 18 zoll eingetragen,
in meinem Fahrzeughandbuch steht aber das für den N-line 18 und 17zoll felgen Fahren darf.
Kann ich Problem los die 17zoll Felgen kaufen und fahren ohne mich beim Tüv o.ä zu Präsentieren?
Dankeschön im voraus
lg
36 Antworten
Ich hatte auch ein Besuch bei Hyundai, der Service Berater sagte mir ich sollte mich an die Angaben halten die ich habe sprich Fahrzeughandbuch.
Das Handbuch hat keinerlei rechtliche Relevanz und bezieht sich auf zahlreiche mögliche Rüststände, Ausstattungen und Motorisierungen.
PS: der Service-Berater ist ein Idiot.
Wenn nicht alles täuscht ist es dieser hier:
https://reifen-groessen.de/.../#trim-iii-pd-2017-2020-14-t-gdi--138
Was steht an der B-Säule der Fahrerseite mit dem Luftdruck ?
Gruß
Alex
Zitat:
@Artur20 schrieb am 14. März 2024 um 09:18:24 Uhr:
Ich hatte auch ein Besuch bei Hyundai, der Service Berater sagte mir ich sollte mich an die Angaben halten die ich habe sprich Fahrzeughandbuch.
Das ist sowas von falsch und daneben. Der soll seinen Job überdenken, denn er läßt dich ins offene Messer laufen.
Einzig allein gültig ist was in deiner ZUB I und in der CoC steht.
Hier noch ein Hinweis, hast du dir die COC mal genau angesehen. Denn dort sind nicht nur unter Punkt 30, 32?? sondern auch weiter hinten unter Punkt 50, 52 eventuelle weitere Rad-Reifen Kombinationen eingetragen.
Wenn dort nichts steht dann darfst du nur diese eine Größe montieren und fahren.
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Der Trottel von Service-Berater hat Zugriff auf alle erforderlichen Informationen und hier wird stattdessen „Rate mal mit Rosenthal“ gespielt… Dinge gibt es.
Zitat:
@Artur20 schrieb am 13. März 2024 um 19:33:34 Uhr:
In meinen CoC Papier ist nur die 18zoll Felge eingetragen
Bist du dir da sicher?
Es wäre cool, wenn du das Coc-Dokument vielleicht mal reinstellst. Ich kann das nicht ganz glauben.
Du kannst auch die Fahrgestellnummer schwärzen.
Mittlerweile wissen wir, dass du einen Hyundai i30 1.4 T-GDI vFL fährst.
In den ABEs der Zubehörräder ist nämlich manchmal die Auflage zu finden, dass die Rad-/Reifenkombinationen des Zubehörrades nicht kleiner sein darf, als die kleinste zugelassene Größe im Coc-Dokument.
Dann hätte nämlich der Service-Berater tatsächlich Recht. Seit dem neuen Messverfahren nach WLTP haben teils gleiche Fahrzeuge mit dem gleichen Motor unterschiedlich zugelassene Rad-/Reifenkombinationen.
Bei meinem Seat Leon ST sind das zum Beispiel mindestens 17-Zoll-Räder.
Zitat:
@Siggi1803 schrieb am 14. März 2024 um 09:49:36 Uhr:
Zitat:
@Artur20 schrieb am 14. März 2024 um 09:18:24 Uhr:
Ich hatte auch ein Besuch bei Hyundai, der Service Berater sagte mir ich sollte mich an die Angaben halten die ich habe sprich Fahrzeughandbuch.
Das ist sowas von falsch und daneben. Der soll seinen Job überdenken, denn er läßt dich ins offene Messer laufen.
Einzig allein gültig ist was in deiner ZUB I und in der CoC steht.Hier noch ein Hinweis, hast du dir die COC mal genau angesehen. Denn dort sind nicht nur unter Punkt 30, 32?? sondern auch weiter hinten unter Punkt 50, 52 eventuelle weitere Rad-Reifen Kombinationen eingetragen.
Wenn dort nichts steht dann darfst du nur diese eine Größe montieren und fahren.
Unter den Jeweiligen Punkten sind nur 18zoll angegeben.
Zitat:
@Gummihoeker schrieb am 14. März 2024 um 10:06:26 Uhr:
Der Trottel von Service-Berater hat Zugriff auf alle erforderlichen Informationen und hier wird stattdessen „Rate mal mit Rosenthal“ gespielt… Dinge gibt es.
Jap ich hatte zugleich gefragt welche in Kühlflüssigkeit ich brauche, weil diese auch nicht angegeben ist, helfen konnte mir da bei Hyundai und Mercedes keiner.
Jaja sachen gibt es heutzutage
Lieber Kollege,
es kann doch nicht so schwer sein, Dein AH oder den Importeur darum zu bitten, Dir die werkseitig freigegebenen Rad-/Reifenkombinationen zugänglich zu machen.
Zitat:
@haumti schrieb am 14. März 2024 um 09:33:55 Uhr:
Wenn nicht alles täuscht ist es dieser hier:
https://reifen-groessen.de/.../#trim-iii-pd-2017-2020-14-t-gdi--138Was steht an der B-Säule der Fahrerseite mit dem Luftdruck ?
Gruß
Alex
Zitat:
@Gummihoeker schrieb am 14. März 2024 um 10:36:33 Uhr:
Lieber Kollege,es kann doch nicht so schwer sein, Dein AH oder den Importeur darum zu bitten, Dir die werkseitig freigegebenen Rad-/Reifenkombinationen zugänglich zu machen.
Ja, das sind alle Informationen die ich habe. Es ist nur Merkwürdig das überall was anderes steht, jeder was anderes sagt.
Zitat:
@MajoSteines217 schrieb am 14. März 2024 um 10:44:27 Uhr:
Gelöscht
Dankeschön,
Unter Punkt 52, wie oben im Bild zu sehen stehen nur die 18 zoll.
Ich weiß nicht genau ob der Aufkleber an der B-Säule auch rechtlich gilt.
Ich würde aber denken Ja.
Geuß
Alex
Danke für deine Bilder @Artur20.
Nein der Aufkleber ist nicht rechtlich bindend.
Langsam glaube ich auch, dass bei der N-Line nur das 18-Zoll-Rad gefahren werden darf.
Bei Zubehörfelgen in 16 Zoll und 17 Zoll, die man bei Felgenoutlet für den Hyundai auswählen kann, muss man die Auflage erfüllen, die ich im Bild angeheftet habe. Das habe ich auch weiter oben schon geschrieben. Und da liegt das Problem.
Ich denke nicht, dass 17-Zoll-Räder gefahren werden dürfen. Technisch sicher schon, rechtlich aber dummerweise nicht.