Felge defekt und kein Ersatz auffindbar
Hallo zusammen,
ich habe mich extra für diesen Beitrag angemeldet da ich momentan ein wenig ratlos bin wie ich mein Auto wieder auf die Straße bekomme.
Kurz zum Sachverhalt.
ich habe mir 2022 für meinen Peugeot Boxer Felgen und Fahrwerk bei einem Händler machen lassen.
War auch grundsätzlich absolut zufrieden mit Optik, Fahrverhalten und Service.
Dieses Jahr musste hinten die Handbremse neu gemacht werden und somit auch die Felgen runter.
Bei der Demontage bzw. Montage der Felgen fiel meiner lokalen Werkstatt dann auf, das eine der Felgen beschädigte Schraublöcher hat.
Kurzum von 4 Felgen wurden 3 mit Kegelkopf und eine mit Kugelkopfbohrung geliefert. Also offensichtlich eine Fehlproduktion.
Bei der Montage der Felgen in 2022 ist das aber niemandem aufgefallen und ich bin 20.000km mit der falschen Schraube in der Felge gefahren.
Die Löcher waren jetzt ausgeschlagen und natürlich hat sich meine aktuelle Werkstatt geweigert die Felge so zu montieren. Also bin ich zum damaligen Verkäufer/Monteur, der mir dann direkt mitgab, dass diese Felge nicht mehr produziert wird und er diese reparieren würde.
Soweit ich lesen konnte und auch meine lokale Werkstatt mir mitgegeben hat, kann man einen defekt an einem Schraubloch bei ALufelgen nicht reparieren. Er hat scheinbar die Kugellöcher nachgehohnt und mir dann das reparierte Rad + neuen Kugelkopfschrauben mitgegeben.
Meine lokale Werkstatt sagt weiterhin das so eine Felge nicht repariert werden kann und montiert diese auch jetzt nicht, was wahrscheinlich ja auch richtig so ist.
Der damalige Verkäufer boit mir an das ich die Felgen ja bei Ihm montieren lassen kann. Damit ist aber mMn mein Problem nicht gelöst, da ich spätestens beim nächsten Radabnehmen wieder das gleiche Problem habe das andere Werkstätten dieses Rad so nicht montieren.
Ich habe die Felge jetzt zum Gutachter gebracht und warte noch auf die Rückmeldung von dort.
Damit ich mein Auto endlich wieder fahrbereit bekomme, habe ich das ganze Wochenende recherchiert und mit verschiedensten Partnern des Felgenherstellers gesprochen.
Scheinbar wird die gleiche Felge jetzt von einem anderen Hersteller produziert, ich schätze der usprüngliche Hersteller hat das "Muster" weiterverkauft. Diese hat aber eine neue Zulassungsnummer und kann somit nicht mit meinen alten Felgen kombiniert werden. Auch gibt es beim Hersteller keine Restbestände der alten Felge in meiner Farbe.
Ich bin ehrlicherweise ein wenig überfragt was meine Optionen sind? Wer ist denn genau für das Problem verantwortlich und muss ich die durchgeführte Reparatur so anerkennen?
Ich freue mich auf Eure Tips und hoffe das ich mit eurer Hilfe das Problem gelöst bekomme und mein Auto pünktlich zur Campingsaison wieder auf der Straße habe. :/
Ich will einfach nur verkerhssichere Räder für die ich ja damals auch mehr als ausreichend Geld auf den Tisch gelegt habe.
Beste Grüße
23 Antworten
Aber wie sind sonst Deine Erfahrungen mit Felgenherstellern wenn man denen mit Produktionsfehlern kommt?
Hier scheint es ja eine Felge zu sein die immerhin ein Gutachten wert scheint, kann also nicht aus der günstigsten Riege stammen. Da hätte ich gedacht das der Hersteller sich irgendwie erkenntlich zeigen würde.
Es handelt sich auch um keinen Produktionsfehler, sondern um eine Falschlieferung, die für einen anderen Anbaufall bestimmt ist.
In der Pflicht ist auch hier der montierende Betrieb, der das Rad auf Eignung hätte prüfen müssen.
Kurzes Feedback,
ich war vorhin bei meiner Werkstatt und hab das mit der baugleichen Felge aus dem neuen Werk mit neuem Teilegutachten vorgeschlagen und besprochen. Dort sieht man in der Lösung erstmal kein Problem. Also hab ich gerade die Felge bestellt, damit hab ich hoffentlich bald wieder ein einsatzfähiges Fahrzeug hab.
Danke auch hier nochmal für alle Infos hierzu und die Bestätigung das das rechtlich geht.
Wer jetzt am Ende die Kosten für die Aktion trägt, versuche ich im 2ten Step mit dem ehemaligen Verkäufer/Monteur zu klären. Hier hoffe ich zumindest auf ein entgegenkommen und das man sich mit einem Kompromiss für alle Seiten einigen kann.
Ich denke das ist ein mehr als faires Angebot dafür das ich eigentlich keinerlei Schuld an der Sache trage, die gesamte rumrennerei hatte, die Recherche selbst erledigt habe und mir letztendlich selbst eine langfristige und Verkehrssichere Lösung gesucht habe.
@Gummihoeker - Ich glaube tatsächlich das es eigentlich eine Fehlproduktion ist, da mir gesagt wurde das diese Felge mit der Kugelfräsung so nie bestellbar war beim Hersteller.
Allerdings bin ich mir ehrlicherweise nicht mal sicher ob es den Hersteller überhaupt noch gibt wenn er sein Felgenmuster/Marke an jemand anderen verkauft hat. (Achtung gefährliches Halbwissen)
Nee nee, in der Produktion und der abschließenden mechanischen Bearbeitung wird aus einem Werkzeug, welches in einem Durchgang Mitten- und Befestigungs-Löcher bohrt, aus einer kugelförmigen Kalotte kein Kegel…
Ich bleibe dabei, da ist bei der Kommissionierung ein verkehrtes Rad dazwischen gerutscht. Vielleicht sogar für eine andere Produktschiene, die für den Export vorgesehen ist..
Das Rad ist dann auch anders gezeichnet und die eingegossenen Hersteller-Bezeichnungen decken die Panne auf.
Auch das Rädergutachten befasst sich mit den vorgesehenen Befestigungsmitteln für die unterschiedlichsten Anbaufälle.
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Ich denke, selbst wenn es Kugel- und Kegelbund Varianten dieser, meiner Meinung nach sogar sehr hochpreisigen Felgen gegeben haben könnte, wäre die KBA Nummer nicht zwingend identisch oder?
Mein erster Gedanke war nicht Produktionsfehler, sondern Kommissionierungsfehler beim damaligen Lieferanten, also vielleicht auch der Hersteller.
Aber nun gut. Viel Erfolg!
Zitat:
@Byteboxed schrieb am 1. April 2025 um 12:23:15 Uhr:
@Cokefreak Auch das ist eine Idee.
Bleibt für mich nur die Frage was passiert wenn mit der Felge etwas passiert und daraus ein Folgeschaden entsteht. (Was zugegebenermaßen wohl unwahrscheinlich aber eben nicht unmöglich ist)Haftet dann der Hersteller wenn ich das Stück Papier in der Hand habe?
Die Bestätigung soll dem Verkäufer-Betrieb die Augen öffnen, das er die Felge unerlaubt bearbeitet und somit geschrottet hat. Das ist der zweite Fehler den der Betrieb gemacht hat, der erste war die Montage der falschen Felge.
Bleibt die Frage: wie kann man den Betrieb dafür haftbar machen?
Genau, man kann natürlich die einfachsten Sachverhalte derart verkomplizieren, dass alle noch mehr Aufwand dadurch haben, ohne auch nur den geringsten Nutzen daraus zu generieren.
Wie geht es denn jetzt weiter bei Dir und konnte die Kostenübernahme geregelt werden?