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Felgen bestellt, ABE vorhandne, warum TÜV?

Themenstarteram 10. Mai 2013 um 10:13

Servus,

habe mir Felgen bestellt und dieser Satz stand in der letzten Mail von dem Shop:

Zitat:

Bei dem uns vorliegenden Gutachten handelt es sich um eine ABE. Es ist in Deutschland kein Nachtrag in die Fahrzeugpapiere erforderlich. Sie müssen lediglich beim TÜV nochmal vorstellig werden. Der Gutachter stellt Ihnen dann für ab ca. 40,-€ eine Anbaubestätigung nach §19 StVZO aus, welche Sie mit der ABE immer bei sich führen müssen.

Muss ich vor dem Aufsetzen zum TÜV oder reicht es, wenn ich zum TÜV fahre, wenn diese schon am Auto montiert sind?

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16 Antworten
am 10. Mai 2013 um 10:19

Anbauen und dann zum Tüv, Dekra oder Güs, oder was auch immer, die bestätigen dann dass das alles richtig ist und den Wisch dann ab zu den Fahrzeugpapieren und nun haste freie Fahrt in alle Kontrollen, zumindest was die Räder angeht.

Themenstarteram 10. Mai 2013 um 10:22

Alles klar, vielen Dank!

Zitat:

Original geschrieben von Karottenkopf51

Zitat:

Bei dem uns vorliegenden Gutachten handelt es sich um eine ABE. Es ist in Deutschland kein Nachtrag in die Fahrzeugpapiere erforderlich. Sie müssen lediglich beim TÜV nochmal vorstellig werden. Der Gutachter stellt Ihnen dann für ab ca. 40,-€ eine Anbaubestätigung nach §19 StVZO aus, welche Sie mit der ABE immer bei sich führen müssen.

Hiho

Humbug ..wenn ich 40 ocken für nen reine anbaubestätigung ausgeben soll ..( für nen teil mit abe ) kann ich die teile auch direkt eintragen lassen für 36,80 euro und brauche auch dann keine ABE mehr mitführen da in den KFZ papieren vermerkt ...

wenn die teile ABE haben stehen Ein/Anbauhinweise dabei ..wenn du die einhälts ..brauchts du noch nicht mals mehr zum Tüv für die teile

bei verbauten z.b. Tieferlegunsgfedern sieht die sache i verbindung mit den felgen schon wieder anders aus

 

Gruss Dirk

Zitat:

Original geschrieben von dtgr

 

Zitat:

Original geschrieben von dtgr

Zitat:

Original geschrieben von Karottenkopf51

 

Hiho

... wenn die teile ABE haben stehen Ein/Anbauhinweise dabei ..wenn du die einhälts ..brauchts du noch nicht mals mehr zum Tüv für die teile

Gruss Dirk

Hallole ...

Und wer kontrolliert die Einhaltung der Fahrzeugspezifischen Auflagen :rolleyes: ... der TÜV nach § 19 ... gegen Gebühr ;)

http://www.motor-talk.de/.../...reicht-polizei-nicht-aus-t4518676.html

Hab auch so Felgen , dafür gibt's eine ABE / KBA Nr. .

Dann geht's weiter mit den Gutachten für verschiedene Fahrzeuge - Modelle .

Folglich dann die Vorführung / Abnahme beim TÜV nach § 19 .

Abnahme - Protokoll gab's in zweifacher Ausfertigung .

= 1x Orig. @ Home und 1x Kopie im Fahrzeug ... ABE + Gutachten liegt ebenfalls @ Home.

Hätt's ja auch zusätzlich noch in die Papiere eintragen lassen können ...

Warum auch :confused:

... soll ja Leute geben , die meinen alles was Eingetragen ist gehört später automatisch & gratis zum Fahrzeug beim Gebrauchtkauf dazu :rolleyes:

Gruß

Hermy

 

Zitat:

Alles klar, vielen Dank!

Bevor du zum TÜV fährst solltest du das 'Gutachten zur ABE' genau lesen.

Dann weißt du auch, aus welchen (Karosserie)-Gründen die Abnahme erforderlich ist.

hiho

@Hermy stimmt da haste recht sofern die (meist) auflage A01 in der ABE steht

hm müsste mann mal genau die ABE lesen was drinne steht ..nicht das das " nur" nen Gutachten zur ABE ist

 

Gruss Dirk

Zitat:

hm müsste mann mal genau die ABE lesen was drinne steht

Ich glaube du kennst den Unterschied zwischen ABE und Gutachten zur ABE nicht.

In einer ABE steht weder was von A01 noch von Fahrzeugen.

Die Auflagen unter denen du dein Fahrzeug mit den Rädern fahren darfst, steht in einer der (können mehr als 20 sein) fahrzeugspezifischen »Auflagen zur ABE«.

hiho

sorry mein fehler

Gutachten oder Auflagen zur ABE z.b. auflage A01

Gruss Dirk

Themenstarteram 10. Mai 2013 um 14:49

Das hier ist die entsprechende PDF:

http://www.felgenoutlet.de/.../...1_et42__audi_ford_seat_skoda_vw_.pdf

Zu A01 steht folgendes drinne:

Zitat:

A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten

Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen

Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO

auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster

bescheinigen zu lassen.

Und nun? Also muss ich mit den Felgen zum TÜV, richtig?

Bingo ...

A 01 ... so schaut's aus .

Gruß

Hermy

Zitat:

Und nun? Also muss ich mit den Felgen zum TÜV, richtig?

Aber vorher die K(arosserie)-Auflagen kontrollieren.

Der Grund für die A01 sind die Kxx Auflagen.

Themenstarteram 10. Mai 2013 um 19:06

Zitat:

Original geschrieben von Eierlein2

Zitat:

Und nun? Also muss ich mit den Felgen zum TÜV, richtig?

Aber vorher die K(arosserie)-Auflagen kontrollieren.

Der Grund für die A01 sind die Kxx Auflagen.

Sorry, was meinst du damit?

Das es im Gutachten Auflagen zur Karosserie gibt, welche eventuell zu bedenken sind.

Themenstarteram 10. Mai 2013 um 20:58

Okay, das ist die einzige Auflage die auf mein Fahrzeug zutrifft:

Zitat:

K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder

durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte

herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal

möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben

genannten Bereich abgedeckt sein.

Muss ich da jetzt was besonderes beachten?

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